Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierte Kinder- und Jugendhilfe

Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben: Los 1 - Bezirk 1: Gemeinde Bispingen, Stadt Munster Los 2 - Bezirk 2: …

CPV: 85320000 Usluge socijalnih službi
mjesto izvršenja:
Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierte Kinder- und Jugendhilfe
registar:
Landkreis Heidekreis, Der Landrat
nagradni broj:
08-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vergabe von Dienstleistungen im Rahmen der Fortführung der Sozialraumorientierte Kinder- und Jugendhilfe
Beschreibung : Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben: Los 1 - Bezirk 1: Gemeinde Bispingen, Stadt Munster Los 2 - Bezirk 2: Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen Los 3 - Bezirk 3: Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf Los 4 - Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide Los 5 - Bezirk 5: Stadt Walsrode Los 6 - Bezirk 6: Samtgemeinden Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Kennung des Verfahrens : 711e69ee-8fb4-40a5-bafa-cc267c7c5c33
Interne Kennung : 08-2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bezirk 1: Gemeinde Bispingen, Stadt Munster, Bezirk 2: Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen, Bezirk 3: Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide Bezirk 5: Stadt Walsrode Bezirk 6: Samtgemeinde Ahlden, Rethem, Schwarmstedt

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Es kann ein Angebot für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - ,GWB - Teil 4, NTVergG

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 1 - Gemeinde Bispingen, Stadt Munster
Beschreibung : Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben
Interne Kennung : 08-2025 - Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bezirk 1: Gemeinde Bispingen Stadt Munster

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität 70%
Beschreibung : Grundlage für die Beurteilung der Qualität ist ein vom Bieter zu erstellendes, ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung. Hierin ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: • Kongruenz und Nachvollziehbarkeit des eingereichten Konzeptes gegenüber dem Vertragsentwurf inkl. Anlage 1 • Realisierbarkeit des eingereichten Konzeptes • Relevanz der methodischen Ansätze für die Sozialraumorientierte Jugendhilfe • Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit der im Konzept dargestellten Art der Qualitätssicherung (Qualitätsmodell) • Darstellung der Untersuchungsweise/Herangehensweise • Nachvollziehbarkeit der im Konzept dargestellten Vernetzungstätigkeit im Sozialraum-bezirk • Qualifikation des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Erfahrung des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Organisation des Trägers im Hinblick auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung Die Bewertung im Zuschlagskriterium Qualität erfolgt mittels der beigefügten Bewertungsmatrix durch mehrere Beschäftigte des Landkreises Heidekreis, die jeweils unabhängig von-einander die Bewertung vornehmen. Die Bewertung der einzelnen Bewertungskriterien erfolgt mit den folgenden Abstufungen: 5 Punkte: Zielerfüllungsgrad sehr gut 4 Punkte: Zielerfüllungsgrad gut 3 Punkte: Zielerfüllungsgrad durchschnittlich 2 Punkte: Zielerfüllungsgrad schlecht 1 Punkt: Zielerfüllungsgrad sehr schlecht Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn es bei der Wertung des Konzeptes in wenigstens einem Bewertungskriterium mit 1 Punkt bewertet wird. PQualität = Gesamtpunktzahl Bewertung Qualität Die Gewichtung der Qualität erfolgt mit 70%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis 30%
Beschreibung : Der Bieter trägt seine Angebotspreise in das den Vergabeunterlagen beigefügte Preisblatt ein. Der Preis ist in Euro und Cent (gerundet auf zwei Kommastellen) anzugeben. Die Punktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium „Preis“ wird mittels folgender Formel berechnet: PPreis = (Preis des günstigsten Angebots / Preis des eigenen Angebots) x 30 Die Gewichtung des Preises erfolgt mit 30%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 2 - Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen
Beschreibung : Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben.
Interne Kennung : 08-2025 - Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bezirk 2 - Gemeinde Neuenkirchen, Stadt Schneverdingen

