Rahmenvereinbarung zur Beschaffung u. zum Betrieb von Netzwerkkomponenten in Schulen

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beschaffung und Betrieb von aktiven Netzwerkkomponenten in Schulen Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beschaffung und Betrieb von Netzwerkkomponenten für Schulen in eigener Trägerschaft zu vergeben. Bereits vor dem Start des DigitalPakt Schule im Jahr 2019, verabschiedete der …

CPV: 32400000 Network, 32430000 Rete ad estensione geografica, 72253000 Servizi di assistenza informatica e di supporto, 72700000 Servizi per rete informatica
Luogo di esecuzione:
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung u. zum Betrieb von Netzwerkkomponenten in Schulen
Ente di assegnazione:
Landkreis Hildesheim
Numero di premio:
2025-126

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Hildesheim
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung zur Beschaffung u. zum Betrieb von Netzwerkkomponenten in Schulen
Beschreibung : Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beschaffung und Betrieb von aktiven Netzwerkkomponenten in Schulen
Kennung des Verfahrens : 32173042-072f-483e-bf97-74a0c666918e
Interne Kennung : 2025-126
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens : Aufgrund der erforderlichen Dringlichkeit zur Beschaffung eines leistungsfähigen Betreibers, insbesondere zur Sicherstellung und Verbesserung des digitalen Schulbetriebs, ist ein beschleunigtes Verfahren unumgänglich, auch um bereits eingeleitete Prozesse nicht nachhaltig zu gefährden. Ohnehin ist Antragsfrist für die Teilnahmeanträge lediglich um 1 Tag verkürzt.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 32400000 Netzwerke
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 32430000 Fernnetz
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72700000 Computernetze

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Marie-Wagenknecht-Straße 3
Stadt : Hildesheim
Postleitzahl : 31134
Land, Gliederung (NUTS) : Hildesheim ( DE925 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYT9EYXTZA Der Landkreis Hildesheim weist darauf hin, dass er sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vorbehält, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Bieter werden daher gebeten, ihr Erstangebot vollständig, verbindlich und final zu gestalten. ___________________________________________ Wichtiger Hinweis: Das Angebot/der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot/Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen :
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug : Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption : Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit : Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Rahmenvereinbarung zur Beschaffung u. zum Betrieb von Netzwerkkomponenten in Schulen
Beschreibung : Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf der Basis dieses Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Beschaffung und Betrieb von Netzwerkkomponenten für Schulen in eigener Trägerschaft zu vergeben. Bereits vor dem Start des DigitalPakt Schule im Jahr 2019, verabschiedete der Landkreis Hildesheim einen Masterplan, für die Digitalisierung der Schulen in eigener Trägerschaft. In diesem Zuge wurde im Jahr 2021 die erste Rahmenvereinbarung für aktive Netzwerkkomponenten mit einer Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Mit diesem Vergabeverfahren wird der Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung beabsichtigt, um den begonnenen Konsolidierungsprozess konsequent weiterzuverfolgen. Es wird ein Betreiber gesucht, der den Betrieb des vorhandenen Bestands an aktiven Netzwerkkomponenten übernimmt und auf Basis der identischen eingesetzten Hersteller und in Abhängigkeit der End of Life-Termine der vorhandenen Hardware, unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, die weitere Migration durchführt.
Interne Kennung : 2025-126

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 32400000 Netzwerke
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 32430000 Fernnetz
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72253000 Help-Desk und Unterstützungsdienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 72700000 Computernetze

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Marie-Wagenknecht-Straße 3
Stadt : Hildesheim
Postleitzahl : 31134
Land, Gliederung (NUTS) : Hildesheim ( DE925 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : A. Inhalt und Aufbau des Angebotes: Die vorgegebene Angebotsstruktur ist zwingend einzuhalten. Das Angebot muss vollständig sein. Es muss insbesondere die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht vorgenommen werden. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können sie dem Angebot in besonderer Anlage beigefügt werden. Änderungen oder Berichtigungen zu einem bereits abgegebenen Angebot können, innerhalb der Angebotsfrist, über das ePortal vorgenommen werden. Unvollständig abgegebene oder nicht unterschriebene Unterlagen, sowie Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen können zum Ausschluss des Angebotes (§57 VgV) ___________________________________________ B. Eignungsnachweise: Gemäß der Veröffentlichung sind einige Nachweise für die für die Eignung bereitzustellen. Diese entnehmen Sie bitte der Anlage B10 Eignungsmatrix. ___________________________________________ C.Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden = Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden = Bewerber: 4 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Darstellung Unternehmensumsatz
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bonität/Wirtschaftsauskunft
Kriterium : Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung : B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Servicemitarbeiter
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Formblatt 0135_06_Eigenerklärung_zur_Eignung (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Kriterium : Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung : B10_V1 - Eignungsmatrix LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Partnerstatus, Servicestandorte
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : B19_V1 - Referenzen - LKHI - LAN (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 04/08/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 15/08/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : -D10_V1 - MUSTER - EVB_IT_Kaufvertrag LKHI - LAN -D11_V1 - EVB-IT Kaufvertrag AGB -D12_V1 - EVB-IT Überlassung AGB -D13_V1 - EVB-IT Instandhaltung AGB -D14_V1 - Auftragsverarbeitung LKHI - LAN
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 11/08/2025 10:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Es gilt der § 134 GWB für die Informationsund Wartepflicht. Die Eignungsnachweise unter Nr. III.2 sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen fei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann der Teilnahmeantrag wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter B15 - B17 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag bereitzustellen. Des weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Seit dem 18.10.2018 müssen sämtliche Auftraggeber EU-weite Vergabeverfahren vollständig elektronisch durchführen. Dies umfasst auch die Pflicht, Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Fassung entgegenzunehmen. Schriftliche Beiträge in Papierform dürfen nicht mehr akzeptiert werden. Auch die Abwicklung über E-Mail ist nicht zulässig
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Keine
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Hildesheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Landkreis Hildesheim

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Hildesheim
Registrierungsnummer : 03254-0-60
Postanschrift : Marie-Wagenknecht-Straße 3
Stadt : Hildesheim
Postleitzahl : 31134
Land, Gliederung (NUTS) : Hildesheim ( DE925 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : 103 - Hauptamt
Telefon : +49 51213091251
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131151334
Fax : +49 4131152943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer : keine Angabe
Postanschrift : Friedrichswall 1
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30159
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5111207807
Fax : +49 5111205770
Rollen dieser Organisation :
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0a62ac91-0d07-4168-a4c7-56be9fad6427 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/07/2025 11:36 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00456570-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 132/2025
Datum der Veröffentlichung : 14/07/2025