Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4DA85U23 1. Eignungskriterien, Nachweise: Der Auftraggeber wird die Eignung der Bewerber anhand der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien und Nachweise prüfen. Die Kriterien sowie die zum Nachweis verlangten Unterlagen sind außerdem im Einzelnen nochmals in Anlage A01 dargestellt. Soweit der Auftraggeber Formblätter für die geforderten Angaben vorgibt, befinden sich diese in Teil C der Vergabeunterlagen. 2. Nachunternehmer: Bewerber haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil C, Anlage C02) mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Die Liste der Nachunternehmerleistungen ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. 3. Eignungsleihe: Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen (§ 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A). 4. Bewerbergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber verlangt von (späteren) Bietergemeinschaften entsprechend § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/A eine gesamtschuldnerische Haftung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben. Eine mehrfache, parallele Teilnahme eines Unternehmens am Vergabeverfahren (insbesondere gleichzeitig als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist unzulässig. Dies führt zum Ausschluss aller Teilnahmeanträge, an denen das mehrfach auftretende Unternehmen beteiligt ist. Mit der Abgabe eines Erstangebotes wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden (siehe Teil D der Vergabeunterlagen). Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen. 5. Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß § 3b EU Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 VOB/A mindestens drei und maximal fünf Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen (siehe Auftragsbekanntmachung sowie Anlage A01) erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, mehr als fünf beträgt, erfolgt eine Rangbildung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien in Anlage A02. In diesem Fall werden nur die fünf bestplatzierten Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Im Falle mehrerer Bewerber auf Rang fünf entscheidet das Los. 6. Abschichtung von Angeboten: Der Auftraggeber wird gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 8 VOB/A die Verhandlungen in verschiedenen Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der Zuschlagskriterien (siehe Anlage A03) zu verringern. Zur Abgabe von Erstangeboten werden maximal fünf Bewerber aufgefordert (siehe vorstehende Ziffer 5). Nach Eingang der Erstangebote wird der Auftraggeber eine erste Angebotswertung vornehmen. Auf dieser Basis werden die maximal drei bestplatzierten Bieter zur Abgabe optimierter bzw. finaler Angebote aufgefordert. Die nicht zur Abgabe optimierter bzw. finaler Angebote aufgeforderten Bieter scheiden aus dem Wettbewerb aus. 6. Budgetobergrenze, Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber hat auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ein gedeckeltes Gesamtbudget für die Projektkosten (KG 200 bis 700) in Höhe von 6.150.000 EUR (brutto) eingeplant. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, soweit sich herausstellt, dass diese Budgetobergrenze auch unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse und eventueller Angebotsoptimierungen nicht eingehalten werden kann. Für diesen Fall sind Schadensersatzansprüche der Bieter aufgrund der Aufhebung ausgeschlossen.