Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“

Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“ Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“

CPV: 79421000 Projektvezetői szolgáltatások, kivéve az építési munkák vezetését, 79410000 Üzleti és vezetői tanácsadói szolgáltatások
Határidő:
2025. augusztus 28. 08:00
A határidő típusa:
Ajánlat benyújtása
A végrehajtás helye:
Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Díjat odaítélő szervezet:
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Díj száma:
75258/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Beschreibung : Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Kennung des Verfahrens : f4f6181b-3196-4cb1-a711-85979d6231e1
Interne Kennung : 75258/2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 79410000 Unternehmens- und Managementberatung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Werner-Seelenbinder-Straße 8
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99096
Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Vorzulegen mit dem Angebot sind Nachweise, soweit gefordert und vorhanden. 1. Eignungsnachweis Werden die geforderten Nachweise nicht vorgelegt, wird dies als Mangel der fachlichen Eignung gem. § 122 II GWB gewertet. Für den Nachweis der Eignung stehen dem Bieter ausschließlich die Varianten a) bis c) zur Verfügung, unter denen er frei wählen kann. Ebenso ist es dem Bieter möglich, die Varianten zu kombinieren. Zwingend ist durch den Bieter jedoch das geforderte Maß an Eignung nachzuweisen. Sieht sich der Bieter nicht im Stande, diese durch nur eine der Varianten ausreichend zu belegen, so muss er die fehlenden Eignungskriterien durch eine oder mehrere zusätzliche Varianten beibringen. Hiervon unbenommen bleibt das Recht des Bieters zum teilweisen oder vollständigen Nachweis seiner Eignung auf Unterlagen hinzuweisen, die er bei vorangegangenen Vergabeverfahren der hiesigen Vergabestelle bereits eingereicht hat. Er hat das entsprechende Aktenzeichen des vorangegangenen Vergabeverfahrens sowie die Bestandteile der Eignung, die er hierdurch nachzuweisen gedenkt, mitzuteilen. Unklarheiten oder Unvollständigkeiten gehen zu Lasten des Bieters. Die Eignung tritt nur ein, wenn die erbrachten Nachweise inhaltlich mindestens den vorgenannten geforderten Eigenerklärungen entsprechen. a) Eigenerklärung (EE) Das Unternehmen kann gem. § 48 II VgV den Nachweis durch Eigenerklärung erbringen. Die Eigenerklärung ist von der / den für dieses Unternehmen und / oder der Bietergemeinschaft vertretungsberechtigten Person(en) mit einer mindestens einfachen elektronischen Signatur zu versehen. b) Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Als vorläufiger Nachweis für die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit gem. § 122 I GWB, §§ 48 III, 50 VgV kann die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ genutzt werden. Diese kann über den Dienst zum Ausfüllen und Wiederverwenden der EEE auf der Seite der Europäischen Kommission ( https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) hochgeladen und ausgefüllt werden. Danach ist die EEE von der / den für dieses Unternehmen vertretungsberechtigten Person(en) mit mindestens einer einfach elektronischen Signatur zu versehen, den Angebotsunterlagen beizufügen und gemeinsam dem öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Vor der Zuschlagserteilung wird das Unternehmen, an das der Auftrag vergeben werden soll, über die Internetplattform https://www.evergabe-online.de aufgefordert, binnen einer Frist von 10 Kalendertagen alle Nachweise der EEE der Vergabestelle bereitzustellen. Liegen die Nachweise gem. § 50 III Alt. 2 VgV bereits als Daten in einem amtlichen Verzeichnis vor oder ist die Vergabestelle bereits im Besitz der Unterlagen, kann in der vorgenannten Frist, hierauf hingewiesen werden. c) Amtliche Verzeichnisse, Zertifizierungen und Präqualifizierung Das Unternehmen kann, insofern es in einem amtlichen Verzeichnis – bspw. über ein Präqualifizierungssystem wie die „PQ-VOL“ oder das „amtliche Verzeichnis des DIHK“ – eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, gem. § 48 VIII VgV auf die vorhandenen Nachweise verweisen. Zusätzliche Nachweise sind dann nicht beizubringen, wenn die Unterlagen vollständig über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union erhalten werden können. Es obliegt dem Bieter sicherzustellen, dass • die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise