Beschreibung
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MINDESTANFORDERUNG: 1. Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt, das alle nachstehenden Kriterien erfüllt. Erbracht wurden Planungsleistungen, mindestens umfassend: - Objektplanung Gebäude, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt und abgeschlossen, - wobei das Projekt mindestens in Honorarzone III einzuordnen war, - für den Neubau oder die Erweiterung einer Bildungseinrichtung oder ein Objekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen, - der Abschluss der Leistungen der LPH 8 lag nicht vor dem 01.01.2018, - das Projekt hatte eine Mindestbausumme von EUR 5,0 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). 2. Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt, das alle nachstehenden Kriterien erfüllt: Erbracht wurden Planungsleistungen, mindestens umfassend: - Tragwerksplanung, mindestens LPH 2 bis 6 nach § 51 Abs. 1 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt und abgeschlossen, - wobei das Projekt mindestens in Honorarzone II einzuordnen war, - für den Neubau oder die Erweiterung eines Gebäudes mit vergleichbaren Planungsanforderungen, - der Abschluss der Leistungen der LPH 6 lag nicht vor dem 01.01.2018, - das Projekt hatte eine Mindestbausumme von EUR 5,0 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). 3. Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt, das alle nachstehenden Kriterien erfüllt. Erbracht wurden Planungsleistungen, mindestens umfassend: - Technische Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1 bis 3 nach § 53 Abs. 2 HOAI, - mindestens die LPH 3 und 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI beauftragt und abgeschlossen, - wobei das Projekt in jeder Anlagengruppe mindestens in Honorarzone II einzuordnen war, - für den Neubau oder die Erweiterung einer Bildungseinrichtung oder ein Objekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen, - der Abschluss der Leistungen der LPH 8 lag nicht vor dem 01.01.2018, - das Projekt hatte eine Mindestbausumme von zusammen EUR 0,5 Mio. netto in den Kostengruppen 410, 420 und 430 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). 4. Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt, das alle nachstehenden Kriterien erfüllt. Erbracht wurden Planungsleistungen, mindestens umfassend: - Technische Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 Abs. 2 HOAI, - mindestens die LPH 3 und 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI beauftragt und abgeschlossen, - wobei das Projekt in jeder Anlagengruppe mindestens in Honorarzone II einzuordnen war, - für den Neubau oder die Erweiterung einer Bildungseinrichtung oder ein Objekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen, - der Abschluss der Leistungen der LPH 8 lag nicht vor dem 01.01.2018, - das Projekt hatte eine Mindestbausumme von zusammen EUR 0,4 Mio. netto in den Kostengruppen 440 und 450 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten). Erforderlich ist für die Referenzen der vorstehenden Ziffern jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Objekttyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (von-bis und Monat/Jahr) und des Abschlusses der angegebenen Leistungsphase, der Baukosten in der/den angegebenen Kostengruppe/n nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) und der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar). Einzelne Referenzprojekte können auch Referenzanforderungen mehrerer Leistungsbilder nach den vorstehenden Ziffern erfüllen, wenn jeweils alle genannten Kriterien erfüllt sind.