IGM24E580021: Reinigungsausschreibung Raum Hameln (UR+GlasR)

Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder Unterhalsreinigung LGLN Hameln + Rinteln Glasreinigung Amtsgericht Hameln Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden Glasreinigung SiN Bad Münder Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln ~ 4.700 m² Glasreinigung Amtsgericht Hameln ~ 1.300 m² Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 6.900 m² Glasreinigung Finanzamt …

CPV: 90911200 Épülettakarítási szolgáltatások, 90911300 Ablaktisztítási szolgáltatások
A végrehajtás helye:
IGM24E580021: Reinigungsausschreibung Raum Hameln (UR+GlasR)
Díjat odaítélő szervezet:
Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Díj száma:
IGM 24 E 580021 - Reinigungsausschreibung Raum Hameln

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : IGM24E580021: Reinigungsausschreibung Raum Hameln (UR+GlasR)
Beschreibung : Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder Unterhalsreinigung LGLN Hameln + Rinteln Glasreinigung Amtsgericht Hameln Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden Glasreinigung SiN Bad Münder Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln
Kennung des Verfahrens : ba21878b-c8bc-4ad4-98bb-a65ed6c2c709
Interne Kennung : IGM 24 E 580021
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln + LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY5RBMW Hinweis zum Datenschutz Personenbezogene daten werden vom Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN) nur gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts verarbeitet. Die Hinweise zum Datenschutz sind auf der Homepage des SBN ( https://www.nlbl.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-157346.html) zu finden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Amtsgericht Hameln - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln ~ 4.700 m² Glasreinigung Amtsgericht Hameln ~ 1.300 m² Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 6.900 m² Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 3.200 m² Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder ~ 2.300 m² Glasreinigung SiN Bad Münder ~ 1.900 m² Unterhaltsreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 3.100 m² Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 1.000 m²
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln + LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Amtsgericht Hameln - Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln ~ 4.700 m² Glasreinigung Amtsgericht Hameln ~ 1.300 m² Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 6.900 m² Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 3.200 m² Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder ~ 2.300 m² Glasreinigung SiN Bad Münder ~ 1.900 m² Unterhaltsreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 3.100 m² Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 1.000 m²
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln + LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Finanzamt Hameln-Holzminden - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln ~ 4.700 m² Glasreinigung Amtsgericht Hameln ~ 1.300 m² Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 6.900 m² Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 3.200 m² Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder ~ 2.300 m² Glasreinigung SiN Bad Münder ~ 1.900 m² Unterhaltsreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 3.100 m² Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 1.000 m²
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln + LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Finanzamt Hameln-Holzminden - Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln ~ 4.700 m² Glasreinigung Amtsgericht Hameln ~ 1.300 m² Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 6.900 m² Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 3.200 m² Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder ~ 2.300 m² Glasreinigung SiN Bad Münder ~ 1.900 m² Unterhaltsreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 3.100 m² Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 1.000 m²
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln + LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : SiN Bad Münder - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln ~ 4.700 m² Glasreinigung Amtsgericht Hameln ~ 1.300 m² Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 6.900 m² Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 3.200 m² Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder ~ 2.300 m² Glasreinigung SiN Bad Münder ~ 1.900 m² Unterhaltsreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 3.100 m² Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 1.000 m²
Interne Kennung : 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln + LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : SiN Bad Münder - Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln ~ 4.700 m² Glasreinigung Amtsgericht Hameln ~ 1.300 m² Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 6.900 m² Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 3.200 m² Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder ~ 2.300 m² Glasreinigung SiN Bad Münder ~ 1.900 m² Unterhaltsreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 3.100 m² Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 1.000 m²
Interne Kennung : 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln + LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0007

Titel : LGLN Hameln + Rinteln - Unterhaltsreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln ~ 4.700 m² Glasreinigung Amtsgericht Hameln ~ 1.300 m² Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 6.900 m² Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 3.200 m² Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder ~ 2.300 m² Glasreinigung SiN Bad Münder ~ 1.900 m² Unterhaltsreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 3.100 m² Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 1.000 m²
Interne Kennung : 7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911200 Gebäudereinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln + LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0008