vollständig vorhanden sind. Sofern im Präqualifizierungssystem nicht alle geforderten Nachweise hinterlegt sind, geht dies zu Lasten des Bieters. Fehlende Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen; • die von der Vergabestelle geforderten Kriterien vollständig durch die entsprechenden, im Präqualifizierungssystem hinterlegten, Nachweise abgebildet werden. Sofern ein Nachweis ein Kriterium nur zum Teil belegt, obliegt es dem Bieter das Informationsdelta auszugleichen. Unvollständig belegte Kriterien gehen zu Lasten des Bieters; • alle im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung noch Gültigkeit innehaben. Gegebenenfalls stellt die Vergabestelle zusätzliche Anforderungen an die Gültigkeit der Nachweise; sie wird auf diesen Umstand in den Vergabeunterlagen gesondert hinweisen. Abgelaufene Nachweise ─ bspw. solche, die unterjährig ihre Gültigkeit verloren haben ─ werden von der Vergabestelle nicht anerkannt. Dies geschieht unabhängig eines eventuellen Hinweises der zuständigen Präqualifizierungsstelle über den Ablauf der Gültigkeit der Nachweise an den Bieter. Unklarheiten bezüglich der zeitlichen Geltungsdauer der Nachweise gehen zu Lasten des Bieters. Solche abgelaufenen Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen; • die im Präqualifizierungssystem hinterlegten Nachweise in deutscher Sprache verfasst sind. Anderssprachige Nachweise werden von der Vergabestelle nicht berücksichtigt. Solche Nachweise sind durch den Bieter in Form der EE oder EEE beizubringen. 2. Leistungsnachweis Es ist erforderlich, dass alle Leistungspositionen vollständig und eindeutig sind. Die angebotenen Preise sind als Netto- und Bruttopreise anzugeben. Erforderlich sind Preisangaben für die angebotenen Einzel- sowie für die Gesamtleistungen. Für jede persönliche Referenz sind anzugeben: • Arbeitstitel des Projekts, • Kurzbeschreibung des Projekts inkl. inhaltlicher Schwerpunkte, • Rolle im Projekt, • Durchführungszeitraum, • Umfang der Projekttage, • Ansprechperson mit Kontaktdaten. Alle Referenzen werden vom Auftraggeber einzeln geprüft. Dazu nimmt der Auftraggeber mit den angegebenen Ansprechpersonen Kontakt auf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Eignungsnachweiserbringung. Die Angebotsabgabe beim AG ist nur elektronisch möglich. Eine Registrierung auf der E-Vergabeplattform ist daher Voraussetzung.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Auszuschließen sind Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zu einer auf eine rechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gerichteten Verabredung verbunden haben. ⎯ § 298 StGB, Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen --- --- Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Wettbewerbsregister anfordern.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Weiterhin darf kein rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre mit einer Ahndung von mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstraße von mehr als 90 Tagessätzen vorliegen, hervorgerufen durch die Verwirklichung eines der nachfolgenden Straftatbestände: ⎯ § 132a StPO, Vorläufiges Berufsverbot, ⎯ § 70 StGB, Anordnung des Berufsverbots,
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : ⎯ § 129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung,
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : - § 89c StGB, Terrorismusfinanzierung ⎯ § 261 StGB, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte,
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : ⎯ § 12a StGB, Bildung terroristischer Vereinigungen, ⎯ § 129b StGB, kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland,
Korruption : ⎯ § 108e StGB, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, ⎯ § 299 StGB, Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr, ⎯ § 333 StGB, Vorteilsgewährung, ⎯ § 334 StGB, besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung, ⎯ § 335a StGB, Ausländische und internationale Bedienstete, ⎯ Artikel 2 § 2 IntBestG, Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem geschäftlichen Verkehr,
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : ⎯ § 232 StGB, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, ⎯ § 233 StGB, Ausbeutung der Arbeitskraft, ⎯ § 233a StGB, Förderung des Menschenhandels
