Beschreibung
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: (11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr. Spezielle Anforderungen an die Referenzen: Es sind mindestens 3 Referenzen zu benennen, die auf jeweils maximal 3 DIN A 4 Seiten ergänzend zu den Angaben im Lieferantenportal zu beschreiben sind. Weitere Referenzen, die den nachfolgenden Mindestanforderungen genügen, sind von Vorteil. Für jede Referenz ist die Möglichkeit sicherzustellen, dass die SWM mit einem kompetenten Ansprechpartner auf Referenzseite ggfs. ein Gespräch führen kann. Die Referenzen müssen Cloud Services in einem vergleichbaren Umfang zum beschriebenen Beschaffungsvorhaben umfassen. Dazu gehören: Mindestanforderungen an die 3 geforderten Referenzen: -Jede Referenz umfasst mindestens IaaS- und/oder PaaS-Dienste (inkl. CaaS) von Microsoft Azure (Azure) oder Amazon Web Services (AWS) oder Google GCP. Mindestens 1 Referenz muss jedoch Microsoft Azure (Azure) enthalten und mindestens 1 Referenz muss einen weiteren Hyperscaler umfassen. -Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeanträge. -Mindestens eine Referenz umfasst mehr als 30% des jährlichen Schätzvolumens (8 Mio €) dieser Ausschreibung. -Mit mindestens einer Referenz muss der Cloud Reseller nachweisen, dass Support Leistungen erbracht wurden. Für den Vergleich der Referenzen dienen folgende Kriterien: -Referenzen, die automatisierte Prozesse (per API durch den Auftraggeber steuerbar) und Tools zur Bereitstellung und Verwaltung der Cloud-Accounts (z.B. Azure-Subscriptions, AWS-Accounts o.ä.) beinhalten (z.B. Prozesse, Tools und Portale zur Prozessierung der Abrechnungsdaten der Cloud-Dienste), werden je nach Grad der Automatisierung höher bewertet. Der Nachweis soll durch Beschreibung (z.B. inkl. Screenshots, Kurzbeschreibung der zur Verfügung gestellten API) der entsprechenden Prozesse, Tools / APIs und Portale erfolgen. -Jede Referenz, die beschreibt, wie der Support geleistet wurde, führt zu einer höheren Bewertung. -Jede Referenz, die beschreibt, dass ein Service Management (oder auch „Technical Account Management“) vorhanden ist und es proaktive Durchsprachetermine zu offenen Störungen und proaktive Elemente zur Steigerung der Servicequalität (ggf. in Einbeziehung des Hyperscalers) gibt, führt zu einer höheren Bewertung. (12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (13) Angaben zur Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht. Spezielle Anforderung an die technische Ausrüstung: keine (14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise: Der Cloud Reseller hat folgenden Partnerstatus pro Hyperscaler nachzuweisen: -Azure: Azure Expert MSP (Managed Service Provider). -AWS: AWS APN (Advanced Partner Network) Advanced oder Premier Partner. -GCP: Reseller Partner. -Der Cloud Reseller muss eine gültige ISO/IEC 27001-Zertifizierung besitzen, die die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nachweist. -Falls der Cloud Reseller den Support für einen oder mehrere Hyperscaler selbst leisten muss, besitzt dieser eine eigene Support Organisation für diese Hyperscaler und besitzt entsprechende Rückverträge mit diesen. (15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen. Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.