Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Batterien 2026-2030

Sämtliche Batteriearten gelten in der Schweiz nach Gebrauch als Sonderabfälle und müssen besonders behandelt werden. Konsumentinnen und Konsumenten sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zu einer Verkaufs- oder Sammelstelle zurückzubringen. Zudem gilt eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen. Batterien können dort kostenlos zurückgegeben werden, wo man sie erwerben kann. Dies ist unabhängig …

CPV: 90500000 Usluge u vezi s otpacima i otpadom
mjesto izvršenja:
Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Batterien 2026-2030
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Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
nagradni broj:

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Batterien 2026-2030
Beschreibung : Sämtliche Batteriearten gelten in der Schweiz nach Gebrauch als Sonderabfälle und müssen besonders behandelt werden. Konsumentinnen und Konsumenten sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zu einer Verkaufs- oder Sammelstelle zurückzubringen. Zudem gilt eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen. Batterien können dort kostenlos zurückgegeben werden, wo man sie erwerben kann. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie an dieser Verkaufsstelle gekauft wurde und ob eine neue Batterie erworben wird. Die Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien erfolgt verursachergerecht über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Die VEG wird bei Herstellerinnen von Batterien gemäss Anhang 2.15 Ziffer 6.1 der Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV; SR 814.81) erhoben. Grundlage dazu bilden Artikel 32abis des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) sowie die Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien vom 28. November 2011 (SR 814.670.1; Batteriegebührenverordnung). Die VEG ist im Kaufpreis der Batterien für Kundinnen und Kunden inbegriffen. Die private Organisation kann bestimmte Batterietypen auf Gesuch hin von der VEG befreien. Voraussetzung ist, dass die Branche ein gut funktionierendes Sammel- und ein gesichertes Finanzierungssystem mit sehr hohem Rücklauf und einer Verwertung nach dem Stand der Technik organisiert. Die Mandatsträgerin führt die notwendigen rechtlichen Abklärungen durch und hält das Vorgehen und die Anforderungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht in Absprache mit dem BAFU in Merkblättern fest. Aktuell sind folgende Batterietypen von der VEG befreit: -Traktionsbatterien aus Elektrofahrzeugen -Fahrzeugbatterien aus Blei für Anlasser, Lampen oder Zündung Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt eine private Organisation mit der Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG auf Batterien (Artikel 32abis USG und Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Das Mandat für die private Organisation wird jeweils für maximal fünf Jahre an eine private Organisation vergeben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Diese Organisation darf keine wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Herstellung, Import, Verkauf oder Verwertung von Batterien ausüben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Die künftige Mandatsträgerin wird im Zeitraum 2026 bis 2030 die VEG erheben, verwalten und verwenden. Das BAFU stellt ihr die dafür notwendige IT-Lösung zur Verfügung. Sie führt gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch mit dem Ziel, eine möglichst hohe Rücklaufquote bei den Batterien zu erreichen und diese einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen. Die Mandatsträgerin ist unter dem Markennamen «INOBAT» tätig. Der Name «INOBAT» ist im Eigentum des Bundes.
Kennung des Verfahrens : 76fb2a20-08f3-49b1-b4bb-0afe5a8a0ec0
Verfahrensart : Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Begründung des Zuschlagentscheides Vorteilhaftestes Angebot gemäss Evaluation der Eignungs- und Zuschlagskriterien (Preis / Leistung, etc.).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Batterien 2026-2030
Beschreibung : Sämtliche Batteriearten gelten in der Schweiz nach Gebrauch als Sonderabfälle und müssen besonders behandelt werden. Konsumentinnen und Konsumenten sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zu einer Verkaufs- oder Sammelstelle zurückzubringen. Zudem gilt eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen. Batterien können dort kostenlos zurückgegeben werden, wo man sie erwerben kann. Dies ist unabhängig davon, ob die Batterie an dieser Verkaufsstelle gekauft wurde und ob eine neue Batterie erworben wird. Die Finanzierung der umweltgerechten Entsorgung von Altbatterien erfolgt verursachergerecht über eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Die VEG wird bei Herstellerinnen von Batterien gemäss Anhang 2.15 Ziffer 6.1 der Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (ChemRRV; SR 814.81) erhoben. Grundlage dazu bilden Artikel 32abis des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (USG; SR 814.01) sowie die Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien vom 28. November 2011 (SR 814.670.1; Batteriegebührenverordnung). Die VEG ist im Kaufpreis der Batterien für Kundinnen und Kunden inbegriffen. Die private Organisation kann bestimmte Batterietypen auf Gesuch hin von der VEG befreien. Voraussetzung ist, dass die Branche ein gut funktionierendes Sammel- und ein gesichertes Finanzierungssystem mit sehr hohem Rücklauf und einer Verwertung nach dem Stand der Technik organisiert. Die Mandatsträgerin führt die notwendigen rechtlichen Abklärungen durch und hält das Vorgehen und die Anforderungen für die Befreiung von der Gebührenpflicht in Absprache mit dem BAFU in Merkblättern fest. Aktuell sind folgende Batterietypen von der VEG befreit: -Traktionsbatterien aus Elektrofahrzeugen -Fahrzeugbatterien aus Blei für Anlasser, Lampen oder Zündung Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt eine private Organisation mit der Erhebung, Verwaltung und Verwendung der VEG auf Batterien (Artikel 32abis USG und Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Das Mandat für die private Organisation wird jeweils für maximal fünf Jahre an eine private Organisation vergeben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Diese Organisation darf keine wirtschaftlichen Tätigkeiten bei Herstellung, Import, Verkauf oder Verwertung von Batterien ausüben (Anhang 2.15 Ziffer 6.7 ChemRRV). Die künftige Mandatsträgerin wird im Zeitraum 2026 bis 2030 die VEG erheben, verwalten und verwenden. Das BAFU stellt ihr die dafür notwendige IT-Lösung zur Verfügung. Sie führt gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch mit dem Ziel, eine möglichst hohe Rücklaufquote bei den Batterien zu erreichen und diese einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen. Die Mandatsträgerin ist unter dem Markennamen «INOBAT» tätig. Der Name «INOBAT» ist im Eigentum des Bundes.

