Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mineralischen Baustoffgemischen für einen 12-monatigen Zeitraum voraussichtlicher Vertragsbeginn 07/2025 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, aufgeteilt auf drei Lose

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mineralischen Baustoffgemischen für einen 12-monatigen Zeitraum voraussichtlicher Vertragsbeginn 07/2025 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, aufgeteilt auf 3 Lose Liefern von Tragschichtmaterial: Baustoffgemisch / Splitt-Schotter-Gemisch Liefern von Deckschichtmaterial: Baustoffgemisch Lieferkörnung 0/5 und 0/16 Lieferung Gewaschener Wesersand/ Spielsand

CPV: 14212000 Granule, sitni drobljenac i kameni prah, obluci, šljunak, drobljenac i lomljenac, mješavine kamena, mješavine pijeska i šljunka te drugi agregati
rok:
8. svibnja 2025. 10:30
vrsta roka:
nadmetanje
mjesto izvršenja:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mineralischen Baustoffgemischen für einen 12-monatigen Zeitraum voraussichtlicher Vertragsbeginn 07/2025 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, aufgeteilt auf drei Lose
registar:
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
nagradni broj:
ZVS 2025 0080

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mineralischen Baustoffgemischen für einen 12-monatigen Zeitraum voraussichtlicher Vertragsbeginn 07/2025 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, aufgeteilt auf drei Lose
Beschreibung : Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mineralischen Baustoffgemischen für einen 12-monatigen Zeitraum voraussichtlicher Vertragsbeginn 07/2025 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, aufgeteilt auf 3 Lose
Kennung des Verfahrens : b1aaaeb6-0110-4703-b022-e9dc9583131f
Interne Kennung : ZVS 2025 0080
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 14212000 Körnungen, Splitt, Steinmehl, Kiesel, Kies, Schotter und Kleinschlag, Steingemische, Kiessandgemische und andere Aggregate

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS) : Bielefeld, Kreisfreie Stadt ( DEA41 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXX0YYDYTH0H1AR4 keine
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 3
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 3

2.1.6 Ausschlussgründe

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe : gem. §§ 123 + 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : gem. §§ 123 + 124 GWB
Korruption : gem. §§ 123 + 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : gem. §§ 123 + 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : gem. §§ 123 + 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : gem. §§ 123 + 124 GWB
Betrugsbekämpfung : gem. §§ 123 + 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : gem. §§ 123 + 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit : gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : gem. §§ 123 + 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : gem. §§ 123 + 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : gem. §§ 123 + 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : gem. §§ 123 + 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : gem. §§ 123 + 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : gem. §§ 123 + 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : gem. §§ 123 + 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : gem. §§ 123 + 124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : gem. §§ 123 + 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : gem. §§ 123 + 124 GWB
Entrichtung von Steuern : gem. §§ 123 + 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : gem. §§ 123 + 124 GWB

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Tragschichtmaterial: Baustoffgemisch / Splitt-Schotter-Gemisch
Beschreibung : Liefern von Tragschichtmaterial: Baustoffgemisch / Splitt-Schotter-Gemisch
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 14212000 Körnungen, Splitt, Steinmehl, Kiesel, Kies, Schotter und Kleinschlag, Steingemische, Kiessandgemische und andere Aggregate

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS) : Bielefeld, Kreisfreie Stadt ( DEA41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : - Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. - Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zu-gelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 1.Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a)durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b)durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c)durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.2.Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.3.Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. i Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 lautet wie folgt:(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oderc)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen wie des Vorhabens Paks II und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder e)soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten - den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union. (3)Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4)Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden." Erklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gem. §§ 123 + 124 GWB
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister: Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern die-ser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : - Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin eine kurze Betriebsbeschreibung vorzulegen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. Die Betriebsbeschreibung soll Angaben zum Hauptfirmensitz, den ggf. vorhandenen Niederlassungen und zum Gesamtumsatz der letzten 2 Geschäftsjahre mit einer den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistung je Los enthalten. - Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin je Los mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Namens, Anschrift und Ansprechpartner der öffentlichen oder privaten Auftraggeber vorzulegen. Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie sich auf die Lieferung des jeweils ausgeschriebenen Materials mit einem Volumen von mindestens 70 % der ausgeschriebenen Leistung bezieht.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 30/04/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 08/05/2025 10:30 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 54 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese nachgefordert werden sofern sie nicht zuschlagsrelevant sind. Der Fragenkatalog ist zwingend mit Ja zu beantworten und mit dem Angebot einzureichen, ansonsten wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 08/05/2025 10:30 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : - Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zu-gelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Deckschichtmaterial: Baustoffgemisch Lieferkörnung 0/5 und 0/16
Beschreibung : Liefern von Deckschichtmaterial: Baustoffgemisch Lieferkörnung 0/5 und 0/16
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 14212000 Körnungen, Splitt, Steinmehl, Kiesel, Kies, Schotter und Kleinschlag, Steingemische, Kiessandgemische und andere Aggregate