Betrug : ⎯ § 263 StGB, Betrug, ⎯ § 264 StGB, Subventionsbetrug, ⎯ § 265b StGB, Kreditbetrug, ⎯ § 266 StGB, Untreue, ⎯ § 266a StGB, Vorenthaltung und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, ⎯ § 267 StGB, Urkundenfälschung, ⎯ § 268 StGB, Fälschung technischer Aufzeichnungen,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : ⎯ § 242 StGB, Diebstahl, ⎯ § 246 StGB, Unterschlagung, ⎯ § 253 StGB, Erpressung,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : ⎯ §§ 283-283d StGB, Insolvenzstraftaten, ⎯ § 370 AO, Steuerhinterziehung, ⎯ § 35 GewO, Gewerbeuntersagung wegen Unzulässigkeit
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : ⎯ § 306 StGB, Brandstiftung, ⎯ §§ 324, 324a StGB, Gewässer- und Bodenverunreinigung, ⎯ § 326 StGB, Unerlaubter Umgang mit Abfällen,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Weiterhin gab es innerhalb der letzten zwei Jahre keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung mit wenigstens 2.500 EUR (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) Geldbuße, wegen eines Verstoßes nach • § 19 MiLoG, Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, • § 98c AufenthG, Ausschluss von der Vergabe öffentliche Aufträge oder • § 21 I i. V. m. § 23 AentG, Bußgeldvorschriften. Es liegen keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO vor, die insbesondere einen Ausschluss nach • § 21 SchwarzArbG, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, • § 266a I, II und IV StGB, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder • § 404 I SGB III, Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach § 404 II Nr. 3 SGB III rechtfertigen. Der Ausschluss kann nur vermieden werden, wenn andere Unternehmen die Leistung nicht in gleicher Qualität erbringen können und hinsichtlich der genannten Straftaten zwingende Gründe, im Übrigen überwiegende Gründe des Allgemeinwohls eine Ausnahme rechtfertigen respektive, wenn besondere Umstände nachgewiesen sind, aufgrund deren feststeht, dass der Verstoß die Eignung des Unternehmens nicht in Frage stellt. Weiterhin verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Sicherstellung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens geltenden Vorgaben durch ihre Nachunternehmer.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Beschreibung : Programmmanagement und Fachberatung im „Transferprogramm digitale Bauaufsicht Thüringen“
Interne Kennung : 75258/2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Werner-Seelenbinder-Straße 8
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99096
Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : 1) Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister sowie Mitteilung der Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des entsprechenden Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens ---- 3) Erklärung zur Gewerbeanmeldung, -erlaubnis
Kriterium : Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung : 2) Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : 4) soweit vorhanden Erklärung über die Eintragung in das Vereinsregister; 5) soweit vorhanden Erklärung über die Eintragung in das Partnerschaftsregister
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : 6) Nachweis zur persönlichen Befähigung der Berufsausübung gem. §§ 122 II Nr. 1 GWB, 44 VgV für jedes der drei Personalprofile, die für die Ausführung vorgesehen sind: Angaben zur Qualifikation, die für die ausgeschriebene Aufgabe relevant sind. Das Unterbleiben der Vorlage einer der vorgenannten Erklärungen Nr. 1 ─ 6 wird wie das Nichtvorhandensein derjenigen Eintragung gewertet und führt zum Ausschluss. Die Erklärungen können durch Vorlage entsprechender gültiger Nachweise, z. B. Handelsregisterauszug, ersetzt werden.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : (1) Erklärung über das Vorliegen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungsgebers, der Betriebstätte, Versicherungssumme (mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und sonstige Schäden) und Zeitraum, (2) Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet, (3) Erklärung über die Unbedenklichkeit des Finanzamtes, über die Zahlung von Steuern und Abgaben, (4) Erklärung über die Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Krankenkasse, bei der die meisten Beschäftigen versichert sind. Das Unterbleiben der Vorlage einer der Erklärungen Nr. 1 ─ 4 wird wie das Vorliegen negativer Umstände, z. B. das Vorliegen eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens, Nichtvorhandensein einer Haftpflichtversicherung, etc., gewertet und führt zum Ausschluss. Die Erklärungen können durch Vorlage entsprechender gültiger Nachweise, z. B. des zuständigen Insolvenzgerichts oder Finanzamts, ersetzt werden.