MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten

Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 …

CPV: 33000000 Medicinske naprave, lijekovi i proizvodi za osobnu njegu, 33141000 Jednokratni nekemijski medicinski potrošni materijal i hematološki potrošni materijal, 33141620 Medicinski kompleti, 33141621 Oprema za inkontinenciju
mjesto izvršenja:
MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten
registar:
MÜNCHENSTIFT GmbH
nagradni broj:
115462019

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : MÜNCHENSTIFT GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten
Beschreibung : Gegenstand des Auftrages ist insbesondere - die Lieferung von Inkontinenzprodukten an 9 Pflegeeinrichtungen (nachfolgend als "Häuser" bezeichnet) der MÜNCHENSTIFT GmbH (nachfolgend als "AG" bezeichnet) durch den Auftragnehmer (nachfolgend als "AN" bezeichnet), - die Durchführung einer Implementierungsphase durch den AN, - die Überprüfung des Einsatzes der Inkontinenzprodukte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn durch den AN, - die Anwendungsbetreuung (Hausbesuche und Schulungen) durch den AN, - die Einsatzbereitschaft von Anwendungsberatern des AN, - und die Bereitstellung eines internetbasierten Bestell- und Kostenmanagementsystem durch den AN.
Kennung des Verfahrens : 58c2124e-12e6-46a8-8786-be1ad72ffe7d
Interne Kennung : 115462019
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens : Der Auftraggeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO), insbesondere nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV). Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt im offenen Verfahren (vgl. § 119 Abs. 3 GWB; § 14 Abs. 2 Alt. 1, § 15 VgV). Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33141621 Inkontinenzsätze
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33141000 Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33141620 Sanitätspacks

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 1. Giesing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Martin St. Martin-Straße 34 81541 München 2. Harlaching MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München 3. Laim/Pasing MÜNCHENSTIFT GmbH Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München 4. Neuhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München 5. Ramersdorf MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Straße 65 81669 München 6. Sendling MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Josef Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München 7. Schwabing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München 8. Allach/Untermenzing MÜNCHENSTIFT GmbH Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München 9. Bogenhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5S8A
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : MÜNCHENSTIFT GmbH: Lieferung von Inkontinenzprodukten
Beschreibung : Gegenstand der Leistungen des ANs sind insbesondere: a) Lieferung von - Vorlagen für Harninkontinenz im Sinne der im Hilfsmittelverzeichnis (das Hilfsmittelverzeichnis wird nachfolgend auch als "HMV" bezeichnet) des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 ("5 - Vorlagen für Harninkontinenz") - anatomisch geformte Vorlagen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 bis 2 ("0 - Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung"; "1 - Anatomisch geformte Vorlagen, erhöhte Saugleistung" und "2 - Anatomisch geformte Vorlagen, hohe Saugleistung") - Fixierhosen im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 02 (Fixierhosen "Fixierhosen für Inkontinenzvorlagen"), Produktarten 0 ("0 - Fixierhosen Größe 1") und 1 ("1 - Fixierhosen Größe 2") - Inkontinenzunterhosen (zum selbständigen An- und Ausziehen) im Sinne der im HMV des GKV-Spitzenverbandes angegebenen Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8; der Auftragnehmer kann statt dieser Inkontinenzunterhosen auch Inkontinenzunterhosen im Sinne der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 30 ("Saugende Inkontinenzvorlagen"), Produktart 5 liefern, sofern diese die im HMV des GKV-Spitzenverbandes in der Produktgruppe 15, Anwendungsort 25, Untergruppe 31 (Saugende Inkontinenzhosen (nicht wiederverwendbar)), Produktarten 0 bis 8 , beschriebenen Anforderungen erfüllen. b) Durchführung einer Implementierungsphase: Der AN hat im Rahmen einer Implementierungsphase alle Häuser des AGs auf die vom AN zu liefernden Produkte umzustellen. Er hat durch