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS) : Bielefeld, Kreisfreie Stadt ( DEA41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : - Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. - Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zu-gelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 1.Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a)durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b)durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c)durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.2.Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.3.Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. i Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 lautet wie folgt:(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oderc)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen wie des Vorhabens Paks II und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder e)soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten - den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union. (3)Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4)Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden." Erklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gem. §§ 123 + 124 GWB
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister: Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern die-ser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : - Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin eine kurze Betriebsbeschreibung vorzulegen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. Die Betriebsbeschreibung soll Angaben zum Hauptfirmensitz, den ggf. vorhandenen Niederlassungen und zum Gesamtumsatz der letzten 2 Geschäftsjahre mit einer den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistung je Los enthalten. - Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin je Los mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Namens, Anschrift und Ansprechpartner der öffentlichen oder privaten Auftraggeber vorzulegen. Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie sich auf die Lieferung des jeweils ausgeschriebenen Materials mit einem Volumen von mindestens 70 % der ausgeschriebenen Leistung bezieht.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 30/04/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 08/05/2025 10:30 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 54 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese nachgefordert werden sofern sie nicht zuschlagsrelevant sind. Der Fragenkatalog ist zwingend mit Ja zu beantworten und mit dem Angebot einzureichen, ansonsten wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 08/05/2025 10:30 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : - Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zu-gelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Gewaschener Wesersand/ Spielsand
Beschreibung : Lieferung Gewaschener Wesersand/ Spielsand
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 14212000 Körnungen, Splitt, Steinmehl, Kiesel, Kies, Schotter und Kleinschlag, Steingemische, Kiessandgemische und andere Aggregate

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bielefeld
Land, Gliederung (NUTS) : Bielefeld, Kreisfreie Stadt ( DEA41 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/06/2026

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Noch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : - Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist. - Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zu-gelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 1.Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a)durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b)durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c)durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.2.Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.3.Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. i Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18.12.2023 lautet wie folgt:(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oderc)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich - wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt - Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. (2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen wie des Vorhabens Paks II und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können, d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, oder e)soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten - den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union. (3)Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4)Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden." Erklärung zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen gem. §§ 123 + 124 GWB
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister: Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern die-ser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, vorzulegen. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : - Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin eine kurze Betriebsbeschreibung vorzulegen. Das Tätigkeitsgebiet des Bewerbers ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig. Die Betriebsbeschreibung soll Angaben zum Hauptfirmensitz, den ggf. vorhandenen Niederlassungen und zum Gesamtumsatz der letzten 2 Geschäftsjahre mit einer den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistung je Los enthalten. - Vor Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin je Los mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Namens, Anschrift und Ansprechpartner der öffentlichen oder privaten Auftraggeber vorzulegen. Die Referenz ist vergleichbar, wenn sie sich auf die Lieferung des jeweils ausgeschriebenen Materials mit einem Volumen von mindestens 70 % der ausgeschriebenen Leistung bezieht.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 30/04/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 08/05/2025 10:30 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 54 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die im Aufforderungsschreiben aufgelisteten Nachweise/Angaben sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen. Sollten Nachweise/Angaben fehlen, können diese nachgefordert werden sofern sie nicht zuschlagsrelevant sind. Der Fragenkatalog ist zwingend mit Ja zu beantworten und mit dem Angebot einzureichen, ansonsten wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 08/05/2025 10:30 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : - Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus für weitere drei Monate muss der Auftragnehmer über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zu-gelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit folgenden Mindestsummen verfügen: für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. Euro Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Angebotes noch nicht vorliegen, hat der Auftragnehmer zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Für den Nachweis reicht eine Eigenerklärung. Vor Vertragsabschluss hat der Auftragnehmer auf Anforderung der Auftraggeberin einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Registrierungsnummer : 05711-31001-60
Postanschrift : Werner-Bock-Str. 38
Stadt : Bielefeld
Postleitzahl : 33602
Land, Gliederung (NUTS) : Bielefeld, Kreisfreie Stadt ( DEA41 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentrale Vergabestelle
Telefon : +49 521512079
Fax : +49 521513350
Internetadresse : https://www.bielefeld.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Registrierungsnummer : 05515-03004-07
Postanschrift : Albrecht-Thaer-Str. 9
Stadt : Münster
Postleitzahl : 48147
Land, Gliederung (NUTS) : Münster, Kreisfreie Stadt ( DEA33 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2514111691
Fax : +49 2514112165
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 892617f2-f98b-4577-8009-60f74a081355 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/04/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00220985-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 68/2025
Datum der Veröffentlichung : 07/04/2025