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : (1) Erklärung über die Verpflichtung mit Erteilung des Zuschlages und vor Einsatz des mit diesem Auftrag beschäftigten Personals für jeden an der Auftragsausführung beteiligten Mitarbeiter ein einfaches Führungszeugnis vorzulegen; (2) Erklärung über die Verpflichtung mit Erteilung des Zuschlages und vor Einsatz des mit diesem Auftrag beschäftigten Personals für jeden an der Auftragsausführung beteiligten Mitarbeiter die unterzeichnete Geheimhaltungs- und Datenschutzverpflichtung vorzulegen. Das Unterbleiben der Vorlage einer der Erklärungen Nr. 1 ─ 2 wird als Eignungsmangel gewertet und führt zum Ausschluss.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Es ist erforderlich, dass alle Leistungspositionen vollständig und eindeutig sind. Die angebotenen Preise sind als Netto- und Bruttopreise anzugeben. Erforderlich sind Preisangaben für die angebotenen Einzel- sowie für die Gesamtleistungen. Für jede persönliche Referenz sind anzugeben: • Arbeitstitel des Projekts, • Kurzbeschreibung des Projekts inkl. inhaltlicher Schwerpunkte, • Rolle im Projekt, • Durchführungszeitraum, • Umfang der Projekttage, • Ansprechperson mit Kontaktdaten. Alle Referenzen werden vom Auftraggeber einzeln geprüft. Dazu nimmt der Auftraggeber mit den angegebenen Ansprechpersonen Kontakt auf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Eignungsnachweiserbringung.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei fließt die Bewertung des Preises (Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer (brutto) mit 40%, die der Leistung mit 60% in die Gesamtbewertung ein. Die Bewertung des Preiskriteriums (P) erfolgt durch lineare Interpolation. Leistungskriterien (L) weisen A- und B-Kriterien auf. A-Kriterien unterliegen keiner Gewichtung; sofern nicht alle A-Kriterien erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerb. Bezüglich der B-Kriterien erfolgt eine Bewertung gem. beigefügter Bewertungsmatrix. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl, die sich aus der Summe der gewichteten Leistungspunktzahlen (L1 und L2) und der gewichteten Preispunktzahl (P) ergibt, erreicht hat und somit das wirtschaftlichste Angebot darstellt: L1 + L2 + Gewichtung x P = Gesamtpunktzahl --- Preiskriterium: Die Angebotspreise werden in Preispunkte (P) umgerechnet. Der niedrigste Preis inkl. Mehrwertsteuer (brutto) erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Für das Zweifache des niedrigsten Preises werden 0 Punkte vergeben. In dieser Punktespanne erfolgt die Bewertung der Angebotspreise durch lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Gerundet wird kaufmännisch. Das Preiskriterium wird mit 40 % gewertet. Auftragsgegenstand: Höchstabnahmemenge Personenarbeitstage 2025: 270 Personenarbeitstage 2026: 370 Personenarbeitstage 2027: 325 Personenarbeitstage 2028: 150 Personenarbeitstage 2029: 80 Option: Erstellung von Leistungsbeschreibungen 5 Gesamtsumme: 1.200 Summe in € (Tagessatz x Höchstabnahmemenge) ---- Leistungskriterien Bei den Leistungskriterien handelt es sich vorliegend um A/B-Kriterien. Die sich aus diesen Unterlagen sowie der Bewertungsmatrix ergebenden B-Kriterien werden mit je bis zu 15 Punkten im Leistungskriterium 1 sowie Leistungskriterium 2 mit je bis zu 45 Punkten gewertet. Es fließen mithin bis zu 60 Punkte aus den Leistungskriterien in die Gewichtung ein. Zusätzlich ergeben sich aus diesen Unterlagen sowie der Bewertungsmatrix Mindestanforderungen (A-Kriterium). Angebote, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen. • Umsetzungskonzept als Leistungskriterium 1 (L1) Dem Angebot ist ein Konzept (L 1) beizulegen, mit welchen Prämissen der Bieter die ausgeschriebenen Leistungen umsetzen würde. Dabei muss die Struktur der Leistungsbeschreibung aufgegriffen werden. Es sind jeweils fachliche Prämissen, Vorgehensweisen und gegebenenfalls notwendige Rahmenbedingungen aufzuzeigen. • persönliche Referenzen je Personalprofil als Leistungskriterium 2 (L2) Dem Angebot sind die Nachweise der persönlichen Referenzen (L 2) für jeden der drei mit der Auftragsdurchführung betrauten Personalprofile. Der Nachweis umfasst Referenzen über vergleichbare Beratungs- und Unterstützungsleistungen aus den vergangenen fünf Jahren – jeweils für jede/n Berater/in: (1) zwei Referenzen zur Konzeption und Umsetzungsbegleitung einer vollständig digitalen Transformation