Lieferung und Bezug von Erdgas für die Liegenschaften des Burgenlandkreies - 3 Lose

Lieferung und Bezug von Erdgas für die Liegenschaften des Burgenlandkreies - 3 Lose Lieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 1: Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze Weißenfels GmbH Lieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 2: Entnahmestellen der Netzgebiete Technische Werke Naumburg …

CPV: 09123000 Földgáz
Határidő:
2025. július 15. 10:00
A határidő típusa:
Ajánlat benyújtása
A végrehajtás helye:
Lieferung und Bezug von Erdgas für die Liegenschaften des Burgenlandkreies - 3 Lose
Díjat odaítélő szervezet:
Burgenlandkreis
Díj száma:
E-60/33/2025 (L)

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Burgenlandkreis
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung und Bezug von Erdgas für die Liegenschaften des Burgenlandkreies - 3 Lose
Beschreibung : Lieferung und Bezug von Erdgas für die Liegenschaften des Burgenlandkreies - 3 Lose
Kennung des Verfahrens : 515d4601-3d0a-4b92-9498-1afda6a02780
Interne Kennung : E-60/33/2025 (L)
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 3
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 3

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Betrug : Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB.
Korruption : Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.
Zahlungsunfähigkeit : Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 1: Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze Weißenfels GmbH
Beschreibung : Lieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 1: Entnahmestellen der Netzgebiete SW Energienetze Weißenfels GmbH
Interne Kennung : E-60/33/2025 (L) - Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Verlängerungsoption für den Lieferzeitraum 01.01.2027, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Mit dem Angebot sind abzugeben: 1. Anlage Preisblatt je angebotenen Los - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.) - Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr 2. Angebotsschreiben (Formblatt 633) 3. Anlage Screenshot je Los (Die jeweiligen indikativen Energiepreise (je Jahr) sind mit einem Screenshot (Datum und Uhrzeit müssen erkenntlich sein) auf der Anlage Screenshot nachzuweisen. - Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr) 4. Mehr- und Mindermengenabrechnung: Mindestanforderung: +/- 5 % (siehe Anlage Preisblatt Ziffer 5.1) Der Lieferant kann freiwillig und in Schriftform auch höhere Flexibilitätsgrenzen vor-schlagen. Dies ist jedoch kein Wertungskriterium.--> Sofern angeboten, ist eine entsprechende Erklärung dem Angebot beizulegen. 5. Beiliegendes Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 6. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) --> sofern erforderlich 7. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)  sofern erforderlich 8. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) 9. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht. Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend 2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen, (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend 3. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) 4. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) 5. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend 6. Eigenerklärung zum Unternehmen (Gesellschafter, Anzahl der Mitarbeiter und Kunden, Gesamtumsatz, Umsatz aus Erdgaslieferung, eigene Erdgaserzeugungskapazitäten etc. der letzten drei Geschäftsjahr des Unternehmens) 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt) 8. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt) 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) 10. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt) 11. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: I. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Erdgaslieferungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: 1. Angabe des Empfängers (Auftraggeber) der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten 2. Ausführungsort 3. Angabe des Auftragswertes/ Auftragsumfang 4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum/ Auftragsdauer maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Als Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr jeweils ermittelte indikative Energiepreis je Jahr (Kriterium 1).
Beschreibung : - indikativer Energiepreis 30 Prozent
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Als Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr das vom Bieter kalkulierte und angegebene unveränderliche Handlings-Fee je Jahr (Kriterium 2)
Beschreibung : je Handlings-Fee 70 Prozent
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/07/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 15/07/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 94 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nicht Nachgefordert wird die Anlage Preisblatt je angebotenen Los. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Lieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 2: Entnahmestellen der Netzgebiete Technische Werke Naumburg GmbH und Mitnetz Gas GmbH
Beschreibung : Lieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 2: Entnahmestellen der Netzgebiete Technische Werke Naumburg GmbH und Mitnetz Gas GmbH
Interne Kennung : E-60/33/2025 (L) - Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Verlängerungsoption für den Lieferzeitraum 01.01.2027, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Mit dem Angebot sind abzugeben: 1. Anlage Preisblatt je angebotenen Los - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.) - Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr 2. Angebotsschreiben (Formblatt 633) 3. Anlage Screenshot je Los (Die jeweiligen indikativen Energiepreise (je Jahr) sind mit einem Screenshot (Datum und Uhrzeit müssen erkenntlich sein) auf der Anlage Screenshot nachzuweisen. - Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr) 4. Mehr- und Mindermengenabrechnung: Mindestanforderung: +/- 5 % (siehe Anlage Preisblatt Ziffer 5.1) Der Lieferant kann freiwillig und in Schriftform auch höhere Flexibilitätsgrenzen vor-schlagen. Dies ist jedoch kein Wertungskriterium.--> Sofern angeboten, ist eine entsprechende Erklärung dem Angebot beizulegen. 5. Beiliegendes Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 6. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) --> sofern erforderlich 7. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)  sofern erforderlich 8. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) 9. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht. Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend 2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen, (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend 3. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) 4. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) 5. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend 6. Eigenerklärung zum Unternehmen (Gesellschafter, Anzahl der Mitarbeiter und Kunden, Gesamtumsatz, Umsatz aus Erdgaslieferung, eigene Erdgaserzeugungskapazitäten etc. der letzten drei Geschäftsjahr des Unternehmens) 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt) 8. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt) 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) 10. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt) 11. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: I. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Erdgaslieferungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: 1. Angabe des Empfängers (Auftraggeber) der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten 2. Ausführungsort 3. Angabe des Auftragswertes/ Auftragsumfang 4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum/ Auftragsdauer maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Als Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr jeweils ermittelte indikative Energiepreis je Jahr (Kriterium 1).
Beschreibung : - indikativer Energiepreis 30 Prozent
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Als Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr das vom Bieter kalkulierte und angegebene unveränderliche Handlings-Fee je Jahr (Kriterium 2)
Beschreibung : je Handlings-Fee 70 Prozent
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/07/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 15/07/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 94 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nicht Nachgefordert wird die Anlage Preisblatt je angebotenen Los. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Lieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 3: Entnahmestellen der Netzgebiete REDINET Burgenland GmbH und Thüringer Energienetze GmbH
Beschreibung : Lieferung und Bezug von Erdgas für die Entnahmestellen des Burgenlandkreises Los 3: Entnahmestellen der Netzgebiete REDINET Burgenland GmbH und Thüringer Energienetze GmbH
Interne Kennung : E-60/33/2025 (L) - Los 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 09123000 Erdgas
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Verlängerungsoption für den Lieferzeitraum 01.01.2027, 06:00 Uhr bis 01.01.2028, 06:00 Uhr

