Titel
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LBV.SH Straßenmeisterei Sylt, LKN, LBV Neubau Gerätestützpunkt Sylt 2.BA Fachplanung Tragwerksplanung
Beschreibung
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Baugrundstück Das Baugrundstück befindet sich auf der Bestandsliegenschaft des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) im Ortsteil Tinnum der Gemeinde 25980 Sylt an der Keitumer Landstrasse 18. Es handelt sich um das Flurstück 36/22 der Flur 4 in der Gemarkung Tinnum. Es hat eine Größe von 5.330m². Das Grundstück ist teilweise bebaut. Der Abbruch aller Bestandsgebäude wird in diesem Projekt berücksichtigt. Eine Baugrunduntersuchung ist beauftragt in wird im Verlauf dieses Verfahrens durchgeführt. Die Kampfmittelfreiheit ist bestätigt. Eine Leitungsauskunft liegt vor. Der B-Plan ist im Verfahren. Zunächst gelten die Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung. Das Grundstück unterliegt der Bäderordnung der Gemeinde Sylt. Das Grundstück zählt zur sturmflutgefährdeten Niederung. In unmittelbarer Nachbarschaft (Flurstück 98) befinden sich 2 freistehende Einfamilienhäuser auf dem Flurstück 98, deren Wert und Aufenthaltsqualität durch den Bau und den Betrieb der Straßenmeisterei und des Gerätestützpunktes nicht weiter gemindert werden soll. Entwurfsbeschreibung Auf dem Flurstück 36/22 soll als Ergänzung zur neuen Winterdienstanlage, die auf dem östlichen, durch die Verbindungsstraße Königskamp getrennten, Teilgrundstück (Flurstück 255), bereits errichtet wurde, eine Fahrzeughalle mit Verwaltungstrakt entstehen. Nutzer des neuen Gebäudes sind der Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV) und der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN). Soweit es von der Nutzung her Sinn macht, sollen Räume wie z.B. Verwaltungs-, Sozial-, Archiv-, Lager-, Technik- und Schlafräume gemäß des jeweiligen Bedarfes LBV und/oder LKN gemeinsam erschlossen und nutzbar sein. Bei der Materialauswahl der zu planenden Gebäude ist das EWKG 2022 hinsichtlich Nachwachsen, Recycling und Recyclingfähigkeit zu berücksichtigen. Raumprogramm Für den LBV ist die Planung und Umsetzung einer Fahrzeughalle mit 4 Toranlagen sowie einer Werkstatt erforderlich; vor dem nur vom LBV genutzten Bereich der Halle muss darüber hinaus ein Waschplatz eingerichtet werden. Für den LKN ist eine Durchfahrtshalle zu errichten, die beidseitig über jeweils 2 Toranlagen verfügen muss. Gemeinschaftlich vom LBV und LKN zu nutzende Flächen umfassen Verwaltungs-, Sozial-, Archiv-, Lager-, Technik- und Schlafräume. In den Außenanlagen müssen u.a. Lagerboxen, Stellplätze für Bauwagen, Arbeitsboote, Lagerflächen für Material des Katastrophenschutzes, Besucherparkplätze sowie die vertraglich zugesicherten 2 Stellplätze für das Nachbargrundstück Berücksichtigung finden. Haustechnische Versorgung Auf dem Grundstück sind Wasser, Abwasser und Strom-Hausanschlüsse in den Bestandsgebäuden vorhanden und müssen für den Neubau umgelegt werden. Die Wärmeversorgung des Gebäudes ist entsprechend des EWKG CO2 neutral zu gestalten. Die Dachflächen sind so zu konzipieren, dass sie für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und/oder für eine Solare Warmwasserbereitung gut geeignet sind. Ob das Grundstück für Tiefensonden für eine Sole- Wasser-Wärmepumpe geeignet ist, wurde noch nicht untersucht. Tragwerksplanung Gegenstand dieser Vergabe sind Leistungen der Tragwerksplanung ab Leistungsphase (LPH) 3. Die Ergebnisse der bereits erbrachten LPH 1/2 werden derzeit in einem Bericht zusammengestellt und als Einarbeitungsgrundlage (u.a.) nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Grundleistungen nach HOAI 2021 werden folgende Leistungen als besondere Leistungen benötigt: • B.1: LPH 4 -Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich, unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung). Abgabe in einem eigenständigen Dokument. • B.2: LPH 4 Erarbeiten statischer Nachweise für gemauerte Fassaden. Die Fassadenkonstruktion entspricht der Bauregelliste. • B.3: LPH 8 - Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen • B.4: LPH 8 -Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen, soweit erforderlich Kostenrahmen Die geschätzten Baukosten für den Neubau der Straßenmeisterei und des Gerätestützpunktes Sylt inkl. der erforderlichen Abrisskosten der Bestandsgebäude liegen für die Kostengruppen 200 - 600 bei ca. 10,8 Millionen brutto. Davon entfallen ca. 6,7 Mio. brutto auf die KGR 300, ca. 2,4 Mio. brutto auf die KGR 400 sowie ca. 1,7 Mio € brutto auf die Kostengruppen 200 und 500.