Projekt: Neubau einer Faulgasanlage sowie dazugehöriger Nebenanlagen

Die Stadtentwässerung Peine (SEP) betreibt als städtischer Eigenbetrieb der Stadt Peine, die Abwasserbeseitigung- und Reinigung für das Stadtgebiet Peine und die anliegenden Ortschaften. Die Kläranlage im Ortsteil Vöhrum ist mit einer Ausbaugröße von 90.000 EW für die Reinigung des Peiner Abwassers zuständig. Der Anlagenbetrieb erfolgt im 1-Schicht System mit kombinierter …

CPV: 71000000 Servizi architettonici, di costruzione, ingegneria e ispezione, 71300000 Servizi di ingegneria, 71327000 Servizi di progettazione di strutture portanti, 71330000 Vari servizi di ingegneria
Luogo di esecuzione:
Projekt: Neubau einer Faulgasanlage sowie dazugehöriger Nebenanlagen
Ente di assegnazione:
Stadtentwässerung Peine
Numero di premio:
219/25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadtentwässerung Peine
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Projekt: Neubau einer Faulgasanlage sowie dazugehöriger Nebenanlagen
Beschreibung : Die Stadtentwässerung Peine (SEP) betreibt als städtischer Eigenbetrieb der Stadt Peine, die Abwasserbeseitigung- und Reinigung für das Stadtgebiet Peine und die anliegenden Ortschaften. Die Kläranlage im Ortsteil Vöhrum ist mit einer Ausbaugröße von 90.000 EW für die Reinigung des Peiner Abwassers zuständig. Der Anlagenbetrieb erfolgt im 1-Schicht System mit kombinierter Rufbereitschaft und einem hohen Automatisierungsgrad. Die historisch gewachsene und fortwährend erweiterte und modernisierte Anlage soll in den nächsten Jahren hinsichtlich der Eigenenergieversorgung mit dem Ziel der weitestgehenden Energieautarkie optimiert und erweitert werden. Als elementarer Baustein soll der alters- und technisch bedingte Ersatz der vorhandenen Faulungsanlage und des Gasspeichers erfolgen. Neben der Erreichung der festgesetzten Ziele aus der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie, steht die Etablierung einer stabilen und zukunftsfesten Verfahrenstechnik im Fokus der Maßnahme. Besonderes Augenmerk soll vom Planer hierbei auf den energieeffizienten und personalbedarfsoptimierten Betrieb der Anlage gelegt werden. Der Bau der Neuanlagen ist auf dem Erweiterungsgelände der Kläranlage Peine vorgesehen, so dass der Bau im laufenden Betrieb und ohne aufwendige Provisorien sowie zeitintensive (Teil-) Rückbauten erfolgen kann. Ziel ist zudem eine Entflechtung der gewachsenen Anlagenstruktur und die Optimierung von Fließwegen auf dem Anlagengelände. Im Zuge des Faulungsneubaus soll ergänzend der altersbedingte Ersatz der Überschusschlammeindickung erfolgen, so dass zukünftig alle schlammbehandlungsrelevanten Anlagenstrukturen kompakt auf dem Anlagengelände angeordnet sind. Das Erweiterungsgelände der Kläranlage wird aktuell einem Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren unterzogen, so dass das Gelände voraussichtlich ab Ende 2025 als Sondernutzungsfläche für Ver- und Entsorgungsanlagen ausgewiesen wird und somit die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Anlagenerweiterung vorliegen.
Kennung des Verfahrens : d857ffe2-6acf-4c0d-8d53-b2a92b09cf9f
Interne Kennung : 219/25
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Peine ( DE91A )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M5UNZ
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Betrug : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Korruption : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Zahlungsunfähigkeit : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Projekt: Neubau einer Faulgasanlage sowie dazugehöriger Nebenanlagen
Beschreibung : Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen die folgenden Leistungsbilder beschafft werden: -Objektplanung Ingenieurbauwerke Kläranlage -Fachplanung Tragwerksplanung -Fachplanung Technische Ausrüstung
Interne Kennung : 219/25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Peine ( DE91A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 Mio. EUR gegeben ist.
Kriterium : Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: mindestens 5.000.000,- EUR durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der Planung von verfahrenstechnischen Anlagen in der Siedlungswasserwirtschaft
Kriterium : Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung : § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: a) Ingenieure -zwei Ingenieure für die Planung von Ingenieurbauwerken in der Siedlungswasserwirtschaft i. S. d. §§ 41-44 HOAI i. V. m. Anlage 12.2 Gruppe 2 HOAI; -zwei Ingenieure für die Planung von verfahrenstechnischen Anlagen in der Schlammbehandlung -ein Ingenieur für die Erstellung der Planungsleistungen für die elektro- und maschinentechnische Ausrüstung der Ingenieurbauwerke Die erforderliche, einschlägige Berufserfahrung in den geforderten Fachplanungsbereichen muss min. 10 Jahre umfassen. b) technische Zeichner -2 technische Zeichner für die Erstellung von Bauwerkszeichnungen und R+I Schemata
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: -mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben. Mindestanforderungen: a) Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2015 erfolgt sein. Die Leistung muss - mit Ausnahme der LPH 9 - spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. b) Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens zwei Referenzaufträgen nachweisen, bei welchen die Planungsleistung für die Errichtung oder den grundhaften Umbau von verfahrenstechnischen Anlagen zur anaeroben Schlammbehandlung in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft auf Abwasserbehandlungsanlagen der Mindestausbaugröße 4 mit > 60.000 EW gewesen ist. Die Planung der dazugehörigen Verfahrenstechnik muss Bestandteil der Planungsleistung gewesen sein und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphase 2 bis 7 sowie prägende Teile der Leistungsphase 8 umfasst haben. c) Die Summe der Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 der DIN 276 muss mindestens 4,0 Mio. EUR betragen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Kriterium : Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung : § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: -2 Führungskräfte mit dem Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs oder vergleichbarer Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bewerber muss mindestens -15 Mitarbeiter im technischen Einsatzbereich (Ingenieur, technischer Zeichner, Vermessung, ...)
