Bauleistungen ARB-ROM-ZAL GVFG II - 30024620

Erneuerung der Gleise, Fahrleitung und Straßenbahnhaltestelle im Projekt GVFG II für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH. Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH erneuert ihre Gleisanlagen im Bereich zwischen Hst. Arbeitsamt und Hst. Römersteine in Mainz-Bretzenheim. Dabei werden ca. 1500 m Vignolgleis und 140 m Rillenschienengleis ausgebaut und durch ca. 1500 m neues Vignolgleis …

CPV: 45000000 Lavori di costruzione, 45234110 Ferrovie interurbane, 45234116 Lavori di posa di binari, 45234128 Lavori di costruzione di piattaforme tranviarie, 45234160 Lavori di costruzione di catenarie, 45200000 Lavori per la costruzione completa o parziale e ingegneria civile, 45234126 Costruzione di una linea tranviaria, 45234120 Lavori ferroviari urbani
Scadenza:
Lunedì 02 Giugno 2025 10:00
Tipo di scadenza:
Presentazione di un'offerta
Luogo di esecuzione:
Bauleistungen ARB-ROM-ZAL GVFG II - 30024620
Ente di assegnazione:
Mainzer Netze GmbH
Numero di premio:
X-SWMAG-2025-0051

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Mainzer Netze GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Bauleistungen ARB-ROM-ZAL GVFG II - 30024620
Beschreibung : Erneuerung der Gleise, Fahrleitung und Straßenbahnhaltestelle im Projekt GVFG II für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
Kennung des Verfahrens : 0332ced2-1dcb-46fd-878d-7cd9a3d70b69
Interne Kennung : X-SWMAG-2025-0051
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45234110 Arbeiten für städteverbindenden Bahnverkehr
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45234116 Gleisbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45234128 Bau von Straßenbahnhaltestellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber wird nach Eingang der Angebote jeweils eine Prüfung und Wertung anhand der bekannt gegebenen Eignungs- und Zuschlagskriterien durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation /Preisbildung. Mit dem unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Anbieter erhält den Zuschlag (Zuschlagskriterium: Preis). Das Angebot ist ausschließlich über das benannte e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen einzureichen. Der Abgabetermin ist Nr. 2.6 zu entnehmen. Die einzureichenden Bestandteile sind der Anlage A zu entnehmen. Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt. Das Angebot muss vollständig sein. Das Fehlen der in Anlage A genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Angebote zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Angebote, wird nicht berücksichtigt: Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die nicht den folgenden Erfordernissen genügen, insbesondere: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 3
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 3

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Korruption : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Betrugsbekämpfung : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Zahlungsunfähigkeit : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Entrichtung von Steuern : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Gleisbau (ARB-ROM)
Beschreibung : Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH erneuert ihre Gleisanlagen im Bereich zwischen Hst. Arbeitsamt und Hst. Römersteine in Mainz-Bretzenheim. Dabei werden ca. 1500 m Vignolgleis und 140 m Rillenschienengleis ausgebaut und durch ca. 1500 m neues Vignolgleis und ca. 140 m neues Rillenschienengleis ersetzt. Der gesamte Gleisoberbau wird als Rillenschienengleis 60R2 und Vignolschienengleis 49E1 auf Spannbetonschwellen TBS 1000 ausgeführt. Die Oberfläche an den Übergängen Hauptfriedhof und Xaveriusweg wird mit Asphalt geschlossen und der restliche Bereich begrünt. Der Gleiswechsel am Arbeitsamt wird nicht erneuert, sondern begrünt. Weitergehende Informationen zu den jeweiligen Losen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot gem. der ausgewiesenen Zuschlagskriterien. Es besteht die Möglichkeit alle Lose an ein Generalunternehmen zu beauftragen.
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45234116 Gleisbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45234126 Bauarbeiten für Straßenbahnlinien
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 07/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 19/10/2025

