Zusätzliche Informationen
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Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig. Für die erste Stufe, den Teilnahmewettbewerb, gilt: Die Vergabestelle überprüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit (siehe unten, 5.1.8) sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Die Vergabestelle behält sich vor, je nach Einzelfall weitere Nachweise als bloße Eigenerklärungen nachzufordern. Sie behält sich ferner die Nachforderung fehlender Angaben vor, ist dazu aber nicht verpflichtet. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die geforderten Angaben und Mindeststandards (Mindestbedingungen) an die Eignung einhalten. Bewerber, die diese Anforderungen erfüllen, gelten als geeignet. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet, sofern mehr als die geplante Höchstzahl an Bewerbern zur Verfügung steht, eine Auswahl der Bieter im Wege des Losverfahrens statt. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen. Auch nachgeforderte Unterlagen können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden. Die Einreichung per Email oder Post etc. führt dazu, dass diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Es werden nur die dem Angebotsvordruck beigelegten, im Übrigen werden k e i n e Formulare zur Verfügung gestellt. Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft. Zusätzlich zu den Eignungsnachweisen sind mit dem Teilnahmeantrag die folgenden Unterlagen einzureichen: a) Eigenerklärung gemäß Anlage E.2, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen; b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben; c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht; d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet; e) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß dem 5. Russland-Sanktionspaket der EU Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und im Falle einer Eignungsleihe für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen. Angaben zum Ablauf des VgV-Verfahrens, auch des Teilnahmewettbewerbs, entnehmen Sie bitte auch Teil A – Verfahrensbedingungen. Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten weiteren Ausschreibungsunterlagen (Teil B – Leistungsbeschreibung samt Anlagen, Teil C – Vertragsentwurf, Teil D – Preisblatt und Teil E – Angebotsvordruck) sind vornehmlich für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, mit Ausnahme der Unterlage Teil A – Verfahrensbedingungen noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen. Die Kommunikation erfolgt in allen Phasen des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Vergabeplattform. Es werden keine Kosten für die Verfahrensteilnahme erstattet. Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen.