6002801595-BwDLZ Dresden - Miettoiletten, Sanitärcontainer, Toilettenwagen, Raum-, Büro-, Lager-u. Gefriercontainer, Sicherheitszäune für die Bundeswehr im Freistaat Sachsen

Mit diesem Vergabeverfahren (Offenes Verfahren in 11 Losen) sollen vierjährige Rahmenvereinbarungen über die mietweise Bereitstellung verschiedener Mietgegenstände (Miettoilettenkabinen, Sanitärcontainer, Toilettenwagen und Handwaschstationen, Büro-/Raum-/Lager- und Kühl-Gefriercontainer, sowie Sicherheitszäune jeweils in verschiedenen Ausführungen) für verschiedene zivile und militärische Liegenschaften der Bundeswehr im Freistaat Sachsen und ggf. auch darüber hinaus, außerhalb solcher Liegenschaften …

CPV: 24955000 Ķīmiskās tualetes, 44211100 Modulāras un pārvietojamas konstrukcijas, 44610000 Cisternas, rezervuāri, tvertnes un augstspiediena tvertnes, 44613200 Saldēšanas tvertnes, 44613400 Uzglabāšanas konteineri, 45232460 Sanitārtehniskie darbi, 45340000 Nožogojuma, margu un drošības aprīkojuma uzstādīšana, 65110000 Ūdens apgāde, 90000000 Notekūdeņu, atkritumu, tīrīšanas un vides pakalpojumi, 90410000 Notekūdeņu novadīšanas pakalpojumi, 90920000 Ar telpām saistīti sanitārijas pakalpojumi
Izpildes vieta:
6002801595-BwDLZ Dresden - Miettoiletten, Sanitärcontainer, Toilettenwagen, Raum-, Büro-, Lager-u. Gefriercontainer, Sicherheitszäune für die Bundeswehr im Freistaat Sachsen
Piešķīrēja iestāde:
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden
Piešķīruma numurs:
6002801595-BwDLZ Dresden

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Verteidigung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 6002801595-BwDLZ Dresden - Miettoiletten, Sanitärcontainer, Toilettenwagen, Raum-, Büro-, Lager-u. Gefriercontainer, Sicherheitszäune für die Bundeswehr im Freistaat Sachsen
Beschreibung : Mit diesem Vergabeverfahren (Offenes Verfahren in 11 Losen) sollen vierjährige Rahmenvereinbarungen über die mietweise Bereitstellung verschiedener Mietgegenstände (Miettoilettenkabinen, Sanitärcontainer, Toilettenwagen und Handwaschstationen, Büro-/Raum-/Lager- und Kühl-Gefriercontainer, sowie Sicherheitszäune jeweils in verschiedenen Ausführungen) für verschiedene zivile und militärische Liegenschaften der Bundeswehr im Freistaat Sachsen und ggf. auch darüber hinaus, außerhalb solcher Liegenschaften im öffentlichen Raum, geschlossen werden.
Kennung des Verfahrens : 4067cab1-b898-4baf-96f1-7c5df8819bb4
Interne Kennung : 6002801595-BwDLZ Dresden
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45232460 Sanitäre Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 24955000 Chemische Toiletten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44613400 Lagercontainer
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44613200 Kühlcontainer
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45340000 Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90410000 Abwassersammlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65110000 Wasserversorgung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44610000 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Delitzsch
Postleitzahl : 04509
Land, Gliederung (NUTS) : Nordsachsen ( DED53 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit ( www.lv-cockpit.de). * Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. * Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. * Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. *
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 01 Miettoilettenkabinen Delitzsch u. in Einzelfällen Leipzig u. Umgebungen
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Miettoilettenkabinen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45232460 Sanitäre Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 24955000 Chemische Toiletten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90410000 Abwassersammlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65110000 Wasserversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Delitzsch
Postleitzahl : 04509
Land, Gliederung (NUTS) : Nordsachsen ( DED53 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04157
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Schkeuditz
Postleitzahl : 04435
Land, Gliederung (NUTS) : Nordsachsen ( DED53 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Hauptleistungsort ist der Standort Delitzsch mit seinen Standortübungsplätzen und Umgebungen und in Einzelfällen auch Leipzig und Umgebungen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 02 Miettoilettenkabinen Frankenberg und Marienberg und Umgebungen
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Miettoilettenkabinen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45232460 Sanitäre Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 24955000 Chemische Toiletten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90410000 Abwassersammlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65110000 Wasserversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Frankenberg/ Sachs.
Postleitzahl : 09669
Land, Gliederung (NUTS) : Mittelsachsen ( DED43 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Marienberg
Postleitzahl : 09496
Land, Gliederung (NUTS) : Erzgebirgskreis ( DED42 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Hauptleistungsort ist der Standort Frankenberg/Sachs. mit seinen Standortübungsplätzen und Umgebungen (ca. zwei Drittel der Bedarfe) und Nebenleistungsort ist der Standort Marienberg mit seinen Standortübungsplätzen und Umgebungen (ca. ein Drittel der Bedarfe).

