Umzugs- und Transportdienstleistungen in den Dienstgebäuden sowie zwischen den Liegenschaften des Bundesamts für Justiz

Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, Umzugs- und Transportdienstleistungen innerhalb seiner Dienstgebäude sowie zwischen den Liegenschaften am Dienstsitz Bonn zu vergeben. Zudem sollen De- und Montageleistungen erbracht werden. Das Bundesamt für Justiz gehört als Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Als breit gefächerte Behörde ist das Bundesamt …

CPV: 60000000 Prijevozne usluge (osim prijevoza otpada)
rok:
13. studenoga 2025. 10:00
vrsta roka:
nadmetanje
mjesto izvršenja:
Umzugs- und Transportdienstleistungen in den Dienstgebäuden sowie zwischen den Liegenschaften des Bundesamts für Justiz
registar:
Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
nagradni broj:
2025 0000 9031

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Umzugs- und Transportdienstleistungen in den Dienstgebäuden sowie zwischen den Liegenschaften des Bundesamts für Justiz
Beschreibung : Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, Umzugs- und Transportdienstleistungen innerhalb seiner Dienstgebäude sowie zwischen den Liegenschaften am Dienstsitz Bonn zu vergeben. Zudem sollen De- und Montageleistungen erbracht werden.
Kennung des Verfahrens : 11d91079-52d5-4528-909d-5b77903ae99f
Interne Kennung : 2025 0000 9031
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bonn
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Liegenschaften des Bundesamts für Justiz befinden sich an den folgenden Adressen: • Adenauerallee 99-103 in 53113 Bonn („Haupthaus“), • Fiedrich-Ebert-Allee 120-126 in 53113 Bonn („Forum Bonn“), • Oberkasseler Straße 2 in 53227 Bonn („Ramersdorf“).

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Korruption : Gemäß den Bestimmungen der §§ 123, 124 und 125 des GWB können die in dem Dokument - Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen - Eigenerklärung des Bieters zu den Ausschluss-gründen gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB - aufgeführten Kriterien zu einem Ausschluss führen und müssen daher vom Bieter bestätigt werden. Dies betrifft folgende Ausschlusskriterien: -Der Bieter bestätigt, dass er keine rechtskräftigen Verurteilungen oder rechtskräftigen Festsetzungen einer Geldbuße nach § 30 OWiG in den letzten 5 Jahren (maßgeblich ist das Datum der Rechtskraft) gemäß § 123 GWB vorzuweisen hat. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde. - Der Bieter bestätigt, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und es ist nicht erforderlich, diesen vorzulegen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. - Der Bieter bestätigt, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde. - Der Bieter bestätigt, dass er nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 5, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, gemäß § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, gemäß §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, gemäß § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 und 11, Abs. 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 10 und 11, Abs. 2 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von mindestens 150.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000,00 Euro, gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000,00 Euro oder gemäß § 24 Abs. 3 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes bestraft worden ist. - Der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen hat oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder erwirken sollen. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen sich nicht in einer Situation befindet, in der ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht. Ein solcher Konflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person beeinträchtigen könnte und nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen wirksam beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, was zu einer Wettbewerbsverzerrung geführt hätte. Eine solche Wettbewerbsverzerrung, die nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, liegt nicht vor. - Der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Durchführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Es kam weder zu einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge. Hinweis (vgl. § 126 GWB): Wenn ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, keine oder keine ausreichenden Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen hat, darf es gem. § 126 GWB: 1. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB höchstens fünf Jahre ab dem Tag der rechtskräftigen Verurteilung von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, 2. bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB höchstens drei Jahre ab dem betreffenden Ereignis von der Teilnahme an Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Betrug : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.
Zahlungsunfähigkeit : Aus technischen Gründen ist es erforderlich, die detaillierte Beschreibung der Ausschlusskriterien wie im Rahmen des ersten Kriteriums - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestehung - ebenfalls an dieser Stelle näher zu erläutern. Um Redundanz zu vermeiden, wurde lediglich darauf verwiesen.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Umzugs- und Transportdienstleistungen in den Dienstgebäuden sowie zwischen den Liegenschaften des Bundesamt für Justiz
Beschreibung : Das Bundesamt für Justiz gehört als Bundesoberbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Als breit gefächerte Behörde ist das Bundesamt für Justiz Anlaufstelle sowie Ansprechpartner der Bundesrepublik Deutschland für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr. Darüber hinaus erfüllt das Bundesamt für Justiz eine Vielzahl weiterer Aufgaben. Dafür sorgen am Dienstsitz Bonn rund 1.400 Beschäftige an drei Standorten. Im Zuge des laufenden Flächenmanagements sowie aufgrund organisatorischer Veränderungen innerhalb des Bundesamt für Justiz ergibt sich ein fortlaufender Bedarf an professionellen Umzugs- und Transportdienstleistungen. Um diese Bedarfe effizient, flexibel und rechtssicher abdecken zu können, wird eine Rahmenvereinbarung mit einem/einer geeigneten Auftragnehmer/in angestrebt.
Interne Kennung : 2025 0000 9031

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bonn
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Die Liegenschaften des Bundesamts für Justiz befinden sich an den folgenden Adressen: • Adenauerallee 99-103 in 53113 Bonn („Haupthaus“), • Fiedrich-Ebert-Allee 120-126 in 53113 Bonn („Forum Bonn“), • Oberkasseler Straße 2 in 53227 Bonn („Ramersdorf“).

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit : 28/02/2030

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Höchstwert der Rahmenvereinbarung Der geschätzte Auftragswert beträgt 300.000 €. Dieser Betrag stellt gleichzeitig den Höchstwert der Rahmenvereinbarung dar. 2. Ausführungsbedingungen zum Russlandbezug 1. Der/die Bewerber/Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das unmittelbare oder mittelbare Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Es wird um die Angabe mindestens einer geeigneten Referenz in der Anlage 7 zu den Bewerbungsunterlagen gebeten. Die Referenz muss sich auf zuvor erbrachte Umzugs- und Transportdienstleistungen für große Unternehmen beziehen, konkret auf gebäudeübergreifende Umzugs- und Montageaufträge mit einer Größenordnung von jeweils mindestens 300 Arbeitsplätzen (einschließlich Möbel, Hardware und Akten). Diese Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre erbracht worden sein. Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - eine Vertragsdauer von mindestens 4 Jahren und - ein Gesamtauftragswert von mindestens 250.000,00 Euro netto.
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Mindestanzahl von jährlich durchschnittlich 20 Beschäftigten, in den letzten drei Geschäftsjahren
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung : Zertifizierung im Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar, durch Vorlage einer aktuell gültigen, zeitlich befristeten Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle.
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Mindestjahresumsatz i. H. v. 225.000,00 €, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kriterium : Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung : Mindestjahresumsatz i. H. v. 150.000,00 €, der auf Leistungen entfällt, die den ausgeschriebenen entsprechen, der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : 1. Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 1,2 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 500.000,00 EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden, nachzuweisen durch Eigenerklärung, auf Anforderung durch den entsprechenden Versicherungsnachweis. 2. Vorhandensein einer Güterhaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 620,00 EUR je m³ Laderaum, nachzuweisen durch Eigenerklärung, auf Anforderung durch den entsprechenden Versicherungsnachweis.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Befähigung zur Berufsausübung, nachzuweisen durch Eigenerklärung im Form eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als ein Jahr.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/11/2025 10:00 +01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinweis zum Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz
Registrierungsnummer : 991-18383-39
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer : t:0228 9499-0
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 04a4221e-461d-4e2e-90cb-426b61b5d199 - 07
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 07/10/2025 14:36 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00660758-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 193/2025
Datum der Veröffentlichung : 08/10/2025