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : igenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, A4.6, A4.8, A4.9): - A4.9 - Eigenerklärung §124 GWB - A4.8 - Eigenerklärung §123 GWB - A4.6 - Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Unternehmens und der Befähigung zur Berufsausübung: Der Bieter muss erklären, dass • er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt; • er im Handels- oder Berufsregister bzw. einem vergleichbaren Register nach den individuellen Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, eingetragen ist. • er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist; • im Gewerbezentralregisterauszug des Unternehmens (bei juristischen Personen: vertretungsberechtigte Organe wie Geschäftsführer) keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. • Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Bewertung der Eignung der Bewerber und insbesondere der Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen selbstverständlich auch eigene Erfahrungen bei der Ausführung von früheren öffentlichen Aufträgen sowie auch die Erfahrungen anderer öffentlicher Auftragnehmer berücksichtigen werden. • Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 (Anlage A4, A4.10) und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage A4 (A4.9) zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. • Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaften, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (A4.5) seines Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ab Auftragsbekanntmachung. • Eine Eigenerklärung (ebenfalls A4.5), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen: - 2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden - 5.000.000,00 € für Personenschäden • Eine Eigenerklärung (ebenfalls A4.5), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. • Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Netto-Schlussrechnungssumme zu.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter des jeweiligen Loses (Anlage A4.A, A4.B u. A4.C) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bieter/oder einem Mitglied einer Bietergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Durchführung erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen. Los 1: Gleisbau • Benennung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Vorhaben (Bau von innerstädtischen Gleisanlagen mit eingedecktem und offenem Querschwellengleis) aus den letzten drei Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.A) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bieter/der Bietergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. • Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen und stählernen Oberbauteilen durch Vorlage der gültigen Eignungsbescheinigung. Der Nachweis von bereits durchgeführten Schweißungen an Rillenschienen ist über Referenzprojekte zu belegen. Los 2: Fahrleitungsbau • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten drei Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind (Fahrleitungsarbeiten mit mind. 250 TEUR Projektvolumen) bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.B) zu verwenden. Los 3: Haltestellenausbau • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten drei Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind (Tiefbauprojekte mit mind. 250 TEUR Projektvolumen) bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.C) zu verwenden.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 02/06/2025 10:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Finanzielle Vereinbarung : Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Mainzer Netze GmbH -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Mainzer Netze GmbH -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Fahrleitungsbau (ARB-ZAL)
Beschreibung : Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH erneuert im Bereich Haltestelle Agentur für Arbeit bis Milchpfad in Mainz-Oberstadt und Mainz Bretzenheim die Maste (inkl. Herstellung Mastfundamente). Weitergehende Informationen zu den jeweiligen Losen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot gem. der ausgewiesenen Zuschlagskriterien. Es besteht die Möglichkeit alle Lose an ein Generalunternehmen zu beauftragen.
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45234120 Stadtbahnarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 28/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/09/2025

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : igenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, A4.6, A4.8, A4.9): - A4.9 - Eigenerklärung §124 GWB - A4.8 - Eigenerklärung §123 GWB - A4.6 - Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Unternehmens und der Befähigung zur Berufsausübung: Der Bieter muss erklären, dass • er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt; • er im Handels- oder Berufsregister bzw. einem vergleichbaren Register nach den individuellen Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, eingetragen ist. • er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist; • im Gewerbezentralregisterauszug des Unternehmens (bei juristischen Personen: vertretungsberechtigte Organe wie Geschäftsführer) keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. • Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Bewertung der Eignung der Bewerber und insbesondere der Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen selbstverständlich auch eigene Erfahrungen bei der Ausführung von früheren öffentlichen Aufträgen sowie auch die Erfahrungen anderer öffentlicher Auftragnehmer berücksichtigen werden. • Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 (Anlage A4, A4.10) und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage A4 (A4.9) zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. • Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaften, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (A4.5) seines Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ab Auftragsbekanntmachung. • Eine Eigenerklärung (ebenfalls A4.5), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen: - 2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden - 5.000.000,00 € für Personenschäden • Eine Eigenerklärung (ebenfalls A4.5), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. • Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Netto-Schlussrechnungssumme zu.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter des jeweiligen Loses (Anlage A4.A, A4.B u. A4.C) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bieter/oder einem Mitglied einer Bietergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Durchführung erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen. Los 1: Gleisbau • Benennung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Vorhaben (Bau von innerstädtischen Gleisanlagen mit eingedecktem und offenem Querschwellengleis) aus den letzten drei Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.A) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bieter/der Bietergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. • Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen und stählernen Oberbauteilen durch Vorlage der gültigen Eignungsbescheinigung. Der Nachweis von bereits durchgeführten Schweißungen an Rillenschienen ist über Referenzprojekte zu belegen. Los 2: Fahrleitungsbau • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten drei Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind (Fahrleitungsarbeiten mit mind. 250 TEUR Projektvolumen) bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.B) zu verwenden. Los 3: Haltestellenausbau • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten drei Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind (Tiefbauprojekte mit mind. 250 TEUR Projektvolumen) bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.C) zu verwenden.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 02/06/2025 10:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Finanzielle Vereinbarung : Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Mainzer Netze GmbH -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Mainzer Netze GmbH -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Haltestellenausbau (ROM)
Beschreibung : Die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH erneuert die Straßenbahn-Haltestelle Römersteine in Mainz-Bretzenheim Hierbei wird sowohl die Fahrtrichtung Innenstadt als auch die Fahrtrichtung stadtauswärts erneuert. Weitergehende Informationen zu den jeweiligen Losen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Zuschlag erfolgt je Los auf das wirtschaftlichste Angebot gem. der ausgewiesenen Zuschlagskriterien. Es besteht die Möglichkeit alle Lose an ein Generalunternehmen zu beauftragen.
Interne Kennung : LOT-0003

