1.1 Beschaffer
       
        Offizielle Bezeichnung
       
       
        :
       
       
        Hanse- und Universitätsstadt Rostock
       
      
     
       
        Rechtsform des Erwerbers
       
       
        :
       
       
        Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
       
      
     
       
        Der Erwerber ist ein Auftraggeber
       
      
     
       
        Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers
       
       
        :
       
       
        Allgemeine öffentliche Verwaltung