den Einsatz von Anwendungsberatern in den einzelnen Häusern des AGs die zuständigen Mitarbeiter des AGs in die Produkte des Aufragnehmers einzuweisen sowie sich über die Anlieferstellen vertraut zu machen. c) Überprüfung des Einsatzes der Produkte innerhalb der ersten 14 Tage ab Lieferbeginn Der AN hat dem AG in den ersten 14 Tagen ab Lieferbeginn von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mindestens einen Anwendungsberater pro Haus zur Verfügung zu stellen, der den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte durch die Mitarbeiter des AGs überwacht und die Mitarbeiter des AGs in den Wohnbereichen der jeweils umgestellten Häuser hinsichtlich einer bewohnerindividuellen Versorgung unterstützt und berät, um einen handlungssicheren Umgang mit den Inkontinenzprodukten zu gewährleisten. d) Anwendungsbetreuung aa) Hausbesuche Die Anwendungsberater haben mindestens 2-mal pro Jahr sämtliche Wohnbereiche aller Häuser des AGs zu besuchen und den Einsatz der vom AN gelieferten Produkte zu kontrollieren, den Versorgungsplan auf den richtigen Einsatzes der Inkontinenzprodukte entsprechend des Kontinenzprofils zu analysieren und die Mitarbeiter des AGs entsprechend zu Optimierungspotentialen zu beraten. bb) Schulungen i. Schulungen zu Optimierungspotential und Expertenstandard "Kontinenzförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" Das im Rahmen dieser Hausbesuche ermittelte Optimierungspotential haben die jeweiligen Anwendungsberater zudem in von den Anwendungsberatern des ANs zu organisierenden und mindestens ebenfalls 2 mal pro Jahr in durchzuführende Schulungen einfließen zu lassen. Gegenstand dieser Schulungen haben neben dem erforderlichen Optimierungspotential auch sonstige von der Leitung des jeweiligen Hauses vorgegebene Themen im Zusammenhang mit den vom AN zu erbringenden Leistungen und die Inhalte des Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Kontinenzförderung in der Pflege" und "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" zu sein. zu sein. ii. Ausbildung zu Kontinenzberatern Der AN hat 2-mal pro Jahr Intensivschulungen über Wissen zur Inkontinenz und zur Kontinenzförderung häuserübergreifend anzubieten. Ziel jeder dieser Schulungen ist es, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des AGs zu Kontinenzberatern ausgebildet werden. e) Einsatzbereitschaft der Anwendungsberater Der Auftragnehmer stellt eine Einsatzbereitschaft seiner Anwendungsberater während der Vertragslaufzeit von jeweils Montag bis Freitag (außer an am Sitz des AG maßgeblichen gesetzlichen Feiertagen ) im Zeitraum von 8 Uhr bis 17 Uhr mit folgenden Leistungen sicher: - Bereitstellen einer Rufbereitschaft bei Fragen des AG zu den vom AN gelieferten Produkten. - Sicherstellung, dass die Fragen des AG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Stunden nach Zugang der Frage beim AN durch die Rufbereitschaft des AN beantwortet werden, soweit sich die Frage ohne ein Hausbesuch beim AG beantworten lässt. - Sollte sich die jeweilige Frage des AG erst nach einem Hausbesuch beim AG beantworten lassen, hat ein Anwendungsberater des AN den jeweiligen Wohnbereich des jeweiligen Hauses des AG spätestens innerhalb von 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN aufzusuchen und die Frage spätestens 2 Tagen ab Zugang der Frage beim AN zu beantworten. f) Internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem Der AN hat dem AG ein via gesicherten Internetzugang (HTTPS) internetbasiertes Bestell- und Kostenmanagementsystem zu Verfügung zu stellen. Über dieses System muss dem AG u.a. jederzeit eine Online-Bestellung der vom AN zu liefernden Produkte möglich sein (Internetshop). Weiter muss dem AG über das gleiche System u.a. eine Übersicht über die aufgrund der bisherigen Bestellungen entstandenen Kosten und eine Budgetkontrolle sowie eine Erfassung der Wohnbereichsstruktur und der dortigen Bewohner möglich sein. Die vom AN geschuldeten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung : 115462019

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33141621 Inkontinenzsätze
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33141000 Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 33141620 Sanitätspacks

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : München
