Beschreibung
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Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert: - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat; - Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation; - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach. - Sanktionserklärung Russland -Betriebs-/Berufshaftpflicht mit Deckungsschäden für Personen- und Sachschäden i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr bzw. Erklärung, die Versicherung entsprechend aufzustocken. - Referenzen Planung: Mindestanforderung: Planung (LPH 1 - 5) von mindestens 3 neuen Gebäuden, Fertigstellung 2019 - heute, mit Projektkosten (KG 300/400 nach DIN 276) in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. brutto . Bewertet werden darüber hinaus - Projektkosten gemäß KG 300/400 nach DIN 276: (10 Punkte bei Projektkosten größer/gleich 6 Mio. brutto, 5 Punkte bei Projektkosten zwischen 5,5 und kleiner 6 Mio. brutto, 0 Punkte bei Projektkosten zwischen 5 und 5,5 Mio. brutto, < 5 Mio. Projektkosten Ausschluss). - Gebäudenutzung/Bauweise (Modulbau für ein öffentliches Gebäude 10 Punkte, öffentliches Gebäude 5 Punkte, sonstiges 0). - BGF (größer gleich 1.600 m² 10 Punkte, größer/gleich 1.400 m² und kleiner 1.600 m² 5 Punkte, kleiner 1.400 m² 0) - LPH 1 - 9: 10 Punkte, LPH 6 - 8: 5 Punkte, LPH 1 - 5 nicht oder nicht vollständig erbracht, Ausschluss. - Referenzen Bau: Mindestanforderung: Planung (LPH 6 - 8) und Bau von mindestens 3 Gebäuden, Fertigstellung 2019 - September 2025, mit Projektkosten (KG 300/400 nach DIN 276) in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. brutto, - Projektkosten gemäß KG 300/400 nach DIN 276: (10 Punkte bei Projektkosten größer/gleich 6 Mio. brutto, 5 Punkte bei Projektkosten zwischen 5,5 und kleiner 6 Mio. brutto, 0 Punkte bei Projektkosten zwischen 5 und 5,5 Mio. brutto, < 5 Mio. Ausschluss). - Bauweise/Gebäudenutzung (Modulbau für ein öffentliches Gebäude 10 Punkte, öffentliches Gebäude 5 Punkte, sonstiges 0.) - BGF (größer gleich 1.600 m² 10 Punkte, größer/gleich 1.400 m² und kleiner 1.600 m² 5 Punkte, kleiner 1.400 m² 0) - LPH 6 - 8: nicht oder nicht vollständig erbracht, Ausschluss. Es wurden bereits in der Vergangenheit gemeinsam Planungs- und Bauleistungen von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft/dem Bewerber und seinen Nachunternehmern für ein Gebäude erbracht: ja = 20 Punkte