Lieferung und Ausgabe von Bekleidung an Asylbewerber ANKER-Einrichtung Unterfranken

Der AN übernimmt die Lieferung und Ausgabe von Bekleidung (inkl. Schuhen) an Asylbewerber und Flüchtlinge, die in der ANKER-Einrichtung Unterfranken (Conn-Str. 1, 97505 Geldersheim) untergebracht sind, gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis. Der AN führt diese Aufgabe - zu den vereinbarten Ausgabezeiten - flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch. …

CPV: 18000000 Ruházat, lábbeli, bőröndök és utazótáskák és kiegészítők
A végrehajtás helye:
Lieferung und Ausgabe von Bekleidung an Asylbewerber ANKER-Einrichtung Unterfranken
Díjat odaítélő szervezet:
Regierung von Unterfranken
Díj száma:
0270.ZV-17-25-01

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Unterfranken
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung und Ausgabe von Bekleidung an Asylbewerber ANKER-Einrichtung Unterfranken
Beschreibung : Der AN übernimmt die Lieferung und Ausgabe von Bekleidung (inkl. Schuhen) an Asylbewerber und Flüchtlinge, die in der ANKER-Einrichtung Unterfranken (Conn-Str. 1, 97505 Geldersheim) untergebracht sind, gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis. Der AN führt diese Aufgabe - zu den vereinbarten Ausgabezeiten - flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch.
Kennung des Verfahrens : e1a9f9a9-4704-433a-8e66-bd8651b65bc0
Interne Kennung : 0270.ZV-17-25-01
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Beachten Sie bitte die Dokumente - Bestandteile der Vergabeunterlagen - "01.01_Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen", "01.02_Dokumentenverzeichnis" und "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Geldersheim
Postleitzahl : 97505
Land, Gliederung (NUTS) : Schweinfurt, Landkreis ( DE26B )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) u.a.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Hinweis - systembedingt an dieser Stelle: Vorliegend wurde eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen geschlossen. Das Angebot der Bieterin lag nach Prüf. u. Wert. des eingeg. weit. Angebotes auf dem ersten Rang. Das Angebot der Bieterin ist das wirts. Angebot. Die Veröffentl. des Angebotspreises unterbleibt n. § 39 Abs. 6 Nr. 3 u. 4 VgV.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lieferung und Ausgabe von Bekleidung an Asylbewerber ANKER-Einrichtung Unterfranken
Beschreibung : Der AN übernimmt die Lieferung und Ausgabe von Bekleidung (inkl. Schuhen) an Asylbewerber und Flüchtlinge, die in der ANKER-Einrichtung Unterfranken (Conn-Str. 1, 97505 Geldersheim) untergebracht sind, gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis. Der AN führt diese Aufgabe - zu den vereinbarten Ausgabezeiten - flexibel mit qualifizierten Mitarbeitern fachgerecht und zuverlässig durch.
Interne Kennung : 1b102556-26f4-4587-8b3a-c8e866c61508

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.06.2029.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Vgl. das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen".
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Regierung von Oberbayern -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : BRK KV Schweinfurt
Angebot :
Kennung des Angebots : 2025139627
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001 - BRK KV Schweinfurt
Datum der Auswahl des Gewinners : 22/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 06/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Unterfranken
Registrierungsnummer : c8de32b8-d939-4f8a-8f80-47459d80acdf
Postanschrift : Peterplatz 9
Stadt : Würzburg
Postleitzahl : 97070
Land, Gliederung (NUTS) : Würzburg, Kreisfreie Stadt ( DE263 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 93138000
Fax : +49 9313802222
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift : Maximilianstr. 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80539
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8921762411
Fax : +49 8921762847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern
Registrierungsnummer : 1a86dfa1-e75a-4748-8724-5f436cb4ba9d
Abteilung : Zentrale Vergabestelle
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 8921760
Fax : +49 892176404100
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : BRK KV Schweinfurt
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : 127402b5-f309-4c7c-8a08-da2d4caaad18
Postanschrift : Gorch-Fock-Str. 15
Stadt : Schweinfurt
Postleitzahl : 97421
Land, Gliederung (NUTS) : Schweinfurt, Kreisfreie Stadt ( DE262 )
Land : Deutschland
Telefon : 015119389015
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6d3961eb-ade2-454b-9354-b08f8245f1be - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/05/2025 11:10 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00296537-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 89/2025
Datum der Veröffentlichung : 08/05/2025