Titel : LGLN Hameln + Rinteln - Glasreinigung
Beschreibung : Unterhaltsreinigung Amtsgericht Hameln ~ 4.700 m² Glasreinigung Amtsgericht Hameln ~ 1.300 m² Unterhaltsreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 6.900 m² Glasreinigung Finanzamt Hameln-Holzminden ~ 3.200 m² Unterhaltsreinigung SiN Bad Münder ~ 2.300 m² Glasreinigung SiN Bad Münder ~ 1.900 m² Unterhaltsreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 3.100 m² Glasreinigung LGLN Hameln + Rinteln ~ 1.000 m²
Interne Kennung : 8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90911300 Fensterreinigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1
Stadt : Hameln
Postleitzahl : 31785
Land, Gliederung (NUTS) : Hameln-Pyrmont ( DE923 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Los 1+2: Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln Los 3+4: Finanzamt Hameln-Holzminden, Süntelstr. 2, 31785 Hameln Los 5+6: SiN Bad Münder, Lange Str. 86, 31848 Bad Münder Los 7+8: LGLN Hameln, Falkestr. 11, 31785 Hameln + LGLN Rinteln, Breite Str. 17, 31737 Rinteln

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 7

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Wirtschaftlichkeit
Beschreibung : Die von den Bietern kalkulierten Jahresreinigungsstunden, resultierend aus der Unterhaltsreinigung, den Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und der Glasreinigung (falls im Los vorhanden) werden miteinander verglichen und bewertet. Dabei wird wie folgt vorgegangen: 1. Die Addition der kalkulierten Jahresreinigungsstunden für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden). Diese ergeben sich aus den jeweiligen Kalkulationstabellen (Excel) für die Unterhaltsreinigung, die Zusätzlichen Leistungen (falls im Los vorhanden) und die Glasreinigung (falls im Los vorhanden) 2. Die Berechnung des Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 3. Die Berechnung des 99% Mittelwertes aus den preislich besten fünf Angeboten. 4. Die Berechnung der Abweichung der preislich besten fünf Angebote zum 99% Mittelwert. 5. Das preislich niedrigste Angebot aus den besten fünf Angeboten, welches als erstes über dem 99% Mittelwert liegt, wird somit ermittelt. Es ist das wirtschaftlichste Angebot. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot erteilt, welches durch das beschriebene Verfahren ermittelt wurde. Werden bei der Ausschreibung in einem oder mehreren Losen gleich oder weniger als 5 Angebote abgegeben, bzw. sind gleich oder weniger als 5 Angebote bis zur Ermittlung des wirtschaftlichen Bieters übrig geblieben, so erfolgt die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, der durch Erfahrungen und Kenntnisse des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen, bei gleichgelagerten Ausschreibungen, ermittelt wird. vgl. Vergabedokument "Prüfung und Wertung bei Reinigungsausschreibungen des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Staatliches Baumanagement Region Nord-West

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 241 915,85 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580021 Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 59 411,87 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580021 Los 1
Titel : Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Datum des Vertragsabschlusses : 20/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hooth Gebäudereinigung UG(haftb)
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580021 Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 4 882,6 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580021 Los 2
Titel : Hooth Gebäudereinigung UG(haftb)
Datum des Vertragsabschlusses : 17/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580021 Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 83 526,29 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580021 Los 3
Titel : Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Datum des Vertragsabschlusses : 20/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 9
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 9
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hooth Gebäudereinigung UG(haftb)
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580021 Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : 5 373,95 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580021 Los 4
Titel : Hooth Gebäudereinigung UG(haftb)
Datum des Vertragsabschlusses : 17/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Saxonia GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580021 Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Wert der Ausschreibung : 37 197,77 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580021 Los 5
Titel : Saxonia GmbH
Datum des Vertragsabschlusses : 17/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 8
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Hooth Gebäudereinigung UG(haftb)
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580021 Los 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Wert der Ausschreibung : 7 128,63 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580021 Los 6
Titel : Hooth Gebäudereinigung UG(haftb)
Datum des Vertragsabschlusses : 17/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0007

