Zusätzliche Informationen
:
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt ein offenes Verfahren durch. 2. Der Auftraggeber unterliegt u.a. dem Gesetz über Wettbewerbsbeschrängungen, der Sektorenverordnung und dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. 3. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 4. Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren elektronisch über die Vergabeplattform Vergabekooperation Berlin/AI durch. Es wird empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. 5. Die verfügbaren Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden. 6. Die Höchstabrufmenge beträgt max. 320 Personentage. Der AN hat keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge/eines bestimmten Mindestabnahmevolumens. 7. Die Vergütung erfolgt für jeden Abruf nach Maßgabe der im Preisblatt festgelegten Preispositionen im Umfang der vom AN tatsächlich geleisteten Personentage. Es werden nur tatsächlich geleistete Tage vergütet. 8. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform und AI unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens ITD2-0244-2025 zu erfolgen. Die Bieter haben die Fragen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG zu stellen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 26. Mai 2025 ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bieterfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform Vergabekooperation Berlin/AI veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter müssen die für die Angebotserstellung vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 9. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieer der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur ein Angebot einreichen. Die unter "Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Zur Erfüllung von Mindestanforderungen "Ausschreibungsbedingungen" werden die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe addiert und aus allen Erklärungen der Mitglieder einer BewGe gesamthaft ausgewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 11. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter " Ausschreibungsbedingungen" benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. 12. Der Auftraggeber hat für die Einreichung Angebote Formulare erstellt, die zu verwenden sind. Die Formulare sind die Vergabeplattform herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform ist erforderlich. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. 12. Mit dem Angebot müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise eingereicht werden. 13. Voraussichtliche Frist für die Einreichung der Angebote: 02.06.2025, 10:00 Uhr Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. Erfüllt der Bieter die Mindestanforderungen der BVG nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. 14. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). 15. Jeder Bieter darf nur ein Angebot unterbreiten.