Beschreibung der Änderungen
:
Pos. 2.1 (BT-24-Lot) Beschreibung: Die Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises plant die Sanierung ihres Verwaltungsgebäudes B in der Parkstraße 6, 34576 Homberg/ Efze. Der Auftrag für Planung und Umsetzung der Bau- und Sanierungsarbeiten soll als Generalplanerleistung vergeben werden. Der Gebäudekomplex besteht aus einem Altbau (Gebäude A) aus dem Jahr 1960 sowie einem Neubau (Gebäude B) einschließlich eines Verbindungsgangs aus dem Jahr 1974, welcher beide Gebäude miteinander verbindet. Die geplante Sanierung beinhaltet den Gebäudeteil B einschließlich des Verbindungsgangs zum Gebäude A. Das betroffene Gebäude hat eine Nettogrundfläche von 4.850m2. Das bis zu 5-geschossige Gebäude wurde in Stahlbeton-Skelettbauweise errichtet. Waschbeton-Wandelemente und thermisch nicht getrennte Aluminium-Fensterbänder sowie defekte Raffstoreanlagen dominieren die Fassade. Der obere Gebäudeabschluss wird auf den verschiedenenGeschossebenen durch Flachdächer gebildet. Die Außenhülle weist eine Fläche von rund 2.500m2 auf. Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über zwei im Gebäude A vorhandenen Gas-Brennwertanlagen, ohne Einbindung erneuerbarer Energiequellen. Der bauphysikalische Zustand des Gebäudes ist als sehr schlecht zu bewerten, wohingegen sich die untersuchten Stahlskelettbauteile statisch und konstruktiv in einem sehr guten Zustand befinden. Daher wurde sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gegen einen Abriss mit anschließendem Neubau und für eine Komplettsanierung der Außenhülle und der Innenräume entschieden. Eine detaillierte Analyse des Ist-Zustandes wird in Stufe 2 des Verfahrens zur Verfügung gestellt. Die geplante Gebäudesanierung muss das Erreichen eines energie- und ressourcen-sparenden Gebäudes durch ein Höchstmaß an Wärmeschutz zum Ziel haben, um den Energiebedarf des Gebäudes deutlich zu senken und den Aufenthaltskomfort zu erhöhen. Dabei sollen die Investitionskosten für die Gesamtsanierung des Gebäudes so gering wie möglich gehalten und vorhandene Förderprogramme optimal ausgeschöpft werden. Da für die Dauer der Sanierung keine Ausweichflächen an anderen Behördenstandorten zur Verfügung stehen, muss die Sanierung des Gebäudes zwingend im laufenden Betrieb stattfinden. Daher ist ein zeitlich optimal strukturierter Bauablauf mit enger Verzahnung sämtlicher für die Sanierung erforderlicher Fachingenieure unabdingbar. Aufgrund der hohen Komplexität der Baumaßnahme, die eine enge Abstimmung zwischen den vielen verschiedenen Fachdisziplinen erforderlich machen, zudem ein enges Zeitfenster für die Sanierung im laufenden Betrieb erforderlich ist, wird ein Sanierungserfolg nur durch den Einsatz eines Generalplaners gesehen. Eine Koordinierung der Vielzahl an erforderlichen Fachplanungsdisziplinen kann personell durch die Verwaltung nicht geleistet werden. Lediglich die Fachbüros der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowie die der technischen Gebäudeausrüstung sollen in separaten Losen vom Bauherrn vergeben, müssen aber im Arbeitsablauf durch den Generalplaner gesteuert werden; ebenso die Koordination der fachlichen Prüfung und Abnahme von Teilleistungen. Die Gebühren für Vermessung, Prüfstatik und Baugenehmigung sowie ggf. weiterer Gutachten auf Anordnung des Auftraggebers sind ebenfalls vom Generalplanervertrag ausgenommen. Der Generalplaner muss folgende Fachdisziplinen vereinen: Architektenleistungen, Tragwerksplanung, Bauphysik, Fachplanungen für Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Schadstoff, Freianlagen sowie die in separaten Losen zu vergebenden Fachplanungen der technischen Gebäudeausstattung (Fachplanung Starkstromanlagen/Fernmelde- und Informationstechn. Anlagen sowie Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär). Die vorgenannten Fachplanungen der techn. Gebäudeausstattung werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Den bauleitenden Personen wird vor Ort ein Baubüro zur Verfügung gestellt. Eine kontinuierliche Präsenz ist zu gewährleisten. Sollten einzelne Fachdisziplinen nicht vollständig durch den Generalplaner abzubilden sein, so können Fachdisziplinen auch mittels Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) oder über Unterauftragnehmer (gem. § 36 VgV) erbracht werden. Im Zuge des Verfahrens sind die Unterauftragnehmer und Fachplaner zu benennen und ihre fachliche Eignung nachzuweisen. Unterbeauftragung, Planung und Koordination notwendiger Unterauftragnehmer und Fachplaner werden durch den Generalplaner übernommen. Die anrechenbaren Kosten wurden mit ca. 15.600.000 € netto ermittelt. Pos 5.1.9 Eignungskriterien (BT-809-Lot) Finanzielle/wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Versicherungsnachweis: Berufshaftpflichtversicherung Personenschäden mind. 3,0 Mio € und Sachschäden in Höhe von mind. 3,0 Mio €. (Ausschluss bei Nichtvorlage) Umsatz: Eigenerklärung (Formular T03) des Umsatzes der letzten 3 Jahre mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar sind (Ausschluss bei Nichtvorlage) Referenzprojekte des Büros für vergleichbare Leistungen (z.B. nach Nutzungsart, fachl. Anforderungen an die Planung und Umsetzung, Baukosten) mit kurzer Projektbeschreibung, Fotos, inkl. Angabe der Telefonnummer desAnsprechpartners/Auftragsgebers. Mindestanforderungen an jede Referenz: -Baukosten min. 1 Mio € KG 200-600 -Honorarzone III HOAI -Beauftragung LP 2-8 -Fertigstellung in den letzten 7 Jahren d.h. nicht vor 2018 Mindestanforderungen an die wertbaren Referenzen insgesamt: -mind. eine Referenz im Bereich Sanierung/Instandsetzung -mind. eine Referenz nach öffentlichen Vergabevorschriften -mind. eine Referenz mit Baukosten von min. 4 Mio € KG 200-600 -mind. eine Referenz mit abgeschlossener LP 8 Bürovorstellung, inkl. Angaben zu techn. Ausstattung, Anzahl, Qualifikationen, Berufserfahrung der Mitarbeitenden weitere Fachdiszipline Angaben zu Kenntnissen zur Hessischen Bauordnung, zum öffentlichen Vergaberecht etc.