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität 70 %
Beschreibung : Grundlage für die Beurteilung der Qualität ist ein vom Bieter zu erstellendes, ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung. Hierin ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: • Kongruenz und Nachvollziehbarkeit des eingereichten Konzeptes gegenüber dem Vertragsentwurf inkl. Anlage 1 • Realisierbarkeit des eingereichten Konzeptes • Relevanz der methodischen Ansätze für die Sozialraumorientierte Jugendhilfe • Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit der im Konzept dargestellten Art der Qualitätssicherung (Qualitätsmodell) • Darstellung der Untersuchungsweise/Herangehensweise • Nachvollziehbarkeit der im Konzept dargestellten Vernetzungstätigkeit im Sozialraum-bezirk • Qualifikation des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Erfahrung des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Organisation des Trägers im Hinblick auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung Die Bewertung im Zuschlagskriterium Qualität erfolgt mittels der beigefügten Bewertungsmatrix durch mehrere Beschäftigte des Landkreises Heidekreis, die jeweils unabhängig von-einander die Bewertung vornehmen. Die Bewertung der einzelnen Bewertungskriterien erfolgt mit den folgenden Abstufungen: 5 Punkte: Zielerfüllungsgrad sehr gut 4 Punkte: Zielerfüllungsgrad gut 3 Punkte: Zielerfüllungsgrad durchschnittlich 2 Punkte: Zielerfüllungsgrad schlecht 1 Punkt: Zielerfüllungsgrad sehr schlecht Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn es bei der Wertung des Konzeptes in wenigstens einem Bewertungskriterium mit 1 Punkt bewertet wird. PQualität = Gesamtpunktzahl Bewertung Qualität Die Gewichtung der Qualität erfolgt mit 70%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis 30 %
Beschreibung : Der Bieter trägt seine Angebotspreise in das den Vergabeunterlagen beigefügte Preisblatt ein. Der Preis ist in Euro und Cent (gerundet auf zwei Kommastellen) anzugeben. Die Punktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium „Preis“ wird mittels folgender Formel berechnet: PPreis = (Preis des günstigsten Angebots / Preis des eigenen Angebots) x 30 Die Gewichtung des Preises erfolgt mit 30%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Los 3 - Stadt Soltau, Gemeinde Wietzendorf
Beschreibung : Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben
Interne Kennung : 08-2025 - Los 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität 70 %
Beschreibung : Grundlage für die Beurteilung der Qualität ist ein vom Bieter zu erstellendes, ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung. Hierin ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: • Kongruenz und Nachvollziehbarkeit des eingereichten Konzeptes gegenüber dem Vertragsentwurf inkl. Anlage 1 • Realisierbarkeit des eingereichten Konzeptes • Relevanz der methodischen Ansätze für die Sozialraumorientierte Jugendhilfe • Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit der im Konzept dargestellten Art der Qualitätssicherung (Qualitätsmodell) • Darstellung der Untersuchungsweise/Herangehensweise • Nachvollziehbarkeit der im Konzept dargestellten Vernetzungstätigkeit im Sozialraum-bezirk • Qualifikation des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Erfahrung des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Organisation des Trägers im Hinblick auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung Die Bewertung im Zuschlagskriterium Qualität erfolgt mittels der beigefügten Bewertungsmatrix durch mehrere Beschäftigte des Landkreises Heidekreis, die jeweils unabhängig von-einander die Bewertung vornehmen. Die Bewertung der einzelnen Bewertungskriterien erfolgt mit den folgenden Abstufungen: 5 Punkte: Zielerfüllungsgrad sehr gut 4 Punkte: Zielerfüllungsgrad gut 3 Punkte: Zielerfüllungsgrad durchschnittlich 2 Punkte: Zielerfüllungsgrad schlecht 1 Punkt: Zielerfüllungsgrad sehr schlecht Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn es bei der Wertung des Konzeptes in wenigstens einem Bewertungskriterium mit 1 Punkt bewertet wird. PQualität = Gesamtpunktzahl Bewertung Qualität Die Gewichtung der Qualität erfolgt mit 70%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis 30 %
Beschreibung : Der Bieter trägt seine Angebotspreise in das den Vergabeunterlagen beigefügte Preisblatt ein. Der Preis ist in Euro und Cent (gerundet auf zwei Kommastellen) anzugeben. Die Punktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium „Preis“ wird mittels folgender Formel berechnet: PPreis = (Preis des günstigsten Angebots / Preis des eigenen Angebots) x 30 Die Gewichtung des Preises erfolgt mit 30%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Los 4 - Stadt Bad Fallingbostel , Gemeindefreier Bezirk Osterheide
Beschreibung : Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben.
Interne Kennung : 08-2025 - Los 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bezirk 4: Stadt Bad Fallingbostel, Gemeindefreier Bezirk Osterheide