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : 1. Giesing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Martin St. Martin-Straße 34 81541 München 2. Harlaching MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Tauernstraße Tauernstraße 11 81547 München 3. Laim/Pasing MÜNCHENSTIFT GmbH Alfons-Hoffmann-Haus Agnes-Bernauer-Straße 185 80687 München 4. Neuhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus Heilig Geist Dom-Pedro-Platz 6 80637 München 5. Ramersdorf MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Maria Ramersdorf St.-Martin-Straße 65 81669 München 6. Sendling MÜNCHENSTIFT GmbH Haus St. Josef Luise-Kiesselbach-Platz 2 81377 München 7. Schwabing MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Rümannstraße Rümannstraße 60 80804 München 8. Allach/Untermenzing MÜNCHENSTIFT GmbH Hans-Sieber-Haus Manzostraße 105 80997 München 9. Bogenhausen MÜNCHENSTIFT GmbH Haus an der Effnerstraße Effnerstraße 76 81925 München

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 2
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung geschlossen. Die Implementierungsphase beginnt am 01.05.2025, wenn der Zuschlag vor dem 01.05.2025 erteilt wird. In diesem Fall endet die Implementierungsphase am 30.06.2025, so dass der AN mit den übrigen vertraglichen Leistungen (die übrigen vertraglichen Leistungen werden in diesen BVB auch als "Regelbetrieb" bezeichnet) am 01.07.2025 zu beginnen hat. Sofern der Zuschlag nicht vor dem 01.05.2025 erteilt wurde, beginnt die 2-monatige Implementierungsphase am ersten Tag des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats. Der AN hat mit dem Regelbetrieb am Tag nach Beendigung der Implementierungsphase zu beginnen. Sollte der AN Vertragspartner des mit dem AG am 20.01.2023 geschlossenen Vertrages über die Lieferung von Inkontinenzprodukten sein, entfällt die Implementierungsphase. Der Vertrag endet zwei Jahre nach Beginn des Regelbetriebs. Der AG kann diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben ist, zweimal um jeweils zwölf Monate verlängern. Ein Anspruch des AN auf Ausübung dieser einseitigen Erklärung besteht nicht.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Schulungskonzept
Beschreibung : Unterkriterium 1a "Optimierung": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 1a "Optimierung" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass durch die von ihm/ihr gemäß 8 b) 1) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu haltenden Schulungen eine Optimierung des Einsatzes der vom Auftragnehmer gelieferten Produkte durch die an den Schulungen teilnehmenden Mitarbeiter des Auftraggebers erreicht wird. Unterkriterium 1b "Expertenstandard "Kontinenzförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität"": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 1b "Expertenstandards "Kontinezförderung in der Pflege" & "Erhaltung und Förderung der Hautintegrität"" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung durch die von ihm/ihr gemäß 8 b) 1) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu haltenden Schulungen sicherstellen wird, dass die an der Schulung teilnehmenden Mitarbeiter des Auftraggebers die Inhalte der Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege ("DNQP") "Kontinenzförderung in der Pflege " & Erhaltung und Förderung der Hautintegrität" in der Schulung in einer Art und Weise gelehrt bekommen, dass sie dieses Wissen beim Einsatz der vom Auftragnehmer gelieferten Produkte anwenden können. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat dabei zu unterstellen, dass der jeweilige Mitarbeiter des Auftraggebers 1-mal an den Schulungen des Auftragnehmers teilnimmt. Unterkriterium 1c "Ausbildung zu Kontinenzberatern" Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 1c "Ausbildung zu Kontinenzberatern" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung durch die von ihm/ihr gemäß 8 b) 2) der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu haltenden Intensivschulungen sicherstellen wird, dass die an der jeweiligen Schulung teilnehmenden Mitarbeiter zu Kontinenzberatern ausgebildet werden und die Mitarbeiter bereits nach Absolvierung einer (1) Schulung über die Fachkompetenz verfügen, - wie Kontinenz zu erhalten und zu fördern ist - und wie identifizierte Inkontinenz zu beseitigen, zu reduzieren und/oder zu kompensieren ist - und wie sach- und fachgerecht mit Inkontinenzprodukten umgegangen werden kann.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 18
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Implementierungskonzept
