Quellen der Ausschlussgründe
         
         
          :
         
         
          Bekanntmachung
         
        
        
       
        
         
          Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
         
        
        
       
        
         
          Korruption
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Betrug
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Zahlungsunfähigkeit
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
         
        
        
       
        
         
          Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
         
        
        
       
        
         
          Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
                                       Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
                                       erhalten.
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
         
        
        
       
        
         
          Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
         
        
        
       
        
         
          Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
         
        
        
       
        
         
          Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
         
        
        
       
        
         
          Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
         
        
        
       
        
         
          Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
         
        
        
       
        
         
          Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
         
        
        
       
        
         
          Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
         
         
          :
         
         
          Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.