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Grundauftrag: 01.10.2025 / 01.01.2026 - 31.12.2030 optionale Verlängerung: 01.01.2031 - 31.07.2031 Optionale Verlängerung: bis 31.07.2031. Die Option wird seitens der Auftraggeberin nur gezogen, falls das Mandat im Jahr 2031 an eine andere Organisation übergeht. Die Auftraggeberin kann von der Organisation fordern, dass diese nach Vertragsende für den Jahresabschluss 2030 (Schlussrechnung, Jahresbericht und Berechnung der Rücklaufrate) zuständig ist. Die Auftraggeberin kann die Option ganz oder teilweise ziehen. Der allfällige Bezug der Option durch die Auftraggeberin erfolgt, sobald die Nachfolgeorganisation bekannt ist. Für die Ziehung oder Teilziehung der Option ist in jedem Fall ein neuer Vertrag zu errichten.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bern
Postleitzahl : 3003
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Zusätzliche Informationen : ganze Schweiz

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2030

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Grundauftrag: 01.10.2025 / 01.01.2026 - 31.12.2030 optionale Verlängerung: 01.01.2031 - 31.07.2031

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : ZK01 Preis
Beschreibung : Der Gesamtpreis muss in CHF abgegeben werden. Die Angaben richten sich nach dem Preisblatt (Anhang 3). Nachweis Schriftliche Bestätigung im Anhang 1. Das Preisblatt (Anhang 3) muss durch den Anbieter vollumfänglich ausgefüllt werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK02 Vorgehen Verwaltungstätigkeit
Beschreibung : Der Anbieter zeigt anhand eines Konzepts, wie er die von ihm erwarteten Verwaltungstätigkeiten umsetzten will (siehe dazu auch Punkt 2 des Vertragsentwurfs in Anhang 5 sowie die Zusatzinformationen in den Anhängen 6 bis 9) und legt dar, wie die personellen Ressourcen im Jahreslauf für die verschiedenen Tätigkeiten eingesetzt werden. Zur Verwaltungstätigkeit der Organisation zählen alle Tätigkeiten bezüglich Erhebung, Verwaltung und Verwendung der Gebühr. Ein Organigramm mit Angaben zur Firma ist ergänzend zu erstellen. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK03 Kenntnisse Abfallwirtschaft
Beschreibung : Zur effizienten und nachhaltigen Ausführung des Auftrags ist es von Vorteil, wenn der Anbieter bereits über Kenntnisse der schweizerischen Abfallwirtschaft verfügt, ohne aber selber wirtschaftliche Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, Import, Verkauf oder Verwertung von Batterien wahrzunehmen. Die von der Beauftragten eingesetzten Schlüsselpersonen verfügen über Kenntnisse in den Bereichen: - Stoffflüsse - Umweltgerechte Entsorgung respektive Verwertung von Abfällen Die Anbieterin zeigt anhand max. drei durchgeführter Projekte auf, welche Erfahrung sie und im Projekt involvierte Mitarbeitende in diesen Gebieten haben. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK04 Überregionale oder Sprachgrenzen überschreitende Projekte in der Schweiz
Beschreibung : Das Tätigkeitsgebiet des Mandats umfasst die ganze Schweiz und verlangt Erfahrung in der Führung und Weiterentwicklung von überregionalen oder Sprachgrenzen überschreitenden Projekten in der Schweiz. Die Anbieterin zeigt anhand max. drei durchgeführten Projekten auf, welche Erfahrung sie in diesem Gebiet hat. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK05 Information und Öffentlichkeitsarbeit
Beschreibung : Der Anbieter verfügt über Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation bei mindestens zwei erfolgreich durchgeführten Projekten (maximal 10 Jahre zurückliegend). Die Projekte können selbstständig oder mit Unterstützung ausgewiesener Partner durchgeführt worden sein. Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : ZK06 Nachhaltigkeit
