Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Korruption
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Betrug
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Zahlungsunfähigkeit
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB sowie nach den §§ 42 und 57 VgV.