RV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)

Das Ziel ist die Erneuerung der IT-Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS oder Englisch: IACS) für die kommende EU-Förderperiode im Freistaat Sachsen. Das Ziel ist die Erneuerung der IT-Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS oder Englisch: IACS) für die kommende EU-Förderperiode im Freistaat Sachsen. Die Erneuerung soll bis …

CPV: 72000000 IT-szolgáltatások: tanácsadás, szoftverfejlesztés, internet és támogatás
A végrehajtás helye:
RV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)
Díjat odaítélő szervezet:
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Díj száma:
SID 2024-44 SMEKUL

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : RV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)
Beschreibung : Das Ziel ist die Erneuerung der IT-Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS oder Englisch: IACS) für die kommende EU-Förderperiode im Freistaat Sachsen.
Kennung des Verfahrens : 094d86d1-eb9a-4bec-b455-2f747403128a
Interne Kennung : SID 2024-44 SMEKUL
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Niederwiesa
Postleitzahl : 09577
Land, Gliederung (NUTS) : Dresden, Kreisfreie Stadt ( DED21 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : RV zur Umsetzung der lT-Verfahren für das lntegrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (lnVeKoS - IACS)
Beschreibung : Das Ziel ist die Erneuerung der IT-Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS oder Englisch: IACS) für die kommende EU-Förderperiode im Freistaat Sachsen. Die Erneuerung soll bis zum Beginn der Förderperiode im Jahr 2028 in dem Maße umgesetzt sein, dass der Fördervollzug gewährleistet werden kann. Der Umfang beläuft sich im Wesentlichen auf die Implementierung und Modernisierung der IT-Systeme zur Sicherstellung der Direktzahlungen (1. Säule, EGFL) und der flächenbezogenen Agrarförderung (2. Säule, ELER) einschließlich flächenbezogener Fördermaßnahmen aus anderen Finanzierungsquellen, z.B. Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gemäß den EU- und nationalen Vorschriften (im Folgenden als "Flächenförderung" bezeichnet). Untrennbar damit verbunden ist das Buchungsprogramm der Zahlstelle. Geplant sind der Kauf und die Anpassung eines bereits vorhandenen Gesamtsystems. Eine komplette oder in großen Teilen neue Entwicklung kommt aus zeitlichen Gründen nicht in Frage. Das Gesamtsystem kann aus einer monolithischen oder mehreren integrierten grafischen Mehrbenutzer-Anwendungen bestehen. Mit Beginn der neuen EU-Förderperiode im Jahr 2028 soll das neue Gesamtsystem die bestehenden Einzelsysteme so weit wie möglich ablösen. Die Migration von Datensätzen aus den Altsystemen soll auf ein Minimum reduziert werden. Als erstes müssen die Funktionalitäten Verbuchung, Auszahlung und Nachverfolgung der Fördermittel umgesetzt werden. Diese entsprechen dem Funktionsumfang des aktuellen Buchungsprogramms. Es wird auch für Förderbereiche außerhalb der Flächenförderung genutzt, wie zum Beispiel für die investive ELER-Förderung. Das Buchungsprogramm muss bis zum Jahr 2028 abgelöst werden. Es stellt den ersten Teil des neuen Gesamtsystems dar. Systemteile, auch optionale, die notwendig für die Ablösung des Buchungsprogramms sind, sind hierbei inbegriffen. Für alle weiteren Teile des Gesamtsystems gilt: Es erfolgt eine gemeinsame Analyse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Für jede Systemkomponente bzw. jede gelistete fachliche Anforderung soll ermittelt werden ob: • deren sofortige Einführung zeitlich möglich und wirtschaftlicher ist, • eine verzögerte Einführung und Schaffung von temporären Schnittstellen zwischen Neu- und Altsystemen gewählt werden muss oder • bestehender Altsysteme weiterbetrieben und mittels Schnittstellen angebunden werden. Weitere im Zusammenhang mit der Flächenförderung stehende übergreifende IT-Verfahren (z.B. Stammdatenprogramm) sollen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch für IT-Verfahren im Bereich der Sektorprogramme des EGFL (z.B. Schulernährungsprogramm) oder die Investive ELER-Förderung.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen :
Beschreibung der Optionen : einmalige Verlängerungsoption ein Jahr zu verlängern

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Gesamtleistungspunkte
Beschreibung : siehe Vergabeunterlage
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Gesamtangebotspreis brutto
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

6. Ergebnisse

Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung :
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 84 033 614 Euro

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : data experts gmbh
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 30/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer : entfällt
Postanschrift : Dresdner Straße 78 A
Stadt : Radebeul
Postleitzahl : 01445
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Telefon : +4935132645101
Profil des Erwerbers : https://www.sid.sachsen.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung : Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Registrierungsnummer : keine
Postanschrift : Dresdner Straße 78 A
Stadt : Radebeul
Postleitzahl : 01445
Land, Gliederung (NUTS) : Meißen ( DED2E )
Land : Deutschland
Telefon : +49 351 3264 5101
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Registrierungsnummer : nicht erforderlich
Postanschrift : Braustraße 2
Stadt : Leipzig
Postleitzahl : 04107
Land, Gliederung (NUTS) : Leipzig, Kreisfreie Stadt ( DED51 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 341977-3800
Fax : +49 341977-1049
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : data experts gmbh
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : ohne
Postanschrift : Woldegker Straße 12
Stadt : Neubrandenburg
Postleitzahl : 17217
Land, Gliederung (NUTS) : Mecklenburgische Seenplatte ( DE80J )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : afe2e903-d3d1-46e5-8712-89950d2933b3 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/08/2025 11:41 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00526232-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 153/2025
Datum der Veröffentlichung : 12/08/2025