Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Korruption
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Betrug
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Zahlungsunfähigkeit
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Neben diesem hier benannten Auschlussgrund gelten zusätzlich die in den Eignungskriterien genannten Mindestanforderungen und Ausschlussgründe. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 02).