Beschreibung
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Planungsleistung HOAI zur energetischen Sanierung der Beleuchtung durch Umstellung auf LED-Technik: Die Leistungen der AG-Bauleitung gemäß HOAI § 55 Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 6-9 sind mit allen Grundleistungen ( a) bis p) ) für den Fachbereich Elektrotechnik (ELT) zu erbringen. Zum aktuellen Planungsstand umfasst dieses Leistungsbild gemäß Kostenberechnungen die TGA-Kostengruppen 440, 450. Dabei wird auch vorausgesetzt, dass der AN - deutschsprachiges Personal einsetzt, - die Baustellenpräsenz bzw. seine Personalbesetzung dahingehend disponiert, wie es notwendig ist, einen reibungsarmen Bauablauf sowie eine adäquate Qualitätssicherung zu gewährleisten, - die nach Vergabe zur Verfügung gestellten Projektunterlagen intensiv prüft und in Anschluss daran zeitnah (ein) Abstimmungstermin(e) erfolgt/erfolgen sowie der AN einen adäquaten Übergang, von bereits erfolgten Leistungsphasen / vormaligen Projektbeteiligten, insbesondere aus dem eigenen HOAI-Leistungsbild, zu den Leistungen des AN sicherstellt, - sich proaktiv mit der Projektsteuerung und den Projektbeteiligten u.a. zu Schnittstellen abstimmt und austauscht, insbesondere mit der Objektüberwachung Architektur (§34 HOAI) und der TGA-Bauleitung HKLS (HOAI § 55), - alle zur Sicherung des Projekterfolgs notwendigen Abstimmungen und Besprechungen durch den AN eigenständig bzw. nach Bedarf in Absprache mit der Projektsteuerung durchführt und wahrnimmt, - in der Lage ist, auf AG bzw. Nutzersonderwünsche oder Vorgaben agil zu reagieren und auf Konsequenzen hinzuweisen und zu beraten, - eine für Dritte verständliche kontinuierliche Dokumentation über die gesamte Bauzeit erbringt, - täglich Bautagesberichte erstellt und wöchentlich, zum jeweiligen Montag der Folgewoche als PDF unterzeichnet der Projektsteuerung vorlegt, - die im Zuge der bisherigen Planung erarbeiteten Ansätze prüft und weiterentwickelt, - für Leistungen von Gewerken, die auf Nachweis abgerechnet werden, das Gewerke-Personal durch den AN begleitet / eingewiesen wird sowie ein Tagesleistungsnachweis unmittelbar vor Ort handschriftlich ausgefüllt oder alternativ am nächsten Tag digital mit dem jeweiligen Gewerk austauscht und spätestens zum Montag der Folgewoche, beidseitig unterzeichnet, der Projektsteuerung vorlegt, - notwendige zusätzliche Leistungen, welche nicht dem AG zuzurechnen sind, rechtzeitig ankündigt, bewertet und der Projektsteuerung / dem AG Empfehlungen dazu mitteilt, - für Nachtragsbeauftragungen einem mit der Projektsteuerung abgestimmten und schriftlich vereinbarten, formellen Ablauf einhält. Es ist beabsichtigt mit Entscheidungsvorlagen zu arbeiten, - Terminplanfortschreibungen stets mit der Projektsteuerung abgestimmt werden, - insbesondere logistische Schnittstellen intensiv mit den Baustellenlogistikern abgestimmt werden. Bei der Durchführung der Maßnahme ist zusätzlich Folgendes zu beachten: - Es gilt die Fremdfirmenordnung der Messe Düsseldorf und Düsseldorf Congress. - Die Maßnahme wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. - Die Maßnahme findet in den Veranstaltungsfreien Zeiten statt. Dies sind in der Regel 10 - 12 Wochen in den Monaten Juli und August. - Es ist eine enge Abstimmung mit dem technischen Betreiber der Anlagen (Messe Düsseldorf) durchzuführen. - Notwendige Sachverständigenabnahmen sind mit der Messe Düsseldorf und Düsseldorf Congress abzustimmen. - Die Abnahmen mit den Gewerken sind mit dem AG (AG Vertreter) und der Messe Düsseldorf direkt durchzuführen. - Die Inbetriebnahmen sind mit dem AG (AG Vertreter) und der Messe Düsseldorf direkt durchzuführen. - Die Art des Dokumentenmanagements zwischen den Projektbeteiligte (z.B. für den Planaustausch) für die Ausführungsphase wird derzeit noch geplant und voraussichtlich zum Leistungsbeginn festgelegt. - Bemusterungsbelange sind mit dem AG (AG Vertreter) direkt durchzuführen.