Beschreibung
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Im Rahmen des qualitativen Zuschlagskriteriums ist durch den Bieter ein Aufgabenumsetzungskonzept einzureichen. In dem Aufgabenumsetzungskonzept ist die Herangehensweise des Bieters bei der Übernahme und Umsetzung der Leistung – Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern – darzulegen. Der Bieter hat den organisatorischen Ablauf der Montage von Rauchwarnmeldern in Neubau- und Ankaufsobjekten darzustellen. Dabei ist zu beschreiben, wie die Installation geplant, koordiniert und ausgeführt wird – einschließlich Zeitplan. Die Terminabstimmung mit den Nutzerinnen und Nutzern bzw. Mietparteien ist konkret zu erläutern. Hierzu zählen die Art der Ankündigung, die Vereinbarung von Zugangsterminen sowie Maßnahmen zur Minimierung von Störungen im laufenden Betrieb. Die Dokumentation der erfolgten Montage ist ebenfalls darzustellen (z. B. digitale Protokolle, Foto- oder Unterschriftsnachweise). Des Weiteren ist zu beschreiben, wie die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern innerhalb von 1 Monat nach Beauftragung erfolgen kann. Zudem ist das Wartungskonzept darzustellen. Dieses umfasst Angaben zur Terminankündigung, zur Art der Durchführung (z. B. Vor-Ort oder per Ferninspektion), zur Dokumentation der Wartung sowie zum Umgang mit Störungen und Defekten. Reaktionszeiten, Prozesse zur Mängelbeseitigung und ggf. Eskalationsstufen sind nachvollziehbar darzustellen. Weiterhin sind durch den Bieter Ausführungen zum Fortbildungskonzept zu machen, dass im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsumfang auf Grund von Weiterbil-dungsschwerpunkten und regelmäßigem Rhythmus sicher-stellt, dass die Kenntnisse des eingesetzten Personals, z. B. Konfliktbewältigung, Gewährleistung der Aktualität der Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen insbesondere bei Leistungen, die nach technischen Standards erfolgen, auf einem aktuellen Stand sind. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Aufgabenumsetzungskonzept eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungs-losen Ablauf erwarten lässt. Die Bewertung (relative Bewertung) des vom Bieter eingereichten Konzepts durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Ge-samtbetrachtung. Dabei werden neben der Vollständigkeit auch die Strukturiertheit, Plausibilität, Nachvollziehbarkeit, fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe und Detailliert-heit der Angaben des Bieters berücksichtigt. Folgende Punktevergabe kommt dabei zur Anwendung: 30 Punkte (Hervorragende Darstellung) Die Leistung entspricht in besonderem Maße der Leistungserwartung. Das Konzept ist äußerst detailliert und vollständig, berücksichtigt alle relevanten Aspekte der Ausschreibung und stellt innovative oder besonders effiziente Lösungen bereit. Es zeigt eine außergewöhnliche Eignung zur Umsetzung der Anforderungen und geht weit über die Mindestanforderungen hinaus. 24 Punkte (Sehr gute Darstellung) Die Leistung entspricht voll der Leistungserwartung. Das Konzept ist vollständig und überzeugend, mit einer klaren, gut strukturierten und praktikablen Darstellung aller relevan-ten Aspekte. Alle Anforderungen der Ausschreibung werden in vollem Umfang abgedeckt, und das Konzept bietet eine ausgezeichnete Lösung für die Aufgabenstellung. 18 Punkte (Gute Darstellung) Die Leistung entspricht der Leistungserwartung. Das Konzept deckt alle relevanten Punkte ab, ist jedoch weniger detailliert oder weist kleinere Unklarheiten oder Verbesserungspotenzi-ale auf. Es ist dennoch gut geeignet, die Anforderungen der Ausschreibung zu erfüllen und zeigt eine solide Lösung. 12 Punkte (Befriedigende Darstellung) Die Leistung entspricht im Allgemeinen der Leistungserwar-tung. Das Konzept enthält die wesentlichen Elemente, weist jedoch Mängel in der Detaillierung oder Strukturierung auf. Einige Punkte werden möglicherweise nur oberflächlich oder unzureichend behandelt, wodurch die Umsetzung in der Pra-xis eingeschränkt sein könnte. 6 Punkte (Ausreichende Darstellung) Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Gan-zen der Leistungserwartung. Das Konzept deckt einige we-sentliche Anforderungen ab, jedoch fehlen wesentliche De-tails oder die vorgeschlagenen Lösungen sind nicht vollstän-dig oder weniger praktikabel. Es besteht noch ein gewisser Bedarf an Optimierung und Klärung in verschiedenen Berei-chen. 0 Punkte (Ungenügende Darstellung) Die Leistung entspricht nicht der Leistungserwartung. Das Konzept ist unvollständig, unklar oder weist wesentliche Mängel auf. Wichtige Anforderungen der Ausschreibung werden nicht adressiert, und das Konzept ist nicht geeignet, die geforderten Leistungen in der gewünschten Qualität zu erbringen.