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580021 Los 7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0007
Wert der Ausschreibung : 39 941,4 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580021 Los 7
Titel : Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Datum des Vertragsabschlusses : 20/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0008

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Gebäudeservice Roselieb
Angebot :
Kennung des Angebots : IGM 24 E 580021 Los 8
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0008
Wert der Ausschreibung : 4 453,34 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : IGM 24 E 580021 Los 8
Titel : Gebäudeservice Roselieb
Datum des Vertragsabschlusses : 17/06/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Land Niedersachen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Registrierungsnummer : 03-0268000000-65
Postanschrift : Schloß
Stadt : Bad Iburg
Postleitzahl : 49186
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Landkreis ( DE94E )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
Telefon : +49 54037302-500
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Staatliches Baumanagement Region Nord-West
Registrierungsnummer : t:054037302500
Postanschrift : Schloß
Stadt : Bad Iburg
Postleitzahl : 49186
Land, Gliederung (NUTS) : Osnabrück, Landkreis ( DE94E )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle des Staatlichen Baumanagement Region Nord-West
Telefon : +49 54037302-500
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 413115-3306
Fax : +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRA 6519 AG
Postanschrift : Hamburger Straße 2 a
Stadt : Laatzen
Postleitzahl : 30880
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +4954158410
Internetadresse : http://www.piepenbrock.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Hooth Gebäudereinigung UG(haftb)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 235683469
Postanschrift : Adolph-Kolping Strasse 9
Stadt : Schladen
Postleitzahl : 38315
Land, Gliederung (NUTS) : Wolfenbüttel ( DE91B )
Land : Deutschland
Telefon : 05335-929933
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 166472497
Postanschrift : Hamburger Straße 2 a
Stadt : Laatzen
Postleitzahl : 30880
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49510267360
Fax : +495102673679
Internetadresse : http://www.piepenbrock.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0003

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : Hooth Gebäudereinigung UG(haftb)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE235683469
Postanschrift : Adolph-Kolping Strasse 9
Stadt : Schladen
Postleitzahl : 38315
Land, Gliederung (NUTS) : Wolfenbüttel ( DE91B )
Land : Deutschland
Telefon : 05335 - 929933
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0004

8.1 ORG-0008

Offizielle Bezeichnung : Saxonia GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 110058
Postanschrift : Justus-von-Liebig-Straße 14
Stadt : Neustadt a. Rbge.
Postleitzahl : 31535
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : 05032-1098
Internetadresse : https://saxonia.gmbh
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0005

8.1 ORG-0009

Offizielle Bezeichnung : Hooth Gebäudereinigung UG(haftb)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB 208383
Postanschrift : Adolph-Kolping Strasse 9
Stadt : Schladen
Postleitzahl : 38315
Land, Gliederung (NUTS) : Wolfenbüttel ( DE91B )
Land : Deutschland
Telefon : 05335-929933
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0006

8.1 ORG-0010

Offizielle Bezeichnung : Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG (Laatzen)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE166472497
Postanschrift : Hamburger Straße 2 a
Stadt : Laatzen
Postleitzahl : 30880
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : +49510267360
Internetadresse : http://www.piepenbrock.de
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0007

8.1 ORG-0011

Offizielle Bezeichnung : Gebäudeservice Roselieb
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB 205 556
Postanschrift : Walter-Bruch-Str. 3
Stadt : Pattensen
Postleitzahl : 30982
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Telefon : 05101-855590
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0008

8.1 ORG-0012

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : f9e5ff70-7f17-492e-9b25-ac3920fecd0c - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/07/2025 11:17 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00449146-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 130/2025
Datum der Veröffentlichung : 10/07/2025