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität 70 %
Beschreibung : Grundlage für die Beurteilung der Qualität ist ein vom Bieter zu erstellendes, ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung. Hierin ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: • Kongruenz und Nachvollziehbarkeit des eingereichten Konzeptes gegenüber dem Vertragsentwurf inkl. Anlage 1 • Realisierbarkeit des eingereichten Konzeptes • Relevanz der methodischen Ansätze für die Sozialraumorientierte Jugendhilfe • Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit der im Konzept dargestellten Art der Qualitätssicherung (Qualitätsmodell) • Darstellung der Untersuchungsweise/Herangehensweise • Nachvollziehbarkeit der im Konzept dargestellten Vernetzungstätigkeit im Sozialraum-bezirk • Qualifikation des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Erfahrung des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Organisation des Trägers im Hinblick auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung Die Bewertung im Zuschlagskriterium Qualität erfolgt mittels der beigefügten Bewertungsmatrix durch mehrere Beschäftigte des Landkreises Heidekreis, die jeweils unabhängig von-einander die Bewertung vornehmen. Die Bewertung der einzelnen Bewertungskriterien erfolgt mit den folgenden Abstufungen: 5 Punkte: Zielerfüllungsgrad sehr gut 4 Punkte: Zielerfüllungsgrad gut 3 Punkte: Zielerfüllungsgrad durchschnittlich 2 Punkte: Zielerfüllungsgrad schlecht 1 Punkt: Zielerfüllungsgrad sehr schlecht Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn es bei der Wertung des Konzeptes in wenigstens einem Bewertungskriterium mit 1 Punkt bewertet wird. PQualität = Gesamtpunktzahl Bewertung Qualität Die Gewichtung der Qualität erfolgt mit 70%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis 30%
Beschreibung : Der Bieter trägt seine Angebotspreise in das den Vergabeunterlagen beigefügte Preisblatt ein. Der Preis ist in Euro und Cent (gerundet auf zwei Kommastellen) anzugeben. Die Punktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium „Preis“ wird mittels folgender Formel berechnet: PPreis = (Preis des günstigsten Angebots / Preis des eigenen Angebots) x 30 Die Gewichtung des Preises erfolgt mit 30%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0005

Titel : Los 5 - Stadt Walsrode
Beschreibung : Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben.
Interne Kennung : 08-2025 - Los 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bezirk 5: Stadt Walsrode

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität 70 %
Beschreibung : Grundlage für die Beurteilung der Qualität ist ein vom Bieter zu erstellendes, ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung. Hierin ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: • Kongruenz und Nachvollziehbarkeit des eingereichten Konzeptes gegenüber dem Vertragsentwurf inkl. Anlage 1 • Realisierbarkeit des eingereichten Konzeptes • Relevanz der methodischen Ansätze für die Sozialraumorientierte Jugendhilfe • Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit der im Konzept dargestellten Art der Qualitätssicherung (Qualitätsmodell) • Darstellung der Untersuchungsweise/Herangehensweise • Nachvollziehbarkeit der im Konzept dargestellten Vernetzungstätigkeit im Sozialraum-bezirk • Qualifikation des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Erfahrung des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Organisation des Trägers im Hinblick auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung Die Bewertung im Zuschlagskriterium Qualität erfolgt mittels der beigefügten Bewertungsmatrix durch mehrere Beschäftigte des Landkreises Heidekreis, die jeweils unabhängig von-einander die Bewertung vornehmen. Die Bewertung der einzelnen Bewertungskriterien erfolgt mit den folgenden Abstufungen: 5 Punkte: Zielerfüllungsgrad sehr gut 4 Punkte: Zielerfüllungsgrad gut 3 Punkte: Zielerfüllungsgrad durchschnittlich 2 Punkte: Zielerfüllungsgrad schlecht 1 Punkt: Zielerfüllungsgrad sehr schlecht Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn es bei der Wertung des Konzeptes in wenigstens einem Bewertungskriterium mit 1 Punkt bewertet wird. PQualität = Gesamtpunktzahl Bewertung Qualität Die Gewichtung der Qualität erfolgt mit 70%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis 30 %
Beschreibung : Der Bieter trägt seine Angebotspreise in das den Vergabeunterlagen beigefügte Preisblatt ein. Der Preis ist in Euro und Cent (gerundet auf zwei Kommastellen) anzugeben. Die Punktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium „Preis“ wird mittels folgender Formel berechnet: PPreis = (Preis des günstigsten Angebots / Preis des eigenen Angebots) x 30 Die Gewichtung des Preises erfolgt mit 30%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0006

Titel : Los 6 - Samtgemeinde Ahlden, Rethem, Schwarmstedt
Beschreibung : Der Heidekreis beabsichtigt für den Zeitraum ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2029 Dienstleistungen (v. a. Beratungstätigkeiten, Projekt- und Vernetzungsaufgaben sowie Kinderschutzaufgaben) im Rahmen der Fortführung von der Sozialraumorientierten Kinder- und Jugendhilfe für die folgenden Sozialraumbezirke zu vergeben.
Interne Kennung : 08-2025 - Los 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Bezirk 6: Samtgemeinde Ahlden, Rethem, Schwarmstedt

