2025-09 Videodienstleistungen

Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Auftragnehmers/einer Auftragnehmerin, der/die die Filmprojekte der BGW zielgruppengerecht produziert und konzeptionell begleitet. Dazu zählen die redaktionelle Leistung wie die Recherche und Einarbeitung in spezifische Themen, krea-tive Leistungen wie die Konzeption und Erstellung eines Storyboards sowie die Produktion und Postproduktion. Dabei soll der Auftragnehmer/die …

CPV: 92110000 Kinofilmu un videofilmu ražošana un saistītie pakalpojumi
Izpildes vieta:
2025-09 Videodienstleistungen
Piešķīrēja iestāde:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Piešķīruma numurs:
2025-09

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 2025-09 Videodienstleistungen
Beschreibung : Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Auftragnehmers/einer Auftragnehmerin, der/die die Filmprojekte der BGW zielgruppengerecht produziert und konzeptionell begleitet. Dazu zählen die redaktionelle Leistung wie die Recherche und Einarbeitung in spezifische Themen, krea-tive Leistungen wie die Konzeption und Erstellung eines Storyboards sowie die Produktion und Postproduktion. Dabei soll der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Filmtypen realisieren können: • Imagefilme; • Animationsfilme (2D/3D); • Recruitingfilme; • Eventfilme; • Erklärfilme; • Social Media-Clips.
Kennung des Verfahrens : c54ecf27-23d7-40e4-beac-43da105a5360
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92110000 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Videodienstleistungen
Beschreibung : Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Auftragnehmers/einer Auftragnehmerin, der/die die Filmprojekte der BGW zielgruppengerecht produziert und konzeptionell begleitet. Dazu zählen die redaktionelle Leistung wie die Recherche und Einarbeitung in spezifische Themen, krea-tive Leistungen wie die Konzeption und Erstellung eines Storyboards sowie die Produktion und Postproduktion. Dabei soll der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin folgende Filmtypen realisieren können: • Imagefilme; • Animationsfilme (2D/3D); • Recruitingfilme; • Eventfilme; • Erklärfilme; • Social Media-Clips.
Interne Kennung : 2025-09

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92110000 Film- und Videofilmherstellung und verbundene Dienstleistungen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Rahmenvertrag kann max. 3-mal um jeweils 12 Monate durch die Auftraggeberin verlängert werden.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Produktionen können an verschiedenen Orten deutschlandweit stattfinden.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 1 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3

5.1.5 Wert

Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 062 670 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : 50 %
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : 50%
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : 21. Nachprüfungsverfahren Der Teilnehmende kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer des Bundeskartellamts Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: +49 2289499-0 Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfah-rensverstöße mit den Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB erforderlich. Alle Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens zehn Kalendertage vor Zuschlagserteilung über die Vergabeplattform oder über die Nichtberück-sichtigung ihrer Angebote und über den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung informiert (vgl. § 134 Abs. 1, 2 GWB). Für die Einleitung von Rechtsbehelfen gelten u.a. folgende Regelungen des GWB: 21.1 Informations- und Wartepflicht (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung ge-stellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 21.2 Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 Abs. 1 und 2 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsver-fahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 21.3 Einleitung, Antragsfrist (§ 160 Abs. 3 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundeskartellamts -
Informationen über die Überprüfungsfristen : 21. Nachprüfungsverfahren Der Teilnehmende kann sich zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße an folgende Stelle wenden: Vergabekammer des Bundeskartellamts Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: +49 2289499-0 Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfah-rensverstöße mit den Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB erforderlich. Alle Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens zehn Kalendertage vor Zuschlagserteilung über die Vergabeplattform oder über die Nichtberück-sichtigung ihrer Angebote und über den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung informiert (vgl. § 134 Abs. 1, 2 GWB). Für die Einleitung von Rechtsbehelfen gelten u.a. folgende Regelungen des GWB: 21.1 Informations- und Wartepflicht (§ 134 Abs. 1 und 2 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung ge-stellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 21.2 Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 Abs. 1 und 2 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsver-fahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Be-werber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 21.3 Einleitung, Antragsfrist (§ 160 Abs. 3 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die die Zahlung ausführt : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : 1 062 670 Euro
Ungefährer Wert der Rahmenvereinbarungen : 1 062 670 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 062 670 Euro
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung : 1 062 670 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Saubere Filme GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : ANG-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : VER-0001
Datum der Auswahl des Gewinners : 20/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 30/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 33

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Registrierungsnummer : DE290631820
Postanschrift : Pappelallee 33/35/37
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22089
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : +4940202071536
Internetadresse : http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundeskartellamts
Registrierungsnummer : DE000000000
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +4922894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Saubere Filme GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleinstunternehmen
Registrierungsnummer : DE292577176
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 20355
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Saubere Filme GmbH
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : fb518f64-abdd-4c42-b892-dfef8df1411e - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/06/2025 10:08 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00364253-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 107/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/06/2025