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Mit dem Angebot sind abzugeben: 1. Anlage Preisblatt je angebotenen Los - wird nicht nachgefordert (Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes.) - Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr 2. Angebotsschreiben (Formblatt 633) 3. Anlage Screenshot je Los (Die jeweiligen indikativen Energiepreise (je Jahr) sind mit einem Screenshot (Datum und Uhrzeit müssen erkenntlich sein) auf der Anlage Screenshot nachzuweisen. - Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr) 4. Mehr- und Mindermengenabrechnung: Mindestanforderung: +/- 5 % (siehe Anlage Preisblatt Ziffer 5.1) Der Lieferant kann freiwillig und in Schriftform auch höhere Flexibilitätsgrenzen vor-schlagen. Dies ist jedoch kein Wertungskriterium.--> Sofern angeboten, ist eine entsprechende Erklärung dem Angebot beizulegen. 5. Beiliegendes Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung 6. Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) --> sofern erforderlich 7. Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)  sofern erforderlich 8. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) 9. Beiliegende Eigenerklärung Artikel 5k EU-Sanktionspaket Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Bestätigung über die Eintragung in einem Berufsregister Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Mit dem Angebot abzugeben sind: 1. gültiger Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angaben über Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden und mit Ablaufdatum bzw. Nachweis, dass zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung eine solche Versicherung besteht. Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern zutreffend 2. Beiliegendes Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung von allen Nachunternehmern/ Eignungsleihen, (Präqualifizierte Bieter legen bitte das Zertifikat bei), alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung - sofern zutreffend 3. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) 4. Beiliegende Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA) 5. Beiliegende Eigenerklärung, Mindeststundenentgelte und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) von allen Nachunternehmern - sofern zutreffend 6. Eigenerklärung zum Unternehmen (Gesellschafter, Anzahl der Mitarbeiter und Kunden, Gesamtumsatz, Umsatz aus Erdgaslieferung, eigene Erdgaserzeugungskapazitäten etc. der letzten drei Geschäftsjahr des Unternehmens) 7. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (maximal 6 Monate alt) 8. Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens einer Krankenkasse (maximal 6 Monate alt) 9. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (maximal 6 Monate alt) 10. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (maximal 6 Monate alt) 11. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: I. Referenznachweise: Für die Beurteilung der Eignung sind (ggf. abweichend von den Vorgaben im Formblatt 124) mindestens drei Referenznachweise (in Form einer Liste ausreichend) über vergleichbare Erdgaslieferungen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: 1. Angabe des Empfängers (Auftraggeber) der Leistung mit Ansprechpartner und Kontaktdaten 2. Ausführungsort 3. Angabe des Auftragswertes/ Auftragsumfang 4. Liefer- bzw. Erbringungszeitraum/ Auftragsdauer maßgebender Zeitraum: Referenzen in den letzten drei Jahren Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte Hinweise: 1. Anstelle der Einzelnachweise kann auch eine Bescheinigung einer Auftragsberatungsstelle über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis-VOL oder das Präqualifizierungs-Zertifikat (PQ-VOL) vorgelegt werden. 2. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. 3. Bei Einsatz von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen anderen Unternehmen abzugeben, es sei denn diese sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der das Unternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen abzufordern. (siehe auch Bewerbungsbedingungen – FB 632 EU). 4. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachige Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 5.Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. 6. Wir weisen darauf hin, dass die Bieter die gem. Bekanntmachung und in den Vergabe¬unterlagen genannten vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung inner¬halb einer nach Tagen bestimmten Frist vorlegen müssen und dass bei nicht fristgerechter Vorlage der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise das Angebot von der Wertung auszuschließen ist. Eine Fristverlängerung ist nur bei rechtzeitiger Beantragung vor Fristablauf mit Angabe einer nachvollziehbaren Begründung möglich. 7. Im Falle von Widersprüchen in den Vergabeunterlagen zu gestellten Anforderungen der geforderten Erklärungen und Nachweise gelten grundsätzlich vorrangig die in der Bekanntmachung genannten Anforderungen. 8. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird der Auftraggeber ab einem Auftragswert von 30.000 € für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG abfordern. (Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind vollständig und übersichtlich in der abschließenden Listen in den Vergabeunterlagen zu finden.)