Beschreibung : Unterkriterium 2a "Umstellung der Häuser": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 2a "Umstellung der Häuser" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, ob er/sie im Falle der Auftragserteilung die Häuser des Auftraggebers zusammen oder nachfolgend umstellen wird und wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass - spätestens mit Abschluss der Implementierungsphase alle Häuser des Auftraggebers auf die vom Auftragnehmer zu liefernden Produkte umgestellt sind - jeder eingewiesene Mitarbeiter des Auftraggebers dieselben Kenntnisse über die im Auftragsfall vom Bieter/von der Bietergemeinschaft zu liefernden Produkte haben wird. Sollte der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft Bestandsdienstleister des Auftraggebers sein, hat er/sie bei seiner Beschreibung zu unterstellen, dass er/sie in keinem Vertragsverhältnis zum Auftraggebers steht. Unterkriterium 2b "Kenntnis der Mitarbeiter": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 2b "Kenntnis der Mitarbeiter" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass spätestens mit Abschluss der Implementierungsphase alle zuständigen Mitarbeiter des Auftraggebers genaue Kenntnis über die vom Auftragnehmer zu liefernden Produkte und ihren Eigenschaften verfügen und diese Produkte einwandfrei einsetzen können. Sollte der Bieter/ein Mitglied der Bietergemeinschaft Bestandsdienstleister des Auftraggebers sein, hat er/sie bei seiner Beschreibung zu unterstellen, dass er/sie in keinem Vertragsverhältnis zum Auftraggebers steht.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 18
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualifikation der Anwendungsberater
Beschreibung : Unterkriterium 3a "Fort- und Weiterbildungen": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 3a "Fort- und Weiterbildungen" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, welche und wie viele Fort- und Weiterbildungen im Sinne von Nr. 10 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) die Anwendungsberater im Falle der Auftragserteilung während eines Vertragsjahres besuchen und wie der Bieter/die Bietergemeinschaft dadurch sicherstellen wird, dass - die Anwendungsberater immer über aktuelle Entwicklungen auf dem Markt der Inkontinenzprodukte informiert sind und fortlaufend Kenntnisse über die auf dem Markt erhältlichen Inkontinenzprodukte haben, - die Anwendungsberater über den aktuellen veröffentlichten wissenschaftlichen und technischen Entwicklungsstand betreffend Inkontinenz, Inkontinenzprodukte und der Anwendung dieser informiert sind, - die Anwendungsberater stets darüber informiert sind, welche Inkontinenzprodukte und deren Anwendung mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind und welche Inkontinenzprodukte und deren Anwendung sich in der Praxis in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bewährt haben. Unterkriterium 3b "Umsetzung des Wissens in die Praxis": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 3b "Umsetzung des Wissens in die Praxis" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er im Auftragsfalle sicherstellen wird, dass die Anwendungsberater das im Rahmen der jährlichen Fort- und Weiterbildungen gemäß Nr. 10 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) erlernte Wissen in die Beratungen des Auftraggebers und in die Schulungen der Mitarbeiter des Auftraggebers einfließen lassen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 18
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Vermeidung von Lieferausfällen
Beschreibung : Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument ""Qualitative Zuschlagskriterien"" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Zuschlagskriterium ""Vermeidung von Lieferausfällen"" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Auftragsfalle sicherstellen wird, dass es zu keinen Lieferausfällen kommen wird. "
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 6
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Schnittstellenmanagement