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Los 03 Miettoilettenkabinen Oberlausitz u. in Einzelfällen Dresden u. Umgebungen
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Miettoilettenkabinen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45232460 Sanitäre Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 24955000 Chemische Toiletten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90410000 Abwassersammlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65110000 Wasserversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Weißkeißel
Postleitzahl : 02957
Land, Gliederung (NUTS) : Görlitz ( DED2D )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01099
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Zeithain
Postleitzahl : 01619
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Königsbrück
Postleitzahl : 01936
Land, Gliederung (NUTS) : Bautzen ( DED2C )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bad Schandau OT Prossen
Postleitzahl : 01814
Land, Gliederung (NUTS) : Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ( DED2F )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Hauptleistungsort ist derTruppenübungsplatz Oberlausitz (große Ausdehnung mit ca. 168 km²) mit seinen Platzteilen und übungsräumen, sowie Umgebungen und in Einzelfällen auch Dresden, Zeithain, Königsbrück, Bad Schandau OT Prossen und Umgebungen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Los 04 GROßE Sanitärcontainer und Tanks u. Duo-Anlagen
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie große Sanitärcontainer und Tanks, sowie Container-Duo-Anlagen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser bzw. von Trinkwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0004

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45232460 Sanitäre Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 24955000 Chemische Toiletten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44610000 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90410000 Abwassersammlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65110000 Wasserversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01219
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Los 05 Mittelgroße Sanitärcontainer und Tanks
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie mittelgroße Sanitärcontainer und Tanks, etc. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser bzw. von Trinkwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45232460 Sanitäre Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 24955000 Chemische Toiletten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44610000 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90410000 Abwassersammlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65110000 Wasserversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01219
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Los 06 kleinere Sanitärcontainer und Tanks
Beschreibung : Rahmenvereinbarung über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie kleinere Sanitärcontainer und Tanks, etc. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser bzw. von Trinkwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0006

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45232460 Sanitäre Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 24955000 Chemische Toiletten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44610000 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90410000 Abwassersammlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65110000 Wasserversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01219
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : Los 07 Toilettenwagen Handwaschstation
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Toilettenwagen, Handwaschstationen, Tanks, etc. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände mit vorbereiteten Tanks u. befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, Bereitstellungen von Frischwasser für Tanks, bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, sowie fachgerechte, regelungskonforme (nach EfbV) und umweltverträgliche Entsorgungen der Inhalte (angefallenen Abwässer oder Frischwasserreste) aus Abwasser- bzw. Frischwassertanks, für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0007

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45232460 Sanitäre Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 24955000 Chemische Toiletten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44610000 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90410000 Abwassersammlung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 65110000 Wasserversorgung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01219
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : Los 08 Bürocontainer, Raumcontainer, Pförtnercontainer
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Bürocontainer, Raumcontainer, Pförtnercontainer, etc. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Anschließen, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. ggf. desinfizierten Mietgegenstände, ggf. mit befüllten Spendersystemen mit Verbrauchsmaterialien, ggf. Heizung, ggf. Klimaanlage, etc., bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0008

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44610000 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01219
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0009

Titel : Los 09 Lagercontainer
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Lagercontainer. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Anschließen, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. ggf. desinfizierten Mietgegenstände, ggf. Klimaanlage, etc., bei Bedarf Zwischenservice innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0009

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44613400 Lagercontainer
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44610000 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01219
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0010

Titel : Los 10 Kühl-Gefriercontainer
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Kühl-Gefriercontainern, die geeignet für die Lagerung von gefrorenen Lebensmitteln sind, die geeignet für das Aufstellen im Freien (ggf. unter freien Himmel) sind und die dennoch eine Kühl-/ Gefriertemperatur von mindestens unter Minus 18 Grad Celsius sicherstellen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Anschließen, betriebsbereite Übergaben der gereinigten u. desinfizierten Mietgegenstände, mit Beleuchtung, mit Rampe, etc. bei Bedarf Zwischenservice (auch Betankungen) innerhalb der Mietzeiträume, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0010

