Zusätzliche Informationen
:
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Rechtsgrundlage
:
Richtlinie 2014/24/EU
5.
Los
5.1
Technische ID des Loses
:
LOT-0001
Titel
:
S05 Betondeckensanierung H5-7
Beschreibung
:
Gerüstbauarbeiten
5.1.1
Zweck
Art des Auftrags
:
Bauleistung
Haupteinstufung
(
cpv
):
45262100
Gerüstarbeiten
5.1.2
Erfüllungsort
Postanschrift
:
Columbiadamm 10, A2
Stadt
:
Berlin
Postleitzahl
:
12101
Land, Gliederung (NUTS)
:
Berlin
(
DE300
)
Land
:
Deutschland
Zusätzliche Informationen
:
5.1.3
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns
:
01/12/2022
Laufzeit
:
48
Monat
5.1.6
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
:
ja
Zusätzliche Informationen
:
Bei der zu beauftragenden Leistung handelt es sich um Sicherungsmaßnahmen an der stark geschädigten Decke je Achsfeld im Hangar 6. Der abweichend hohe Schädigungsgrad im Hangar 6 war im Vorfeld nicht ersichtlich. Zur Beseitigung des Schädigungsgrades musste im Bereich des Aufzugsauges eine Arbeitsplattform errichtet werden, da hier nicht wie in den anderen Hangars die Leistung mittels Rollgerüst erledigt werden konnte.
5.1.16
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle
:
Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen
:
135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
6.
Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge
:
20 000
Euro
6.1
Ergebnis, Los-– Kennung
:
LOT-0001
6.1.2
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
:
Offizielle Bezeichnung
:
ORG-0002 / Gerüstbau Tisch GmbH
Angebot
:
Kennung des Angebots
:
33000-005-290.22 MZB 734.25
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen
:
LOT-0001
Informationen zum Auftrag
:
Kennung des Auftrags
:
33000-005-290.22 MZB 734.25