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2029

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität 70 %
Beschreibung : Grundlage für die Beurteilung der Qualität ist ein vom Bieter zu erstellendes, ausführliches Konzept zur Erbringung der Leistung. Hierin ist insbesondere auf die folgenden Punkte einzugehen: • Kongruenz und Nachvollziehbarkeit des eingereichten Konzeptes gegenüber dem Vertragsentwurf inkl. Anlage 1 • Realisierbarkeit des eingereichten Konzeptes • Relevanz der methodischen Ansätze für die Sozialraumorientierte Jugendhilfe • Nachvollziehbarkeit und Realisierbarkeit der im Konzept dargestellten Art der Qualitätssicherung (Qualitätsmodell) • Darstellung der Untersuchungsweise/Herangehensweise • Nachvollziehbarkeit der im Konzept dargestellten Vernetzungstätigkeit im Sozialraum-bezirk • Qualifikation des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Erfahrung des Personals im Hinblick auf die in Anlage 1 dargestellten Aufgaben • Organisation des Trägers im Hinblick auf die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung Die Bewertung im Zuschlagskriterium Qualität erfolgt mittels der beigefügten Bewertungsmatrix durch mehrere Beschäftigte des Landkreises Heidekreis, die jeweils unabhängig von-einander die Bewertung vornehmen. Die Bewertung der einzelnen Bewertungskriterien erfolgt mit den folgenden Abstufungen: 5 Punkte: Zielerfüllungsgrad sehr gut 4 Punkte: Zielerfüllungsgrad gut 3 Punkte: Zielerfüllungsgrad durchschnittlich 2 Punkte: Zielerfüllungsgrad schlecht 1 Punkt: Zielerfüllungsgrad sehr schlecht Ein Angebot wird ausgeschlossen, wenn es bei der Wertung des Konzeptes in wenigstens einem Bewertungskriterium mit 1 Punkt bewertet wird. PQualität = Gesamtpunktzahl Bewertung Qualität Die Gewichtung der Qualität erfolgt mit 70%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis 30 %
Beschreibung : Der Bieter trägt seine Angebotspreise in das den Vergabeunterlagen beigefügte Preisblatt ein. Der Preis ist in Euro und Cent (gerundet auf zwei Kommastellen) anzugeben. Die Punktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium „Preis“ wird mittels folgender Formel berechnet: PPreis = (Preis des günstigsten Angebots / Preis des eigenen Angebots) x 30 Die Gewichtung des Preises erfolgt mit 30%.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 2 372 459,37 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : generation Z gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 8-2025 - Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 453 109,24 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 08-2025 - Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 18/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : generation Z gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 8-2025 - Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 453 109,24 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 08-2025 - Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners : 18/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Venito Diakonische Gesellschaft für Kinder, Jugendliche und Familien gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 8-2025 - Los 3
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : 359 040,07 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 08-2025 - Los 3
Datum der Auswahl des Gewinners : 18/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Venito Diakonische Gesellschaft für Kinder, Jugendliche und Familien gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 8-2025 - Los 4
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : 242 971,85 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 08-2025 - Los 4
Datum der Auswahl des Gewinners : 01/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 16/07/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0005

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Venito Diakonische Gesellschaft für Kinder, Jugendliche und Familien gGmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 8-2025 - Los 5
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0005
Wert der Ausschreibung : 461 627,29 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 08-2025 - Los 5
Datum der Auswahl des Gewinners : 18/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0006

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Lebenshilfe Walsrode
Angebot :
Kennung des Angebots : 8-2025 - Los 6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0006
Wert der Ausschreibung : 402 601,68 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 08-2025 - Los 6
Datum der Auswahl des Gewinners : 18/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 23/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Landkreis Heidekreis, Der Landrat

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Landkreis Heidekreis, Der Landrat
Registrierungsnummer : Leitweg-ID 03358-0-44
Abteilung : Stabsstelle Vergabe
Postanschrift : Harburger Str. 2
Stadt : Soltau
Postleitzahl : 29614
Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5191 970-629
Internetadresse : https://www.heidekreis.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Abteilung : Vergabekammer
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabekammer
Telefon : +49 4131 15-3308
Fax : +49 4131 15-2943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : generation Z gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : 41/211/01013
Stadt : Soltau
Postleitzahl : 29614
Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : generation Z gGmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Land, Gliederung (NUTS) : DE938
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Venito Diakonische Gesellschaft für Kinder, Jugendliche und Familien gGmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE815203868
Stadt : Hannover
Postleitzahl : 30625
Land, Gliederung (NUTS) : Region Hannover ( DE929 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Venito Diakonische Gesellschaft für Kinder, Jugendliche und Familien gGmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Land, Gliederung (NUTS) : DE929
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Lebenshilfe Walsrode
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : t:05161949410
Stadt : Walsrode
Postleitzahl : 29664
Land, Gliederung (NUTS) : Heidekreis ( DE938 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Lebenshilfe Walsrode
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Land, Gliederung (NUTS) : DE938
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0006

8.1 ORG-0006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : bd234e89-6fd3-4e15-b2cd-cd2bd92e5649 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/07/2025 14:20 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00470851-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 136/2025
Datum der Veröffentlichung : 18/07/2025