einer kommunalen Bauaufsichtsbehörde (Im Ergebnis des Transformations-projekts müssen alle Leistungen der Bauaufsichtsbehörde Ende-zu-Ende papierlos und medienbruchfrei erbracht werden – d.h. inklusive digitale Antragstellung, digitale Aktenführung, digitale Sachbearbeitung und digitale Kommunikation.); (2) eine Referenz zur Konzeption und Umsetzungsbegleitung einer vollständig digitalen Transformation einer kommunalen Organisationseinheit (Im Ergebnis des Transformationsprojekts müssen alle Leistungen der Organisationseinheit Ende-zu-Ende papierlos und medienbruchfrei erbracht werden – d.h. inklusive digitale Antragstellung, digitale Aktenführung, digitale Sachbearbeitung und digitale Kommunikation.); (3) eine Referenz zur Konzeption und Entwicklung von Online-Formularen im Baurecht und Baunebenrecht; (4) eine Referenz zum Implementieren der EfA-Lösung „Digitale Baugenehmigung“ in einer Kommunalverwaltung; (5) eine Referenz zur Mitwirkung an der Weiterentwicklung des XÖV-Standards XBau; (6) eine Referenz zur Prozessoptimierung in öffentlichen Verwaltungen; (7) eine Referenz zur Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie einer öffentlichen Verwaltung; (8) eine Referenz zur Konzeption und Koordination überregionaler Programme der Verwaltungsentwicklung; (9) eine Referenz zu konzeptionellen, entwicklungsbegleitenden und qualitätssichernden Arbeiten an Fachsoftwarelösungen und Dokumentenmanagementsystemen, die für baurechtliche Verwaltungsverfahren verwendet werden. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die in der Bewertungsmatrix definierten Leistungskriterien (L1 und L2) bepunktet. Ergibt die Gesamtzahl der gewichteten Punkte (erreichte Punktzahl x Gewichtung) im Leistungskriterium 1 weniger als 9 Punkten, sind die Mindestanforderungen (A-Kriterium) nicht erfüllt. Ergibt die Gesamtzahl der gewichteten Punkte (erreichte Punktzahl x Gewichtung) im Leistungskriterium 2 a) je Unterkriterium weniger als 9 Punkte sowie b) gesamt weniger als 33 Punkte, sind die Mindestanforderungen (A-Kriterium) nicht erfüllt. Dies führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. --- Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Ist das Zuschlagsergebnis auch dann nicht eindeutig, entscheidet das Los.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 28/08/2025 08:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 22 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb der bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 28/08/2025 08:01 +02:00
Zusätzliche Informationen : Die Öffnung der Angebote erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Gemäß § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Informationen über die Überprüfungsfristen : Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem TMDI zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem TMDI gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das TMDI dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Organisation, die Angebote bearbeitet : Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
Registrierungsnummer : 16901001-0001-62
Abteilung : Referat 51 | Baurecht, Liegenschaften und Vergabe
Postanschrift : Werner-Seelenbinder-Straße 8
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99096
Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 (0) 361 57-4111436
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Registrierungsnummer : 16900334-0001-29
Postanschrift : Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt : Weimar
Postleitzahl : 99423
Land, Gliederung (NUTS) : Weimar, Kreisfreie Stadt ( DEG05 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 361 57332 1254
Fax : +49 361 57332 1059
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Registrierungsnummer : 16900699-1600-24
Abteilung : Abteilung 2, Referat 21 - Grundsatz, Recht und Veragabe
Postanschrift : Hallesche Straße 15/16
Stadt : Erfurt
Postleitzahl : 99085
Land, Gliederung (NUTS) : Erfurt, Kreisfreie Stadt ( DEG01 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Abteilung 2, Referat 21 - Grundsatz, Recht und Vergabe
Telefon : +49 361 574118 405
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e8b9161d-81e4-43ac-80f1-a86894d50a93 - 02
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 28/07/2025 18:01 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00499045-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 144/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/07/2025