Beschreibung
:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1), Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2), Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3), Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflicht und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4), Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5), Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären; Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils; Es sind mindestens drei Referenzprojekte, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe des Auftraggebers zu benennen, die mindestens einen Umfang einer Lieferung von 500 Microsoft-Lizenzen hatten. Es muss angegeben werden, welchen genauen Umfang an Lizenzen die jeweiligen Referenzprojekte hatten. Gleichfalls sind der Auftragswert sowie der Leistungszeitpunkt oder -zeitraum zu benennen. Als Referenz müssen mindestens zwei Projekte und Beschaffungen angegeben werden, die dem Verkauf von Neu-Lizenzen beinhalten. Benennung der Anzahl der Support-Mitarbeiter. Es müssen mindestens zwei angestellte Supportmitarbeiter (ohne Auszubildende) für den Support der angebotenen Programme zur Verfügung stehen. Eigenerklärung zu Gebrauchtsoftware (Anlage 6) sofern zutreff Vervollständigter und unterzeichneter EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (lang ohne Pflege); Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt 234) soweit zutreffend; Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 235) soweit zutreffend; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) soweit zutreffend; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung (soweit zutreff Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Sollte ein Nebenangebot über eine Gebrauchtsoftware nach Wertung in die engere Zuschlagswahl gelangen, so wird der Auftraggeber den betreffenden Bieter noch vor der Zuschlagserteilung auffordern darzulegen, dass sich das Verbreitungsrecht des Herstellers Microsoft an der angebotenen Software erschöpft hat. Hierzu sind folgende Erklärungen und Unterlagen zwingend im Rahmen der Fristsetzung vorzulegen: Den Namen des Ersterwerbers sowie die Namen aller nachfolgenden Erwerber, („Rechtekette") unter Offenlegung der zugrundeliegenden Lizenzvertragsnummern; Kopie der Originalrechnung über den Ersterwerb aller Lizenzen und Nachweis der Bezahlung; Auszug aus dem Volume Licensing Service Center (VLSC) oder aus dem Microsoft 365 Admin Center des Ersterwerbers auf dem die ausgeschriebenen Lizenzen sichtbar sind Erklärung über die Unbrauchbarmachung aller Kopien der Software beim Ersterwerber und aller nachfolgenden Erwerber, Vorlage mindestens der Produktnutzungsrechte zwischen dem Rechtsinhaber und dem Ersterwerber, Bestätigung, dass Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, von einem zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sind, Erklärung, dass der Bieter im Fall der Beauftragung vor Überlassung der Software sämtliche bei ihm verbliebenen Kopien unbrauchbar macht. Sollte dem Bieter die Darlegung misslingen, muss das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.