Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung

Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel, als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, beabsichtigt den klimagerechten Neubau einer Rettungswache. Der Standort für den Neubau der Rettungswache befindet sich in der Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Schönfließ, Bergfelder Chaussee 11. Das Gebäude der Rettungswache ist entsprechend den Anforderungen aus dem Klimaschutzkonzept des Landkreises Oberhavel für …

CPV: 71240000 Építészeti, mérnöki és tervezési szolgáltatások, 71300000 Mérnöki szolgáltatások, 71320000 Mérnöki tervezési szolgáltatások
Határidő:
2025. június 4. 08:00
A határidő típusa:
Ajánlat benyújtása
A végrehajtás helye:
Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
Díjat odaítélő szervezet:
Landkreis Oberhavel
Díj száma:
RWSB.01.734.02.OV011.25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Oberhavel
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
Beschreibung : Die Kreisverwaltung des Landkreises Oberhavel, als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes, beabsichtigt den klimagerechten Neubau einer Rettungswache.
Kennung des Verfahrens : 8cdffc1f-48bd-4449-bc86-a40b8655abcd
Interne Kennung : RWSB.01.734.02.OV011.25
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Bergfelder Chaussee 11
Stadt : Mühlenbecker Land
Postleitzahl : 16567
Land, Gliederung (NUTS) : Oberhavel ( DE40A )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HHGG
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug : Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption : Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Neubau Rettungswache Schönfließ: Verkehrs- und Freianlagenplanung
Beschreibung : Der Standort für den Neubau der Rettungswache befindet sich in der Gemeinde Mühlenbecker Land, Ortsteil Schönfließ, Bergfelder Chaussee 11. Das Gebäude der Rettungswache ist entsprechend den Anforderungen aus dem Klimaschutzkonzept des Landkreises Oberhavel für Neubauten, mit dem Ziel der DGNB-Zertifizierung in "Silber" zu planen und zu errichten. In diesem Sinne sind die baulichen Maßnahmen nachhaltig und ökonomisch (wirtschaftlich) zu planen. Eingriffe in das ökologische System sind mit der Planung entsprechend zu minimieren sowie soziokulturelle Aspekte zu berücksichtigen und umzusetzen. Das Gebäude muss in der ganzheitlichen Betrachtung Prozess- und technische Qualitäten erfüllen, die einen störungsfreien und über den gesamten Lebenszyklus optimierten Betrieb ermöglichen. Der Auftraggeber fordert über den gesamten Planungsprozess und in allen Teilplanungsbereichen, die Berücksichtigung und den Einsatz nachhaltiger Roh- und Baustoffe. Es sind nur technisch notwendige Anlagen zu planen. Die Gebäudeautomation ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Für die verkehrstechnische Erschließung des Grundstücks und seiner Ausfahrt auf die Bergfelder Chaussee liegt die Grundlagenermittlung und die Vorplanung vor. Die Planung soll auf dieser Basis fortgeführt werden. Die Freianlagen sind entsprechend der Vorgaben aus dem Bebauungsplan zu errichten und in die Flächenbilanz der möglichen Bebauung einzubeziehen. Grundsätzlich gilt auch hier im Rahmen der Nachhaltigkeit den Pflege- und Unterhaltungsaufwand der Grünflächen zu minimieren und die Ausgestaltung mit Pflanzungen der Umgebung anzupassen. Die Versiegelung der Flächen ist auf ein Minimum zu beschränken.
