Zusätzliche Informationen
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1. Ergänzung zum Punkt 3. Geplanter Bauzeitraum Die Tätigkeit des Auftragnehmers „BOL/BÜ“ beginnt zum ersten Quartal 2026 und endet voraussichtlich zum ersten Quartal 2031. 2. Ergänzung zum Punkt 6.5. Stoffstrommanagement Im Projekt kommt ein umfassendes Stoffstrommanagement zum Einsatz. Ziel ist die transparente und hochwertige Verwertung der anfallenden Materialien gemäß KrWG, EBV und dem Verfüll-Leitfaden Bayern. Die Bieter werden aufgefordert, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und ihren Personaleinsatz entsprechend vorzubereiten. Die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorgaben ist Voraussetzung für die Teilnahme und spätere Umsetzung. 2.1. Definition Stoffstrommanagement umfasst die Erfassung, Beprobung, Bewertung und Steuerung aller mineralischen Stoffe – insbesondere Bodenmaterial, Tunnelabbruch und Aushub – zur rechtssicheren Verwertung, Wiederverwendung oder Beseitigung. 2.2. Materialmengen, Dokumentation - Gesamtmenge: ca. 130.000 m³ - 75.000 m³ Tunnelabbruch - 55.000 m³ Aushub - Transport zur Bereitstellungsfläche des AG, dort Beprobung und Klassifizierung vor weiterer Nutzung. - Für Bauwerke ca. 50.000 m³ Material benötigt –aus dem eigenen Ausbruch/Aushub oder durch geeignetes Liefermaterial. 2.3. Baubegleitende Untersuchungen Die örtliche Bauüberwachung prüft und überwacht den Vortrieb auch auf mögliche Verunreinigungen des Ausbruch- und Aushubmaterials durch unsachgemäßen Umgang. Beispielhaft und nicht abschließend seien hier der unsachgemäße Umgang mit Flüssigsprengstoff (Überfüllen der Bohrlöcher, Abtropfverluste etc.) oder die Freisetzung von Betriebsstoffen aus Geräten angeführt, welche zu einer Verunreinigung des Ausbruchmaterials mit MKW führen kann. Werden diese Mängel oder ein unsachgemäßer Umgang von der örtlichen Bauüberwachung dokumentiert und dem AN angezeigt behält sich der AG vor, Proben des Gebirges aus der seitlichen Tunnelwandung an der entsprechenden Stelle entnehmen zu lassen. Hieraus können keine Behinderung bzw. Störung der Tunnelbauarbeiten abgeleitet werden. Die Proben sind durch den AN dem AG zur weiteren laboranalytischen Untersuchung zu übergeben. Den Paragraph 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), der die Anforderungen an Sachverständige und Untersuchungsstellen regelt, ist zu beachten. Der Auftragnehmer muss in seinem Team als Projektbeteiligter einen Sachverständigen nach Paragraph 18 des BBodSchG benennen. 3. Ergänzung zum Punkt 6.6. BIM - Methode Im Rahmen der Ausschreibung wird die durchgängige Anwendung der Methode Building Information Modeling (BIM) gemäß den Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) vorausgesetzt. Die BIM-Anwendung verbessert die Projektabwicklung durch konsistente Datenverknüpfung, geringere Fehleranfälligkeit, transparente Nachtragsprüfung, effiziente Zusammenarbeit und digitale Leistungsdokumentation. Frühzeitige Vorbereitung auf BIM-Anforderungen wird erwartet. Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen, dem AIA sowie dem zukünftigen BIM-Abwicklungsplan (BAP) zu entnehmen. 3.1. BIM-Anwendungsfälle Folgende BIM-Anwendungsfälle sind verbindlich umzusetzen: - AWF 10B: Modellierung von Ausbruch, Aushub und Sicherungsmaßnahmen - AWF 10C: Erstellung eines IST-Baugrundmodells - AWF 120: Modellbasierte Terminplanung (4D) und Bauablaufkontrolle - AWF 150: Änderungs- und Nachtragsmanagement - AWF 160: Modellgestützte Abrechnung von Bauleistungen - AWF 170: Abnahme- und Mängelmanagement - AWF 190: Erstellung eines digitalen Bestandsmodells („Wie-gebaut-Modell“) Die Umsetzung erfolgt in einer gemeinsamen Datenumgebung (CDE). Der Austausch digitaler Liefergegenstände erfolgt in offenen Formaten (u.a. IFC 4 Add2, BCF, GAEB, PDF). 3.2. Verbindliche BIM-Rollen des Auftragnehmers Die Bieter müssen qualifiziertes Personal für folgende Rollen benennen: - BIM-Gesamtkoordinator/in BOL/BÜ: verantwortet das Koordinationsmodell, die Prüfung digitaler Liefergegenstände und die Abstimmung mit dem BIM-Management des Auftraggebers - BIM-Fachkoordinator/in BOL/BÜ: Koordination und Prüfung der Fachmodelle, Abstimmung mit anderen Disziplinen, Fortschreibung der BCF-Kommunikation - Modellautor/in: Erstellung der digitalen Fachmodelle gemäß Modellierungsrichtlinien und LOIN - Technische Prüfer/innen: Qualitätssicherung der Modelle, Kollisionsprüfung, Einhaltung der AIA-/BAP-Vorgaben 3.3. BIM-Abwicklungsplan (BAP) Der BIM-Abwicklungsplan beschreibt die Zusammenarbeit im Projekt hinsichtlich der organisatorischen Strukturen, die Verantwortlichkeiten, den Rahmen der BIM-Leistungen und definiert die Prozesse nach Vertragsschluss. Der BAP nimmt auch die Anforderungen der Auftraggeber-Informationsanforderungen auf. Der BAP wird durch die BIM-Fachkoordinatoren und den BIM-Gesamtkoordinator erstellt und beschreibt, wie und wo die in den AIA definierten Informationen bereitgestellt werden. Der BAP ist ein dynamisches Dokument, wird zu Beginn des Projektes erstellt und bedarfsweise im Projektverlauf fortgeschrieben. Auf den BAP hat der Auftragnehmer „BOL/BÜ“ einen BIM Fachkoordinator zu benennen. Einer der Aufgaben des BIM Fachkoordinators des Auftragnehmers „BOL/BÜ“ ist u.a. die Mitwirkung in der Erstellung des BAP, insbesondere in Hinblick auf die BIM Aufgaben des Auftragnehmers „BOL/BÜ“ zu den jeweiligen AWF. Der ABP enthält: - Rollenverteilung und Kommunikationsstruktur - Modellierungsrichtlinien und Datenformate - Informationsmanagement innerhalb der CDE - Prüf- und Freigabeprozesse gemäß DIN EN ISO 19650 - Qualitätssicherung und Berichtsformate Der BAP ist spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung einzureichen und bei Änderungen fortzuschreiben.