Beschreibung : Die Anbieterin beschreibt, welche Nachhaltigkeitsmassnahmen sie im Unternehmen umsetzt, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinaus gehen. Sie beschreibt und kann geeignete Nachweise beilegen (z. B. KPI, Zertifikate, Konzepte) mit Bezug zu betreffenden Punkten. Zudem beschreibt sie Massnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Leistungserfüllung. Massnahmen zur Reduktion der Umweltbelastung des Unternehmens, insbesondere: - Reduktion Ressourcenverbrauch, Energiebedarf und Treibhausgasemissionen - Geschäftsreisen - Mitarbeiterschulungen zu ökologischen Themen (z.B. zu Einflussmöglichkeiten der Mitarbeiter auf die ökologische Nachhaltigkeit) - Weitere nicht aufgeführte ökologische Nachhaltigkeitsmassnahmen und/oder Zertifikate können aufgelistet, respektive beigelegt werden. Massnahmen zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Leistungserfüllung: - Hohe Rücklaufrate von Batterien - Nachhaltige Sammlung, Transportleistung, Verwertung - Kreislaufwirtschaft (Wiederverwendung, Second-Life usw.) - Weitere Massnahmen Nachweis Schriftlicher Nachweis im Anhang 1. Geeignete Nachweise in Form von KPI, Zertifikaten oder Konzepten sind falls vorhanden beizulegen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen : Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 16 819 847 Schweizer Franc

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : DE_ATAG Wirtschaftsorganisationen AG
Angebot :
Kennung des Angebots : a5b45c85-7081-48c7-843b-f806cb17942f
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 16 819 847 Schweizer Franc
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : nein
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : N/A
Datum des Vertragsabschlusses : 18/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 16 819 847 Schweizer Franc
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 16 819 847 Schweizer Franc

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
Registrierungsnummer : f61d8b96-262d-42cd-807a-67e37b1ae31a
Postanschrift : Monbijoustrasse 40
Stadt : Bern
Postleitzahl : 3003
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584629380
Internetadresse : https://www.bafu.admin.ch
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer : BVGER
Postanschrift : Postfach
Stadt : St. Gallen
Postleitzahl : 9023
Land, Gliederung (NUTS) : St. Gallen ( CH055 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584652626
Internetadresse : https://www.bvger.ch
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Simap.ch
Registrierungsnummer : CH001
Postanschrift : Holzikofenweg 36
Stadt : Bern
Postleitzahl : 3003
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Telefon : +41584646388
Internetadresse : https://www.simap.ch
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

8.1 ORG-0010

Offizielle Bezeichnung : DE_ATAG Wirtschaftsorganisationen AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : cdf6acce-3c89-432c-8d73-8af90404061e
Postanschrift : Eigerplatz 2
Stadt : Bern
Postleitzahl : 3007
Land, Gliederung (NUTS) : Bern / Berne ( CH021 )
Land : Schweiz
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 414df56f-b96e-4e6d-9aec-cfb457b8cc74 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/07/2025 02:25 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch Französisch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00475551-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 137/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/07/2025