1.1 Zuständige Behörde
Offizielle Bezeichnung
:
Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS)
Rechtsform der zuständigen Behörde
:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
:
Allgemeine öffentliche Verwaltung