Kriterium : Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung : § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: -Geeignetes Planungsprogramm für die Visualisierung und Planung komplexer Anlagenstrukturen in 2D und 3D Darstellung -Berechnungssoftware für die strömungs- und thermodynamische Auslegung der Planungen und Visualisierungsmöglichkeit für die Vorstellungen der Planungsgrundlagen beim Auftraggeber.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergeben-den Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch höchstens vier Referenzen bewerten. Reicht ein Bewerber mehr Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche vier Referenzen gewertet werden sollen. Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn mindestens zwei wertungsfähige Unternehmensreferenzen eingereicht werden, welche die für die Eignungsprüfung erforderlichen Mindestvoraussetzungen nach Ziffer 7.1, erfüllt. Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Objektplanungsleistungen i. S. d. § 41-44 HOAI i. V. m. Anlage 12.2 Gruppe 2 HOAI, die sich auf ein Vorhaben für ein Bauwerk oder den grundhaften Umbau an Ingenieurbauwerken der anaeroben Schlammbehandlung in der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft der Mindestausbaugröße 4 > 60.000 EW sowie Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 der DIN 276 von mindestens 4,0 Mio. EUR bezogen haben. Die verfahrenstechnische Planung muss Bestandteil der Planungsleistung gewesen sein. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2015 begonnen und - mit Ausnahme der LPH 9 - spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. Pro wertungsfähiger Referenz können maximal 65 Punkte erreicht werden. Für vier wertungsfähige Referenzen können daher insgesamt maximal 260 Punkte erreicht werden. Es werden folgende Kriterien bewertet: -Das Referenzprojekt beinhaltete den Neubau einer verfahrenstechnischen Anlage zur anaeroben Schlammstabilisierung. Ja = 10 Punkte, Nein = 0 Punkte -Das Referenzprojekt beinhaltet den grundhaften Umbau an einem Ingenieurbauwerk zur anaeroben Schlammbehandlung. Ja = 10 Punkte, Nein = 0 Punkte -Das Referenzprojekt beinhaltete Rühr-/Durchmischungstechnik für Medien mit einem TS > 4,5% Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte -Das Referenzprojekt beinhaltet die Aufstellung eines Energiekonzepts (thermisch, elektrisch). Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte -Das Referenzprojekt beinhaltete die Neuerrichtung von Anlagen zur maschinellen Eindickung von Schlamm aus der Abwasserbehandlung mittels Dekanter. Ja = 10 Punkte, Nein = 0 Punkte -Das Referenzprojekt beinhaltete Wärmeübertragungstechnik zur kontinuierlichen Beheizung des Behälterinhalts mit geringen Vorlauftemperaturen <60°C. Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte -Es handelte sich um einen öffentlichen Auftraggeber. Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte -Das Nettovolumen der Schlammbehandlungsreaktoren (Summe aller Reaktoren) beträgt: >= 4000 m³ = 10 Punkte, >= 3500 m³ = 9 Punkte, >= 3000 m³ = 8 Punkte, >= 2500 m³ = 7 Punkte, >= 2250 m³ = 6 Punkte, >= 2000 m³ = 5 Punkte, < 2000 m³ = 0 Punkte -Die Summe der Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 der DIN 276 beträgt: >= 7,5 Mio. EUR = 5 Punkte, >= 7,0 Mio. EUR = 4 Punkte, >= 6,0 Mio. EUR = 3 Punkte, >= 5,0 Mio. EUR = 2 Punkte, >= 4,0 Mio. EUR = 1 Punkt, < 4,0 Mio. EUR = 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau) : 260
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Für die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Organisation und Erfahrung des Projektteams
Beschreibung : -Einschlägige Berufserfahrung der Projektleitung (15 %) -Einschlägige Berufserfahrung des Projektteams ohne Projektleitung (v. a. Mitarbeiter-Referenzprojekte) (15 %) -Personaleinsatzplanung (z. B. Umgang mit Verfügbarkeitsrisiken) (10 %)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Herangehensweise
Beschreibung : -Nachhaltigkeit (10 %) -Kostenmanagement (5 %) -Terminmanagement (5 %) -Koordination der Planer und Bauoberleitung sowie dazugehöriger Ortstermine (10 %)
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 06/08/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5UNZ/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 14/08/2025 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen, gem. § 56 Abs. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ist ausgeschlossen, gem. § 56 Abs. 3 VgV.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtentwässerung Peine
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadtentwässerung Peine

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadtentwässerung Peine
Registrierungsnummer : t:05171460
Postanschrift : Woltorfer Straße 64
Stadt : Peine
Postleitzahl : 31224
Land, Gliederung (NUTS) : Peine ( DE91A )
Land : Deutschland
Kontaktperson : abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Telefon : +49 34123820300
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 413115-3306
Fax : +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 10c34ac7-1f47-4689-8216-1b091e967355 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/07/2025 11:26 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00459398-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 133/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/07/2025