Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Busverkehrsleistungen auf der Linie 580/581 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen ab dem 01.08.2025 im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.08.2025 mit Bussen im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.

CPV: 60112000 Közúti tömegközlekedési szolgáltatások
A végrehajtás helye:
Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Busverkehrsleistungen auf der Linie 580/581 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Díjat odaítélő szervezet:
Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Díj száma:
1/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Busverkehrsleistungen auf der Linie 580/581 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Beschreibung : Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen mit Bussen ab dem 01.08.2025 im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Kennung des Verfahrens : 21602804-ea5b-40b9-b489-69bf15ce866d
Vorherige Bekanntmachung : 264197-2025
Interne Kennung : 1/2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens : Die Genehmigung für die aktuelle Bedienung der Linie 580/581 läuft zum 31.07.2025 aus. Die im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Leistungen sollten ursprünglich im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 über Leistungen im „Linienbündel Nordost“ (Vorinformation Nr. 149493-2024 vom 12.03.2024) zum 01.08.2025 vergeben werden. Der Aufgabenträger sieht für diesen öffentlichen Dienstleistungsauftrag nunmehr eine Betriebsaufnahme der die Linie 580/581 umfassenden Leistungen erst zum 01.02.2026 vor (korrigierte Vorinformation 281346-2025 vom 02.05.2025 und korrigierte Vorinformation 288238-2025 vom 05.05.2025). Die Laufzeit des zu vergebenden Verkehrsvertrags von sechs Monaten wird der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm zur Vorbereitung und Umsetzung der regulären Vergabe der Verkehrsleistung im Linienbündel Nordost nutzen. Der Auftraggeber wird über den Beginn des diesbezüglichen wettbewerblichen Vergabeverfahrens im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung informieren. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Notwendigkeit einer Notvergabe für den Übergangszeitraum vom 01.08.2025 bis 31.01.2026. Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Wege der Notvergabe erfolgt unter Verzicht auf eine gesonderte Vorinformation i.S.d. Art. 7 Abs. 2 und Abs. 4 VO (EG) 1370/2007, um eine Unterbrechung der Verkehrsleistung zu verhindern und weiterhin eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Leistungen im ÖPNV zu gewährleisten. Da die Aufnahme der Verkehrsleistungen bereits zum 01.08.2025 erfolgen muss und somit eine besondere Dringlichkeit besteht, macht der Auftraggeber von der Möglichkeit des § 15 Abs. 3 VgV Gebrauch und verkürzt die Frist für die Einreichung von Angeboten wegen hinreichend begründeter Dringlichkeit auf mindestens 15 Tage ab dem Tag nach dem Absenden der Auftragsbekanntmachung. Die Verkürzung der Angebotsfrist ist vorliegend geboten, um dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Betriebsaufnahme zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des geringen Umfangs der Verkehrsleistung und dem daraus folgenden reduzierten Kalkulationsaufwand ist zudem davon auszugehen, dass trotz der Verkürzung der Angebotsfrist ausreichend Zeit für die Erstellung von Angeboten besteht.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hauptplatz 22
Stadt : Pfaffenhofen a.d. Ilm
Postleitzahl : 85276
Land, Gliederung (NUTS) : Pfaffenhofen a. d. Ilm ( DE21J )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Notvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Busverkehrsleistungen auf der Linie 580/581 im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Beschreibung : Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von Verkehrsleistungen ab dem 01.08.2025 mit Bussen im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Interne Kennung : 1/2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hauptplatz 22
Stadt : Pfaffenhofen a.d. Ilm
Postleitzahl : 85276
Land, Gliederung (NUTS) : Pfaffenhofen a. d. Ilm ( DE21J )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/01/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : 264197-2025
Zusätzliche Informationen : Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich des Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG), da es sich bei den im Rahmen der Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeugen gemäß der Vorgaben in den Vergabeunterlagen ausschließlich um sogenannte "Überlandbusse", also für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Fahrzeuge des Typs "M3 Klasse II" gemäß der Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen UNECE – Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 oder M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (ECE-R 107) handelt, die nicht so konstruiert sind, dass Bereiche für Stehplätze vorgesehen werden, um ein häufiges Ein- und Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen. Diese Fahrzeuge sind gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Vollkostenpreis laut Preisblatt (Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung, Vordruck 2).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl : 1

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“ Des Weiteren weist die Vergabestelle auf § 135 GWB hin. § 135 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“ Des Weiteren weist die Vergabestelle auf § 135 GWB hin. § 135 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Südbayern
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 275 890,76 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 275 890,76 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 20/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 20/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
Registrierungsnummer : 09-9011867-31
Postanschrift : Hauptplatz 22
Stadt : Pfaffenhofen
Postleitzahl : 85276
Land, Gliederung (NUTS) : Pfaffenhofen a. d. Ilm ( DE21J )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8441275803
Fax : +49 8441275986
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : t:08921762411
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 89 2176-2411
Fax : +49 89 2176-2847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Stanglmeier Reisebüro und Bustouristik GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : t:08751709964
Stadt : Mainburg
Postleitzahl : 84048
Land, Gliederung (NUTS) : Kelheim ( DE226 )
Land : Deutschland
Telefon : 08751-709964
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b0546137-2d16-4a6b-acc2-f44a4f12379e - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 08/07/2025 13:47 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00451421-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 130/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/07/2025