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44613200 Kühlcontainer
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 44610000 Tanks, Sammelbehälter, Container und Druckbehälter

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01219
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0011

Titel : Los 11 Sicherheitszäune
Beschreibung : Rahmenvertrag über die mietweise Bereitstellung von Mietgegenständen, wie Sicherheitszäunen. Gleichzeitig sind Auftragsgegenstand erforderliche Zubehöre, die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen und erforderlichen Nebenleistungen, wie, Transporte, Anlieferungen, Aufstellungen an den gewünschten Anlieferorten, Montagen, betriebsbereite Übergaben der Mietgegenstände, Endreinigungen, Abholungen, Abtransporte, etc. für die Bundeswehr innerhalb ziviler und militärischer Liegenschaften aber auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.
Interne Kennung : LOT-0011

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90920000 Hygienedienste für Gebäude und Anlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45340000 Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01219
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Vergabestelle bittet, die in dieser Auftragsbekanntmachung und die in den Vergabeunterlagen, insbesondere in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (B-V 040), in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1a eines jeden Loses) und in den Anlagen 1 Preislisten enthaltenen Informationen im Hinblick auf den Leistungsumfang, technische Anforderungen und Hinweise zum Verfahrensablauf, zu beachten. Es wird um Beachtung aller transparent bekanntgegebenen Informationen und transparent zur Verfügung gestellten bzw. veröffentlichten Vergabeunterlagen gebeten. * Leistungsorte liegen in der Region des Freistaates Sachsen und ggf. auch außerhalb Sachsens, sowie ggf. auch außerhalb von Bundeswehrliegenschaften im öffentlichen Raum.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Kriterium Preis in der Wichtung 100 von 100
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden -

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 281 020 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Sam GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 13
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 99 555 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Crismatec GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 13
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 219 805 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Sam GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0003
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 13
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 068 700 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : MEPS GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0004
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 13
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 501 300 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : MEPS GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0005
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 13
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 140 800 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : MEPS GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0006
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0006
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 13
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 48 400 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : MEPS GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0007
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0007
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 11

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 39 000 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : SÄBU Morsbach GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0008
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0008
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 13
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 11
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0009

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 17 200 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Braun Container Handels-GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0009
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0009
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0009
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 9
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 11

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0010

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 27 350 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : CHS Container Handel GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0010
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0010
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0010
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 11

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0011

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 7 892 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : tetris Modulbauu GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0011
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0011
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0011
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 12
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 11

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden
Registrierungsnummer : Leitweg-ID 991-14197-46
Postanschrift : August-Bebel-Straße 19
Stadt : Dresden
Postleitzahl : 01219
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : FM 9 Beschaffung
Telefon : +49 351-4654-4604
Fax : +49 351-4654-4603
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : 991-02380-92
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228-9499-0
Fax : +49 228-9499-400
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : SÄBU Morsbach GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE170790772
Postanschrift : Zum Systembau 1
Stadt : Morsbach
Postleitzahl : 51597
Land, Gliederung (NUTS) : Oberbergischer Kreis ( DEA2A )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0008

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Crismatec GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE344565506
Postanschrift : Mühlweg 15a
Stadt : Sengenthal-Reichertshofen
Postleitzahl : 92369
Land, Gliederung (NUTS) : Limburg-Weilburg ( DE723 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : MEPS GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE264128424
Postanschrift : Gewerbegebiet 2-4
Stadt : Deining
Postleitzahl : 92364
Land, Gliederung (NUTS) : Neumarkt i. d. OPf. ( DE236 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0004 LOT-0005 LOT-0006 LOT-0007

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : CHS Container Handel GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE320530138
Postanschrift : Tillmannstr. 19
Stadt : Bremen
Postleitzahl : 28239
Land, Gliederung (NUTS) : Bremen, Kreisfreie Stadt ( DE501 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0010

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Braun Container Handels-GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE118642363
Postanschrift : Georg-Wilhelm-Straße 181
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 21107
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0009

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : tetris Modulbauu GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE815855329
Postanschrift : Zeppelinring 16
Stadt : Mittenwalde
Postleitzahl : 15749
Land, Gliederung (NUTS) : Dahme-Spreewald ( DE406 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0011

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Sam GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE178724948
Postanschrift : Ruhner Weg 4
Stadt : Ense
Postleitzahl : 59469
Land, Gliederung (NUTS) : Soest ( DEA5B )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0003

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 72a42701-6a47-4a69-be01-a37941be0081 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 06/06/2025 12:07 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00371054-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 109/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/06/2025