Beschreibung : Unterkriterium 5a "Geschäftsbeziehung": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 5a "Geschäftsbeziehung" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass - der Auftraggeber über die aktuellen Wirtschaftlichkeitskennzahlen (z.B. Zusammensetzung der Versorgung, Benchmarks) informiert ist, - sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die jeweils erfolgte Leistungsausführung des Auftragnehmers abstimmen und - der Auftraggeber und der Auftragnehmer Optimierungen der Leistungen des Auftragnehmers herausarbeiten und Maßnahmen zur Umsetzung der Optimierung beschließen und - der Auftraggeber über die aktuellen Entwicklungen, Neuerungen und Schwierigkeiten hinsichtlich der Produkte und Lieferungen informiert ist. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat darauf einzugehen, - wie aus seiner Sicht die unter 12. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) genannten Maßnahmen im Einzelnen auszugestalten sind, um das vorstehende Ziel zu erreichen und - ob, und falls ja, welche weiteren Maßnahmen er ergreifen wird und wie er diese im Einzelnen ausgestaltet, um das vorstehende Ziel zu erreichen. Unterkriterium 5b "Aufgabenbereiche": Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat im Dokument "Qualitative Zuschlagskriterien" (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) an der für das Unterkriterium 5b "Aufgabenbereiche" vorgesehenen Stelle zu beschreiben, wie er/sie im Falle der Auftragserteilung sicherstellen wird, dass die von ihm/ihr als Ansprechpartner Vertrieb (vgl. § 5.1.3 der BVB, Anlage 4 der Vergabeunterlagen) und als Ansprechpartner Anwendungsberatung (vgl. § 5.1.4 der BVB, Anlage 4 der Vergabeunterlagen) eingesetzten Personen ihre nach § 5.1.3. und § 5.1.4. der BVB (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) bestehenden Aufgabenbereiche kennen und zueinander abgrenzen können, damit es für den Auftraggeber eindeutig ist, welcher dieser Ansprechpartner für die jeweilige Aufgabe zuständig ist.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Bewertet wird der im Registerblatt "Produkte und Preisblatt" des Leistungsverzeichnisses (Anlage 2) angegebene Angebotspreis (brutto).
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : MÜNCHENSTIFT GmbH -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Bei der Angabe "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt" von 1,00 EUR handelt es sich um einen fiktiven Wert. Die Veröffentlichung des Auftragswerts erfolgt nicht, da die Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : PAUL_HARTMANN_AG
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot vom 06.03.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Bei der Angabe "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt" von 1,00 EUR handelt es sich um einen fiktiven Wert. Die Veröffentlichung des Auftragswerts erfolgt nicht, da die Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Bei der Angabe "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt" von 1,00 EUR handelt es sich um einen fiktiven Wert. Die Veröffentlichung des Auftragswerts erfolgt nicht, da die Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers schädigen (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 3 der Richtlinie 2014/24/EU) und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde (Artikel 50 Abs. 4 Alt. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Lieferung von Inkontinenzprodukten
Datum der Auswahl des Gewinners : 14/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 17/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Teilnahmeanträge
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von kleinen Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinstunternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote, bei denen nicht überprüft wurde, ob sie zulässig oder unzulässig sind
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : MÜNCHENSTIFT GmbH
Registrierungsnummer : DE190458405
Postanschrift : Kirchseeoner Str. 3
Stadt : München
Postleitzahl : 81669
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Zentraler Einkauf
Telefon : +49 89 62020 300
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : 09-0318006-60
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80538
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 8921762411
Fax : +49 8921762847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : PAUL_HARTMANN_AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE145566683
Postanschrift : Paul-Hartmann-Str. 12
Stadt : Heidenheim an der Brenz
Postleitzahl : 89522
Land, Gliederung (NUTS) : Heidenheim ( DE11C )
Land : Deutschland
Telefon : 07321365441
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : aa85e6fc-37c6-45f8-945c-886897f34cbb - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 04/06/2025 16:26 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00367045-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 108/2025
Datum der Veröffentlichung : 06/06/2025