Bargeldentleerung von Parkscheinautomaten

Die Landeshauptstadt Potsdam vergibt die Leistung der Bargeldleerung von 186 Parkscheinautomaten. Die Leistung umfasst die Entleerung von Parkscheinautomaten und den Geldtransport sowie die banktechnische Aufbereitung inklusive Überweisung auf das Konto des Auftraggebers. 1.) Entleerung von Parkscheinautomaten: Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: Von den derzeit 186 Parkscheinautomaten im …

CPV: 50000000 Javítási és karbantartási szolgáltatások, 60000000 Szállítási szolgáltatások (kivéve szemétszállítás)
A végrehajtás helye:
Bargeldentleerung von Parkscheinautomaten
Díjat odaítélő szervezet:
Landeshauptstadt Potsdam
Díj száma:
OV-L-475-50-25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landeshauptstadt Potsdam
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Bargeldentleerung von Parkscheinautomaten
Beschreibung : Die Landeshauptstadt Potsdam vergibt die Leistung der Bargeldleerung von 186 Parkscheinautomaten. Die Leistung umfasst die Entleerung von Parkscheinautomaten und den Geldtransport sowie die banktechnische Aufbereitung inklusive Überweisung auf das Konto des Auftraggebers.
Kennung des Verfahrens : 27d1c338-0e99-4703-9473-ed570ed91cd9
Interne Kennung : OV-L-475-50-25
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14469
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH5FF (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Bargeldentleerung von Parkscheinautomaten
Beschreibung : 1.) Entleerung von Parkscheinautomaten: Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: Von den derzeit 186 Parkscheinautomaten im Anlagenbestand der Landeshauptstadt Potsdam (Stand 16.01.2025) sind - 15 Parkscheinautomaten zweimal pro Woche, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren - 37 Parkscheinautomaten einmal pro Woche, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren - 127 Parkscheinautomaten jede zweite Woche, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren - 7 saisonal betriebene Parkscheinautomaten jede zweite Woche im Zeitraum vom 1. Mai bis 15. September, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren Mit der Erweiterung oder Reduzierung des Bestands an Parkscheinautomaten sowie mit einer Veränderung der Leerungshäufigkeiten an einzelnen Automaten ist zu rechnen. Werden während der Laufzeit des Vertrages Parkscheinautomaten neu errichtet oder abgebaut, so sind die entstehenden Mehr- oder Minderkosten über die jeweilige Einzelpreisposition abzurechnen. Die Leerung der Parkscheinautomaten erfolgt immer an denselben beiden, im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmten Wochentagen. Die bevorzugten Leerungstage sind jeweils Montag oder Dienstag sowie Donnerstag oder Freitag. Abweichende Leerungszeiträume, die sich bspw. aufgrund von Feiertagen ergeben, sind vorab mit dem AG abzustimmen. Außerhalb des Entleerungsturnus sind auf Anforderung des AG im Bedarfsfall (z.B. baustellenbedingte Demontage von PSA oder vorzeitiges Erreichen des oberen Grenzwertes in den Münzbehältern einzelner Automaten) Parkscheinautomaten innerhalb von 24 Stunden zu leeren. Der Transport hat unter Einhaltung aller Versicherungsauflagen und unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) zu erfolgen. Für die Durchführung des Transportes setzt der Auftragnehmer nur berechtigte, besonders eingewiesene Mitarbeiter ein und stellt sicher, dass das Personal des Auftraggebers die Identität der abholberechtigten Mitarbeiter für jede Leerung feststellen kann. Jede Übernahme oder Übergabe von Geldbehältnissen, Hartgeld oder sonstigen Unterlagen ist durch ein Quittierungsverfahren nachzuweisen. Im Fall des Ausfalls oder der anhaltenden Verzögerung von Transporten infolge von Streiks, Staus, Demonstrationen, Unfällen oder höherer Gewalt ist der Auftraggeber umgehend zu informieren. Durch den Auftragnehmer ist die Entleerung der einzelnen Parkscheinautomaten unter Angabe von Routen, Standort, Datum, Uhrzeit, Sollbetrag und ggf. Dauer schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber in Form einer Tourenliste (im PDF-Format) zusammen mit den Abrechnungen in Form von Tagesergebnislisten (im Excel-Format) nach jeder Leerung elektronisch zu übersenden. Jede im Rahmen der Leerung entnommene Geldkassette ist dem entsprechenden Automaten eindeutig zuzuordnen. Nach Zuschlagserteilung wird ein Auftakttermin durchgeführt in dessen Rahmen eine Einweisung des Bieters erfolgt und die Entleerung von Parkscheinautomaten der Typen Siemens Sity 5/Sicuro bzw. RTB Pecuni vor Ort demonstriert wird. 2.) Lagerung, Bearbeitung und Aufbereitung des Bargeldes / Abrechnung Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: - Nach Abschluss der Entleerungstouren werden die Hartgeldbehältnisse zu den Geldbearbeitungsräumen des Auftragnehmers transportiert und in gesicherten Räumen bis zur Bearbeitung, Wertermittlung und banktechnischen Aufbereitung und Überweisung gelagert. - Das Öffnen der Hartgeldbehältnisse und die Zählung der Münzen erfolgt in videoüberwachten Räumen. Der Auftraggeber hat das Recht, diese Räumlichkeiten des Auftragnehmers, auch während des Zählvorgangs, zu kontrollieren. - Im Nachgang der Bearbeitung, Wertermittlung und banktechnischen Aufbereitung erfolgt spätestens einen Werktag nach der Entleerung die Einzahlung des Hartgeldes auf das Konto des Auftraggebers. Die quittierten Einzahlungsbelege sind dem Auftraggeber am folgenden Werktag zu übersenden. - Spätestens eine Woche nach erfolgter Entleerung sind die Automatenausdrucke dem Auftraggeber zu übergeben. - Durch den Auftragnehmer sind die gerätebezogenen Entleerungsergebnisse in Form von Tagesergebnislisten mit Angaben zu dem Ergebnissoll entsprechend dem Automatenausdruck, zu dem tatsächlichen Einnahmen und den Differenzbeträgen zu dokumentieren. Es sind dabei die Automatennummern entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu verwenden. Außerdem ist die Anzahl der entleerten Automaten zu vermerken. Die Differenzprotokolle sind spätestens an dem der Leerung folgenden Werktag an den Auftraggeber elektronisch (im Excel- und im PDF-Format) zu übersenden. - Die Leistungen für die Bargeldentleerung der 3 Parkscheinautomaten im Bereich des Kulturstandortes "Schiffbauergasse" sind separat abzurechnen. Im Rahmen der Dokumentation sind die Tagesergebnisse bezogen auf diese 3 Parkscheinautomaten ebenfalls separat aufzubereiten. - Der Auftragnehmer oder ihre Subunternehmer werden Falschgeld mit den jeweils aktuellen, branchenüblichen technischen und organisatorischen Mitteln identifizieren. Festgestelltes Falschgeld wird entsprechend den Bestimmungen des § 36 BBankG angehalten und die für eine Empfangsbescheinigung notwendigen Daten festgehalten. Übergabe und Bericht an die Polizei oder die Deutsche Bundesbank erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Festgestellte Fremdmünzen werden auf einer gesonderten Liste erfasst und an die Stadtkasse Potsdam übersandt. Die Liste, auf der die nicht eingezahlten Münzen erfasst werden, enthält Angaben zum Leerungsdatum und zum Parkscheinautomaten.
Interne Kennung : OV-L-475-50-25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14469
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/05/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres. Der Vertrag kann höchstens zweimal verlängert werden und endet nach spätestens 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Brutto-Gesamtpreis
Beschreibung : Brutto-Angebotspreis über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie -
Informationen über die Überprüfungsfristen : §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Landeshauptstadt Potsdam -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : L.S Sicherheitsdienst GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : e2-OV-L-475-50-25
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : OV-L-475-50-25
Titel : Bargeldentleerung von Parkscheinautomaten
Datum des Vertragsabschlusses : 07/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landeshauptstadt Potsdam
Registrierungsnummer : 12-12992262150119-98
Postanschrift : Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14469
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 331289-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Registrierungsnummer : 12-121096894457006-49
Postanschrift : Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt : Potsdam
Postleitzahl : 14473
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam, Kreisfreie Stadt ( DE404 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 331866-1610
Fax : +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : L.S Sicherheitsdienst GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE317458240
Postanschrift : Potsdamer Str. 165
Stadt : Werder
Postleitzahl : 14542
Land, Gliederung (NUTS) : Potsdam-Mittelmark ( DE40E )
Land : Deutschland
Telefon : +4933277409690
Internetadresse : http://www.lunds.online
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 8a442ebc-3b2e-4333-b822-f4ad1db60132 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 09/05/2025 13:24 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00307729-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 91/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/05/2025