Beschreibung
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Der Bewerber hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch den Nachweis von in Art und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Referenzen zu belegen. Hierzu ist die Anlage 13 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden. Angaben zu Referenzen: Vom Bewerber werden vergleichbare Projektreferenzen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand und Funktionsumfang des Auftragsgegenstands nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Es sind mind. drei Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2024) einzureichen. Die Referenz muss umfassen: Angaben zum Auftraggeber, eine kurze Projektbeschreibung, Nennung der Auftragssumme, des Lieferdatums und Inbetriebnahmedatums sowie des Ansprechpartners beim Auftraggeber und seiner Kontaktdaten. Mindestanforderung: Eine Referenz ist nur dann vergleichbar, wenn sie die folgenden Mindestkriterien erfüllt: - Alle Referenzen müssen die Planung, Lieferung und Errichtung einer modularen Heiz- oder Energiezentrale umfassen. Als Referenz gilt auch, wenn die Planung, Lieferung und Errichtung die Modernisierung einer bestehenden Heiz- oder Energiezentrale betreffen. - Alle Referenzen müssen ein Auftragsvolumen haben, das mindestens 1,5 Mio. EUR beträgt. - Bei jeder Referenz muss die installierte Mindestwärmeleistung der Gesamtanlage mindestens 1 MW betreffen. - Alle Referenzen müssen die Kombination mehrerer Energiequellen, d.h. mindestens zwei Energiequellen (Hybridlösung), z. B. Biomasse, Wärmepumpe, BHKW, Gaskessel betreffen. - Mindestens zwei Referenzen müssen den Einsatz mindestens einer erneuerbaren Energiequelle zur Wärmeproduktion zum Gegenstand haben. Dazu zählen insbesondere: - Sonnenenergie (Photovoltaik, Solarthermie) - Windenergie - Wasserkraft - Biomasse (z. B. Holzpellets, Biogas) - Geothermie - Umweltwärme (z. B. über Wärmepumpen nutzbar gemacht) Die Vorlage der Referenzen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, ist ein Mindestkriterium. Kann der Bieter keine drei Referenzen vorlegen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, wird das Unternehmen vom Verfahren ausgeschlossen. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte (Eignungsleihe) ist dies durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft mit der Anlage 08 "Erklärung zu Eignungsleihe und Unteraufträgen" zu erklären. Für das sich zur Eignungsleihe verpflichtende Unternehmen ist die Anlage 09 "Verpflichtungserklärung Drittunternehmer" einzureichen. Für die Erfüllung weitergehender Anforderungen an die Referenzen verteilt die Auftraggeberin im weiteren Verlauf Punkte, anhand derer diejenigen Bewerber ausgewählt werden, die zur Angebotsabgabe und damit zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden (Auswahlkriterien, siehe Ziff. 3.6.1 der Verfahrensbedingungen). Es werden nur die Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen (Ziff. 3.2.2.5 der Verfahrensbedingungen) erfüllen. Es werden nur die drei besten Referenzen zu dem jeweiligen Auswahlkriterium gewertet. Auswahlkriterien sind: Zugehörigkeit des Auftraggebers, Auftragsvolumen, Termintreue / Fertigstellung, PV-Integration, Bauweise der Anlage, Fördervorgaben (z.B. BEW), und Flexibilität der Anlage.