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Als Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr jeweils ermittelte indikative Energiepreis je Jahr (Kriterium 1).
Beschreibung : - indikativer Energiepreis 30 Prozent
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Als Wertungskriterium je Los gehen ein der zum Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr das vom Bieter kalkulierte und angegebene unveränderliche Handlings-Fee je Jahr (Kriterium 2)
Beschreibung : je Handlings-Fee 70 Prozent
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 07/07/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 15/07/2025 10:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 94 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Nicht Nachgefordert wird die Anlage Preisblatt je angebotenen Los. Das Fehlen dieser Unterlage führt zum Ausschluss des Angebotes. Beachte: Zeitpunkt 09.07.2025 um 15:00 Uhr
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Auf die Fristen zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Burgenlandkreis
Registrierungsnummer : Leitweg-ID: 15084-0000-36
Postanschrift : Schönburger Straße 41
Stadt : Naumburg (Saale)
Postleitzahl : 06618
Land, Gliederung (NUTS) : Burgenlandkreis ( DEE08 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Rechts- und Ordnungsamt, Zentrale Vergabestelle
Telefon : 000
Fax : +49 3445731755
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer : t:0345 514-0
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt : Halle (Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 345 514-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 5c708382-cf36-49e4-bf0c-04a33c082ce8 - 03
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/06/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00362545-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 107/2025
Datum der Veröffentlichung : 05/06/2025