Zusätzliche Informationen
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1) Höchstwert der Rahmenvereinbarung: Nach der Rechtsprechung des EuGH sind für Rahmenverträge Obergrenzen in der EU-Bekanntmachung festzulegen. Der Rahmenvertrag endet auch schon vor Erreichen seiner max. Laufzeit, wenn die Obergrenze ausgeschöpft wurde. Vorliegend endet die Abrufmöglichkeit aus der Rahmenvereinbarung, wenn die Gesamtzahl der losspezifischen Ladepunkte, die die Auftraggeber durch Einzelaufträge abgerufen haben, die gemäß Leistungsverzeichnis losspezifische Menge der Ladepunkte zzgl. 20 % übersteigt. 2) formale Eignung: a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register, gesetzlicher Vertretung, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls zuständiger Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) (siehe hierzu Anlage B-02 – Bewerberauskunft). b) Eigenerklärung sowie Nachweis des aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Registerauszug (als Anhang, zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen. Ausnahme: Sollte es sich bei dem Bewerber um einen Unternehmer handeln, der z.B. als Freiberufler weder im Handelsregister / Partnerschaftsregister eingetragen ist, noch eine Gewerbeanmeldung benötigt, wird um einen entsprechenden Nachweis gebeten. c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (siehe hierzu Anlage B-02 – Bewerberauskunft) d) Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bewerbers zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/1269 vom 27.04.2023 – aufgenommen in die EU-Verordnung 833/2014 - als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber eine entsprechende Erklärung in der Anlage B-02, Ziff. 4 abzugeben. e) Eigenerklärung, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.000 Euro wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bewerber/ Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss (siehe hierzu Anlage B-02 – Bewerberauskunft). f) Eigenerklärung über Sicherheitsüberprüfung des vorgesehenen Personals Der/Die Bewerber versichert/versichern (Anlage B-02 – Bewerberauskunft), dass das vom Bewerber für den Auftrag vorgesehene Personal sich - in der Geheimschutzbetreuung des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) befinden oder - zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) bereit erklärt. g) Anlage B-03 - Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber- /Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen (siehe hierzu Anlage B-03 – Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). h) Wenn es sich um eine Bewerber-/Bietergemeinschaft handelt, so sind die vorstehend aufgeführten Nachweise für jedes Mitglied dieser Bewerber- /Bietergemeinschaft separat einzureichen. Für ausländische Bewerber ist der Nachweis der Eignung auch durch gleichwertige amtliche Bescheinigungen möglich. Nachweise in einer anderen als der deutschen Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. i) ggf. Anlage B-04, S. 1 und 2 –Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer j) ggf. Anlage B-04, S. 1 und 2 – Erklärung zur Eignungsleihe anderer Unternehmen k) Anlage B-05 – Vertraulichkeitsverpflichtung: Dem Teilnahmeantrag ist die unterschriebene Vertraulichkeitsverpflichtung beizulegen.