Beschreibung
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Die Handwerkskammer der Pfalz schreibt die Objektplanungsleistung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) für den Neubau des Berufsbildungszentrums (BTZ) Neustadt a.d. Weinstraße stufenweise aus. Auf der Grundlage einer erstellten Machbarkeitsstudie und Projektbeschreibung und der weiteren Planungsunterlagen werden die Planungs- und Überwachungsziele bestimmt. Die stufenweise Beauftragung erfolgt mit - Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPh 1 und 2), - Stufe 2: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (LPh 3 und 4), - Stufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5), - Stufe 4: Vorbereitung der Vergabe (LPh 6), - Stufe 5: Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7) sowie - Stufe 6: Objektüberwachung (LPh 8) und Objektbetreuung (LPh 9). Die einzelnen Stufen werden vom Auftraggeber gesondert schriftlich übertragen. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Die Beauftragung der weiteren Stufen 3 bis 6 setzt insbesondere einen positiven Zuwendungsbescheid der Zuwendungsgeber voraus. Das BTZ soll das bestehende Berufsbildungs- und Technologiezentrum Ludwigshafen und das Berufsbildungszentrum Landau ersetzen und an einem Standort zusammengelegen. Das Gebäude soll sich am Ortseingang der Stadt Neustadt a.d. Weinstraße in das Stadtbild einfügen und eine städtebauliche Aufwertung mit Impulscharakter für die Umgebung bilden. Es wird ein zwei- bis dreigeschossiger Neubau mit Werkstätten, Seminarräumen, Verwaltung und Mensa auf insgesamt 12.200m² (NUF) entstehen. Hinzu kommen Lager- und Entsorgungsflächen sowie Freiflächen wie z.B. PKW- und Fahrradstellplätze und Pausenfreiflächen mit einer Fläche von 8.000m² (NUF). Das Zentrum soll die Aus- und Weiterbildung sowie Dienstleistungen in verschiedenen technischen Bereichen ermöglichen und einen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft und des Fachkräftemangels leisten, sozusagen ein „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Der Neubau wird 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen enthalten. In den Räumen wird die überbetriebliche Ausbildung der Gewerke Tief- und Straßenbau, Maurer, Zimmerer, Elektrotechnik, Friseur, Tischler, Kraftfahrzeugtechnik, Maler und Lackierer, Metallbau und Sanitär-/ Heizung-/ und Klimatechnik durchgeführt. Zusätzlich soll ein Werkstattbereich zur beruflichen Orientierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen entstehen. Die Grundlage der Nutzflächen stellt das mit den Fördergebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum- und Funktionsprogramm dar. Im Rahmen der Planungsphase soll eine stetige Optimierung der Funktionszusammenhänge unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit erreicht werden. Für den Neubau wurde im Rahmen des Variantenvergleichs eine erste fortgeschritten Kostenprognose in Höhe von ca. 66,5 Mio. € brutto (Kostengruppe 200-700 ohne KG 600) ermittelt. Hinzu kommen die Kosten für Ausstattung und Kunstwerke (KG 600), die mit ca. 10 – 13. Mio. € brutto geschätzt werden. Das Bauvorhaben wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer der Pfalz, sowie Fördermittel des Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Die im Rahmen der Entwurfsplanung (LPh 3) erstellte und von der Handwerkskammer der Pfalz gebilligte Kostenberechnung wird als Kostenobergrenze vereinbart. Diese Kostenobergrenze ist in jeder folgenden Leistungsstufe einzuhalten und darf nicht überschritten werden, soweit eine etwaige Erweiterung des Projektumfangs nicht förderfähig ist. In gesonderten Ausschreibungen vergeben werden sollen - Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsbild § 51 HOAI), - Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung – Lüftung – Sanitär-Klima-Elektrotechnik (Leistungsbild § 55 HOAI – Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, - Fachplanung Technische Ausrüstung Elektroplanung (Leistungsbild § 55 HOAI – Anlagengruppen 4, 5 und 6), - Objektplanung Freianlagen (Leistungsbild § 39 HOAI), - weitere Fachplaner und Sonderberater. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Architektenvertrag, den Gutachten AP 1.1. und 1.2 und den weiteren Vergabeunterlagen.