Titel
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Rahmenvereinbarung Ingenieurtechnische Fachbegleitung Planfeststellungs-, Planänderungs- und Plangenehmigungsverfahren (PFV, PÄV, PGV)
Beschreibung
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Gegenstand des abzuschließenden Vertrages ist die mit der Bergbausanierung im Zusammenhang stehende gutachterliche und ingenieurtechnische Fachbegleitung, sowie die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Planfeststellungs-, Planänderungs- und Plangenehmigungsverfahren (PFV, PÄV, PGV) in den Sanierungsbereichen Lausitz (Brandenburg und Ostsachsen) und Mitteldeutschland (Westsachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt). Die nachstehende Auflistung stellt die zu erbringenden Leistungen der ingenieurtechnischen Fachbegleitung dar: • Recherchieren, Sichten, Aufbereiten und Zusammenfassen vorhandener Unterlagen (Schaffen einer einheitlichen Informations- und Planungsgrundlage) • Koordinieren der Planungsbeteiligten sowie Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von Terminplänen (z. B. über MS-Project) • Erarbeiten von Aufgabenstellungen für das Erstellen von Fachplanungen (z. B. technische Planung, naturschutzfachliche Planung), inklusive jahresscheibenbezogener kalkulatorischer Leistungen • Mitwirken beim Prüfen und Bewerten von Angeboten und Nachträgen von Ingenieurleistungen • Vorbereiten, Teilnehmen, Protokollieren und Nachbereiten von planungsbezogenen Terminen: intern, mit Behörden oder Dritten (z. B. Planungsberatungen, vor-Ort-Befahrungen, Verhandlungen, Abstimmungen, Verteidigungen, Erörterungen von Fachplanungen, Scoping, Erörterungstermin) • Erstellen von planungsbezogenen Präsentationsunterlagen (z. B. PowerPoint, Fotomontagen) • Begleiten, Prüfen und Bewerten (Plausibilitätsprüfung) von Fachplanungen (z. B. technische Planung, naturschutzfachliche Planung) • Zuarbeit für das Erstellen von Fachgutachten (z. B. Ermitteln voraussichtlicher Umweltauswirkungen, Mitwirken an der Prüfung der Verpflichtung zur UVP, AFB, Natura2000, FB WRRL) und Durchführen von naturschutzfachlichen Untersuchungen (z. B. Kartierungen) • Erstellen von Kartenunterlagen entsprechend der Vorgaben des AG (ggf. mit Beurkundung der Markscheiderei der LMBV) • Erstellen und Zusammenstellen von Tischvorlagen, Berichten und Übersichten (z. B. für Screening, Scoping, Antragskonferenz, Stellungnahmen TÖB, Forderungen aus Erörterungstermin) • Vorbereiten und Mitwirken bei Eigentümerermittlungen • Mitwirken und Bearbeiten beim Erstellen und Anpassen von Antragsunterlagen (z. B. Vorhabenanzeige, Antrag auf Planfeststellung/- änderung/-genehmigung) • Korrekturen und Ergänzungen bei Nachforderungen durch die Genehmigungsbehörde • Aufarbeiten und Zusammenstellen von Nebenbestimmungen aus Genehmigungsbescheiden • Auswerten und Bewerten von Genehmigungsbescheiden einschließlich Nebenbestimmungen Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Der Auftraggeber behält sich vor den Leistungsumfang der ingenieurtechnischen Fachbegleitung in Abstimmung mit dem Auftragnehmer entsprechend der Fortschreibung des Genehmigungsverfahrens anzupassen. Im Vergabeverfahren und im Vertrag kommt eine Kostenelementeklausel zur Anwendung.