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45234128 Bau von Straßenbahnhaltestellen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55131
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 25/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 19/10/2025

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : igenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, A4.6, A4.8, A4.9): - A4.9 - Eigenerklärung §124 GWB - A4.8 - Eigenerklärung §123 GWB - A4.6 - Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Unternehmens und der Befähigung zur Berufsausübung: Der Bieter muss erklären, dass • er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt; • er im Handels- oder Berufsregister bzw. einem vergleichbaren Register nach den individuellen Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, eingetragen ist. • er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist; • im Gewerbezentralregisterauszug des Unternehmens (bei juristischen Personen: vertretungsberechtigte Organe wie Geschäftsführer) keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. • Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Bewertung der Eignung der Bewerber und insbesondere der Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen selbstverständlich auch eigene Erfahrungen bei der Ausführung von früheren öffentlichen Aufträgen sowie auch die Erfahrungen anderer öffentlicher Auftragnehmer berücksichtigen werden. • Ferner ist mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 (Anlage A4, A4.10) und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage A4 (A4.9) zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. • Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaften, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (A4.5) seines Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ab Auftragsbekanntmachung. • Eine Eigenerklärung (ebenfalls A4.5), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen: - 2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden - 5.000.000,00 € für Personenschäden • Eine Eigenerklärung (ebenfalls A4.5), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. • Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Netto-Schlussrechnungssumme zu.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter des jeweiligen Loses (Anlage A4.A, A4.B u. A4.C) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bieter/oder einem Mitglied einer Bietergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bieter/der Bietergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Durchführung erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen. Los 1: Gleisbau • Benennung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Vorhaben (Bau von innerstädtischen Gleisanlagen mit eingedecktem und offenem Querschwellengleis) aus den letzten drei Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.A) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bieter/der Bietergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. • Nachweis der Eignung für Schweißarbeiten an Schienenwerkstoffen und stählernen Oberbauteilen durch Vorlage der gültigen Eignungsbescheinigung. Der Nachweis von bereits durchgeführten Schweißungen an Rillenschienen ist über Referenzprojekte zu belegen. Los 2: Fahrleitungsbau • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten drei Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind (Fahrleitungsarbeiten mit mind. 250 TEUR Projektvolumen) bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.B) zu verwenden. Los 3: Haltestellenausbau • Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten drei Geschäftsjahren ab Auftragsbekanntmachung deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind (Tiefbauprojekte mit mind. 250 TEUR Projektvolumen) bei vergleichbar großen oder größeren Verkehrsgesellschaften oder in einer vergleichbar großen oder größeren Stadt. Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4.C) zu verwenden.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 02/06/2025 10:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/ 2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Finanzielle Vereinbarung : Innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Mainzer Netze GmbH -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Mainzer Netze GmbH -

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Mainzer Netze GmbH
Registrierungsnummer : DE 243 365 202
Postanschrift : Rheinallee 41
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55118
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131126237
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer : DE355604198
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131-16-2234
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 7fbcdf1a-2b02-44d4-872c-e28277a5d93f - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 30/04/2025 15:40 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00287164-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 86/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/05/2025