Interne Kennung : RWSB.01.734.02.OV011.25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Bergfelder Chaussee 11
Stadt : Mühlenbecker Land
Postleitzahl : 16567
Land, Gliederung (NUTS) : Oberhavel ( DE40A )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 16/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 28/05/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : 1. Bindefristende: 15.07.2025 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel : Sonstiges

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass (eine) (projekt-)verantwortliche Person(en) des Unternehmens zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" bzw. "Landschaftsarchitekt" befugt ist/sind und das Unternehmen befähigt ist/sind, die ausgeschriebenen Leistungen auszuüben. - Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" gemäß § 75 Abs. 1 Vergabeordnung (VgV) bzw. für juristische Personen nach § 75 Abs. 3 VgV ist mit dem Angebot vorzulegen Die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Umsatz: Gesamtnettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Gesamtumsatz darf hierbei 100.000,00 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unterschreiten. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angabe und Erklärung der in den letzten drei (3) Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten und Führungskräfte im Unternehmen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mindestens zwei (2) vergleichbare Referenzen für die Verkehrsplanung und mindestens zwei (2) vergleichbare für die Freianlagenplanung nachzuweisen. Dabei sind mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen: - Jede Referenz muss nach dem 01.01.2020 ausgeführt worden sein. - Bei jeder Referenz müssen mindestens die Leistungsphasen 1 - 8 abgeschlossen sein. - Mindestens eine (1) Referenz für Verkehrsplanung und mindestens eine (1) Referenz für Freianlagenplanung muss eine Neuanlage sein. - Hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Zum Nachweis der o.g. Mindestanforderungen sind mit dem Angebot mittels Formular 4.5 (Unternehmensreferenzen) folgende Angaben zu erbringen: - Projektbezeichnung, - Projektbeschreibung (Kurzform), - Beschreibung der Leistung (Komplexität/Anforderungsgrad, Besonderheiten), - Name und Anschrift Auftraggeber, - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten, - Ausführungszeitraum, - Angabe zu den abgeschlossenen Leistungsphasen im Projekt jeweils für die Verkehrs- und Freianlagenplanung. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung Nachweise vorzulegen. Diese sind von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung und Nachweis über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung von 1.500.000 EUR für Personenschäden und 300.000 EUR für sonstige Schäden (zweifach maximiert) oder eine Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen abgeschlossen und ein entsprechender Versicherungsnachweis spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Mindestbedingung: Vorlage Eigenerklärung und Versicherungsbescheinigung in Kopie mit folgenden (Mindest-)Deckungssummen je Versicherungsfall: Personenschäden: 1.500.000 EUR Sonstige Schäden: 300.000 EUR oder: Erklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und ein entsprechender Versicherungsnachweis spätestens vor Zuschlagserteilung vorgelegt wird. Die Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären / erbringen. Ein aktueller Nachweis des Haftpflichtversicherers über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate) ist spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Kriterium : Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung : Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung zur technischen Ausstattung mit einer geeigneten CAD-Software und ggf. zu einer vorhandenen Schnittstelle zur CAD-Software des Auftraggebers (AutoCAD oder Sprit CAD) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung Nachweise vorzulegen. Diese sind von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Herangezogen für die Preisbewertung werden die vom Bieter in den Preisblättern für die Verkehrs- und Freianlagenplanung angebotenen Honorarsätze, Stundensätze sowie die angebo- tenen Gesamtwertungssummen in Euro unter Berücksichtigung einer ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten Nachlasses ohne Bedingungen, wie sie sich nach erfolgter Preisprüfung durch den Auftraggeber darstellt. Mit dem Angebot sind die Preisblätter vollständig ausgefüllt einzureichen. Angebote mit einer "0,00 EUR" Preisangabe bei den anzugebenden Stundensätzen werden wegen offenkundiger Unterschreitung des Vergabemindestlohnes als unzulässig bewertet wird. Sollten Bieter für verschiedenen Personenkategorien einheitliche Stundensätze kalkuliert haben, ist der betreffende Stundensatz unter allen hiervon betroffenen Personenkategorien auszuweisen. Die zur Berechnung der Wertungspreise angegebenen Berechnungsparameter (z.B. Prozentsätze zur Bewertung der einzelnen Teilleistungen, Zuschläge u.s.w.) werden vertragsgegenständlich! Es werden im Rahmen der Preisbewertung nur die verbliebenen wertbaren Angebote berücksichtigt, d. h. Angebote, die die verbindlichen Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllen. Das Kriterium Preis unterteilt sich in 2 Wertungskriterien wie folgt: I. Preisbewertung zu Honorar, Nebenkosten und Zuschlägen Anhand der angebotenen Parameter zur Honorarberechnung des Bieters sind gemäß Preisblatt nach den Ermittlungsgrundsätzen der HOAI Angebotspreise zu a. den jeweiligen Honoraren für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9, b. Nebenkosten, c. ggf. gewährte Nachlässe bzw. geltend gemachte Zuschläge, d. Gesamtpreis (netto), e. Umsatzsteuer, f. Gesamtangebotssumme (brutto) = Wertungspreis anzugeben. Die Höhe der anrechenbaren Kosten ist in den Preisblättern aufgeführt. Die Ermittlung der Bewertungspunkte für das Kriterium P.I (Preis- Honorarsätze, Nebenkosten und Honorarzuschläge) erfolgt nach folgendem Schlüssel: - 148 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungspreis erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x 148 Punkte) II. Preisbewertung Stundensätze Anhand des Angebots des Bieters gemäß Preisblatt werden die angebotenen Stundensätze zu a. projektbearbeitender Person, b. Mitarbeiter nach folgendem Schlüssel bewertet: - 26 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für die projektbearbeitende Person. - 26 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für Mitarbeiter. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des jeweiligen niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit jeweils darüber liegendem Stundensatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Stundensätzen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. (Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest )] x 26) Die errechneten Wertungspunkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Für das Zuschlagskriterium "Preis" können insgesamt maximal 200 Punkte erreicht werden. Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Bei der Wertung der Qualität/Leistung übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus und nimmt eine entsprechende Bewertung der eingereichten Unterlagen (vgl. oben Punkt 3.4; Qualifikationsnachweise und Referenzen) vor. Die Angebote werden durch ein Gremium des Auftraggebers, bestehend aus zwei (2) Prüfern, beurteilt. Diese prüfen und bewerten jedes Angebot unabhängig voneinander. Sie vergeben für jedes Angebot ihre Punkte pro Wertungskriterium nach folgenden Maßgaben: Kriterium Q Bewertung der Qualität und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Person 1. Anhand der eingereichten Unterlagen des Bieters zur Qualifikation, des beruflichen Werdegangs und einschlägigen Berufserfahrung (z.B. Kurzvita/tabellarischer Lebenslauf, Nachweise) bewerten die Prüfer des Auftraggebers die durch einschlägige berufliche Ausbildung, Tätigkeiten und ggf. durchlaufene Fort-/Weiterbildungen nachgewiesenen fachlichen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen der angebotenen projektbearbeitenden Personen. Maßgeblich für die abgestufte Bewertung ist Umfang, Vielseitigkeit, Qualifikationsniveau und Dauer der nachgewiesenen fachlichen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen. Bewertet wird dabei, inwieweit anhand der nachgewiesenen fachlichen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen eine fachkundige, effiziente, qualitativ hochwertige und zielorientierte Durchführung der Leistungen des AG erwartet werden kann. 2. Anhand der eingereichten zwei (2) vergleichbaren persönlichen Referenzen bewerten die Prüfer des Auftraggebers Umfang und Qualität der nachgewiesenen spezifischen Erfahrungen des angebotenen Verkehrs- bzw. Freianlagenplaners bei der Planung vergleichbarer Projekte. Maßgeblich für die abgestufte Bewertung ist der Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung, insbesondere im Hinblick auf: erbrachten Leistungsinhalt (Art und Größe, Komplexität), Schwierigkeitsgrad und Vielfalt der planerischen Anforderungen sowie die Nachvollziehbarkeit der Referenz. Positiv bewertet wird dabei, wenn anhand der angegebenen Referenz/en eine fachkundige, effiziente, qualitativ hochwertige und zielorientierte Durchführung der Leistungen des AG erwartet werden kann. Des Weiteren wird positiv bewertet, wenn aus der Referenz hervorgeht, dass mehrere Baumaßnahmen gleichzeitig betreut wurden. Es gilt der unten dargestellte Bewertungsschlüssel zu dem Kriterium Q. Die erreichten Punkte gem. Bewertungsschlüssel werden mit dem ausgewiesenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Bewertungsschlüssel zu dem Kriterium Q: Für die Bewertung zum Zuschlagskriterium Q erfolgt die Punkteverteilung analog dem Schulnotensystem. Die Punktevergabe reicht hierbei von 10 Punkten für hervorragende bis zu 0 Punkten für unzureichende Darstellungen/Aussagen zum jeweiligen Thema. 10 = hervorragende Aussagen/Darstellung, 9 = sehr gute Aussagen / Darstellung, 7 = gute Aussagen / Darstellung, 4 = mäßige bis durchschnittlich gute Aussagen / Darstellung, 1 = mangelhafte Aussagen / Darstellung, 0 = unzureichende Aussagen / Darstellung. Aus den Punkten pro Wertungskriterium der zwei (2) Prüfer wird der Punktemittelwert (=arithmetisches Mittel) des jeweiligen Wertungskriteriums errechnet. Dieser wird bis auf zwei (2) Nachkommastellen berechnet. Die Punktemittelwerte werden addiert, die Summe geht in die Gesamtwertung ein. Es können für die Qualitätsbewertung insgesamt maximal 200 Bewertungspunkte erreicht werden. Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 26/05/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 04/06/2025 08:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 42 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 04/06/2025 08:00 +02:00
Zusätzliche Informationen : keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : 1. Geschäftssprache: Deutsch, 2. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landkreis Oberhavel -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Landkreis Oberhavel -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer : 12-12992262160023-68
Postanschrift : Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt : Oranienburg
Postleitzahl : 16515
Land, Gliederung (NUTS) : Oberhavel ( DE40A )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 3301601-3500
Fax : +49 3301601-3519
Internetadresse : https://www.oberhavel.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer : t:03318661719
Postanschrift : Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14473
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3318661719
Fax : +49 3318661652
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 7dc84295-61c4-4d50-a58e-5455b80763ce - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/05/2025 15:10 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00288922-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 87/2025
Datum der Veröffentlichung : 06/05/2025