Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYDTDJ74 Das Verfahren wird betraut durch das Büro ulrich hartung gmbh, Adenauerallee 127a, 53113 Bonn. Die von den Teilnehmern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages nach der VgV. Erfüllen mehr als 12 Bewerber die Anforderungen wird die Auswahl unter den Bewerbern durch Losziehung getroffen. Alle Bewerber werden über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Angaben zu Preisen: Freianlagen: Honorarzone IV; Parkhaus Honorarzone III; die Wettbewerbssumme beträgt 98.000 EUR brutto. Jeder Teilnehmer, der eine prüffähige Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 4.000 EUR (brutto). Die Aufteilung der Preisgelder ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 25.000 EUR, 2. Preis 15.000 EUR, 3. Preis 10.000 EUR (alle Angaben brutto). Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen und die Aufwandsentschädigungen hinaus, werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Im Falle einer Beauftragung wird das ausgeschüttete Preisgeld des Preisträgers auf das zu vereinbarende Honorar angerechnet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren verhandelt die Ausloberin mit allen Platzierten. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage des Erstangebots zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Folgeaufträge: Eines der im RPW-Wettbewerb platzierten Teams aus Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen wird nach dem nachfolgenden Verhandlungsverfahren mit Planungsleistungen mind. bis LP 5 für Parkhaus (HZ III) und Freianlagen (HZ IV) beauftragt, sofern nicht ein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Ein solcher könnte bspw. in der ausbleibenden Realisierung des Bauvorhabens bestehen. Ggf. wird die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer angestrebt. Dann erfolgt die reduzierte Vergabe der LP 5 in Form von Erstellung der Leitdetails und im Anschluss die baukünstlerische Oberleitung. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-4; Stufe 2: Lph 5; Stufe 3: Lph 6-9). Das Auftragsversprechen erstreckt sich nicht auf diejenigen Flächen, die gemäß Vorstudie für den öffentlichen Straßenverkehr (Kfz und Bus) vorgesehen sind. Die Festlegung des Honorarsatzes erfolgt im Verhandlungsverfahren. Enthalten die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Aufklärungsfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul "Kommunikation" des Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, Telefax oder als Anhang einer Kommunikationsnachricht eingereicht werden, können nicht akzeptiert werden und müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die Veränderungen enthalten, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Abweichende Erklärungen oder Unterlagen des Bieters oder dessen Teilnahme-/Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.