Bezirk Schwaben: Beschaffung MS-Lizenzen

Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025. Um mit den lizenzrechtlichen Anforderungen der Umgebung weiterhin konform zu gehen, soll der …

CPV: 72211000 Rendszer- és felhasználói szoftverek programozási szolgáltatásai
Határidő:
2025. október 6. 12:00
A határidő típusa:
Ajánlat benyújtása
A végrehajtás helye:
Bezirk Schwaben: Beschaffung MS-Lizenzen
Díjat odaítélő szervezet:
Bezirk Schwaben, Stabsstelle Vergabewesen
Díj száma:
MaBu-2025-0332

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bezirk Schwaben, Stabsstelle Vergabewesen
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Bezirk Schwaben: Beschaffung MS-Lizenzen
Beschreibung : Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025. Um mit den lizenzrechtlichen Anforderungen der Umgebung weiterhin konform zu gehen, soll der Enterprise Agreement Vertrag mit der Firma Microsoft nahtlos fortgeführt sowie einen für die Verwaltung des Vertrages notwendiger Handelspartner ermittelt werden. Grundlage sind die ab dem 01.06.2025 gültigen neuen Lizenzverträge (EA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat ("BMI"), und Microsoft Ireland Operations Limited ("MIOL"). Ziel dieser Ausschreibung ist die nahtlose Weiterführung des Enterprise Agreement und Nutzung der bestehenden Softwareprodukten ab dem 01.01.2026 mit dem Anspruch • auf Produktaktualisierungen (Software Assurance) während der Vertragslaufzeit, • die Software unternehmensweit einzusetzen • jährlich den Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben und unten je nach Entwicklung zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung). • Zum Umfang und Anzahl der benötigten Lizenzen wird auf das beigefügte Preisblatt verwiesen. • Gegenstand der zu beauftragenden Verlängerung des Enterprise Agreement (EA) sind im Einzelnen folgende Leistungen: • Bereitstellung der im Preisblatt genannten Software-Lizenzen gemäß den erforderlichen Lizenzmodellen des Lizenzgebers; • Software Assurance (Softwarepflege, Patches, Update, Upgrade, technische Unterstützung zur Möglichkeit der Nutzung der jeweils neuesten Version); • Zugriff auf Enterprise-Produkte; • Lizenzgeberportal (Microsoft) Bereitstellung einer Onlineplattform in der sowohl die Käufe, inklusive einer direkten Download-Möglichkeit der erworbenen Softwareprodukte, als auch zusätzliche Informationen und Dienste abgebildet sind und verwaltet werden können. • Vermittlung von Mehrwertleistungen des Lizenzgebers gem. Microsoft Leistungsumfang (Benefits); • Möglichkeit, unterjährig den Lizenz-Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben oder nach unten (je nach Entwicklung) zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung); • Verwaltung des Enterprise Agreements durch den Auftragnehmer (z.B. Aufforderung zu True-Up); • Möglichkeit der Aufnahme von Enterprise-Online-Produkten (z. B. Office). Optional behält sich der Auftraggeber die Beauftragung von maximal 4 Beratungsstunden jährlich während der Vertragslaufzeit vor. Dabei soll der Auftragnehmer digital, telefonisch oder schriftlich zu Lizenzen, Lizenzierungsfragen (MS SQL, Virtualisierung usw.) und/oder Lizenzierungskonzepte Auskünfte/Beratung in deutscher Sprache leisten. Für diese Auskunfts-/Beratungsleistungen hat der Auftragnehmer mindestens eine feste und kompetente Ansprechperson für die gesamte Vertragsdauer zu benennen. Die entspre-chenden Kontaktdaten sind nach Zuschlagserteilung zu übermitteln. Ein Software Asset Management (SAM) wird jedoch nicht benötigt. Der Vertrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Kennung des Verfahrens : 168f9951-7516-4f8f-8934-fc36d80ba6da
Interne Kennung : MaBu-2025-0332
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Augsburg
Postleitzahl : 86152
Land, Gliederung (NUTS) : Augsburg, Kreisfreie Stadt ( DE271 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Insolvenz vergleichbares Verfahren
Korruption : Bestechlichkeit. Vorteilsgewährung und Bestechung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Bildung kriminelle Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Geldwäsche oder Terroismusmusfinnazierung
Betrug : Betrug oder Subventionsbetrug
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Menschenhandel. Zwangsarbeit
Zahlungsunfähigkeit : Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Verwaltung durch Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : unzuläsige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Interessenkonflikt
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Wettbewerbsverzerrung
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Schwere Verfehlung
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Verstöße gegen Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Bildung terroristische Vereinigung

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Bezirk Schwaben: Beschaffung MS-Lizenzen
Beschreibung : Der Bezirk Schwaben hat über einen EA BMI Rahmenvertrag (72E6766/ 7180582) entsprechende Software-Pakete lizenziert. Diese sind im laufenden Vertrag mit Software Assurance (SA) abgedeckt. Die Nutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software endet zum 31.12.2025.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Augsburg
Postleitzahl : 86152
Land, Gliederung (NUTS) : Augsburg, Kreisfreie Stadt ( DE271 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : drei Referenzen, die möglichst vergleichbar mit den geforderten Leistungen sind
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Auftragsbezogener Umsatz in den Jahren 2022, 2023 und 2024

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 06/10/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 5 Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern, soweit nach § 56 VgV zulässig.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 06/10/2025 13:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben. Weiterhin sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB). Damit besteht für die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, die Möglichkeit ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anzustreben. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Bezirk Schwaben, Stabsstelle Vergabewesen
Registrierungsnummer : 1234
Postanschrift : Hafnerberg 10,
Stadt : Augsburg
Postleitzahl : 86152
Land, Gliederung (NUTS) : Augsburg, Kreisfreie Stadt ( DE271 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prof. Dr. Manfred Mayer
Telefon : +49 0173 8563395
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : 12345
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 66b3465f-0d8f-49e6-8166-5a4a4c749146 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 05/09/2025 18:31 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00588701-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 172/2025
Datum der Veröffentlichung : 09/09/2025