Beschreibung
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Die Prüfung richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG). Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Der Auftragnehmer wird zudem die wirtschaftliche Betätigung der Städte prüfen und damit die Steuerung und Kontrolle derjenigen verselbständigten Organisationseinheiten, denen die Körperschaften kommunale Aufgaben übertragen haben. Prüfungsaspekt Rechtmäßigkeit: Einhaltung der Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (§§ 121 ff. HGO) zur Betätigung der Körperschaften (Sechster Teil, Dritter Abschnitt der HGO): - Zulässigkeit der Betätigung - Überschuss für den städtischen Haushalt bei wirtschaftlichen Unternehmen (u.a. Ausschüttung Sparkassen) - Beteiligungsvoraussetzungen - Einräumung und Ausübung der Unterrichtungsrechte und Prüfungsrechte (§ 123 HGO in Verbindung mit §§ 53 und 54 HGrG) - Beteiligungsbericht und Offenlegung - Veräußerung von Beteiligungen - Vertretung der Körperschaften in Gesellschaften und anderen Vereinigungen - Anzeigepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde - Missbrauch wirtschaftlicher Machtstellung Einhaltung weiterer Vorschriften der HGO, wie Befassung der Stadtverordnetenversammlung insbesondere mit - dem Erwerb, der Erweiterung und der Veräußerung von Beteiligungen (§ 51 Nr. 11 HGO), - der Umwandlung der Rechtsform von Eigenbetrieben oder wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Gemeinde beteiligt ist (§ 51 Nr. 12 HGO) sowie - der Übernahme von Bürgschaften, dem Abschluss von Gewährverträgen und der Bestellung anderer Sicherheiten für Beteiligungen (§ 51 Nr. 15 HGO). Einhaltung weiterer Vorschriften, insbesondere auf den Gebieten - des Gemeindehaushaltsrechts (u.a. Gesamtabschluss nach § 112a HGO) und - des Vergaberechts (namentlich zu In-House- Geschäften) Aufbau eines gemeinsamen Compliancesystems aufGrundlage - Beteiligungsrichtlinie / (Public) Corpororate Governcance Kodex - Durchgängiges Internes Kontrollsystem und Implementation in den Standard-Prozessen Prüfungsaspekt: Sachgerechtheit Einrichtung einer Beteiligungsverwaltung, die die Beteiligungen angemessen steuert und kontrolliert, insbesondere unter den Aspekten - der Rechnungslegung bei den Beteiligungen (so Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens und der Rückstellungen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) - Finanzmanagement der Beteiligungen (so Liquidität, Kredite, Zinsen, Derivate, Forderungen, Bürgschaften) - Zahl, Bestellung und Vergütung der Geschäftsführungsund Kontrollorgane der Beteiligungen - angemessener Ausstattungen der Beteiligungen (so Geschäftsgebäude, Fahrzeuge) Gewährleistung eines angemessenen Informations- und Berichtswesens im Sinne einer Schnittstelle zwischen Beteiligungen und Verwaltungsspitze (Bürgermeister) durch die Beteiligungsverwaltung Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Kontrollorgane der Beteiligungen durch die Beteiligungsverwaltung, um den Vertretern der Körperschaften eine wirksame Ausübung ihrer Steuerungs- und Kontrollaufgaben ermöglichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz oder einer Beteiligungssoftware Prüfungsaspekt: Wirtschaftlichkeit Aufgabenerfüllung durch verselbständigte Organisationseinheiten gegenüber der Aufgabenerfüllung durch die Körperschaften selbst Beitrag/Kosten der Beteiligung für den städtischen Haushalt (Ausschüttung, Nachschusspflichten, ausgelagerte Schulden) Angemessenheit der Personalausstattung der Beteiligungsverwaltung im Verhältnis zur Allgemeinen Verwaltung Feststellungen und Vorschläge zur Entbürokratisierung Die Prüfung orientiert sich an vorangegangenen Betätigungsprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Angebot, sowie dem Merkblatt. Prüfungsgegenstand: 15 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 17 Städten und Gemeinden ausgewählt: Bad Arolsen, Bad Nauheim, Dietzenbach, Dillenburg, Flörsheim am Main, Ginsheim-Gustavsburg, Groß-Umstadt, Hattersheim am Main, Heppenheim, Heusenstamm, Karben, Langen, Mühlheim am Main, Nidda, Pohlheim, Rodgau, Stadtallendorf Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2021 bis 31.Dezember 2025.