Beschreibung
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Detaillierte Vorstellung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Prüfenden (mindestens drei unterschiedliche Prüfende je Los, ein Prüfender darf nicht für mehrere Lose aufgestellt werden) (inkl. Angabe von Namen, Kontaktdaten (E-Mailadresse, Telefonnummern), Lebensläufen, Nachweise zur Erfüllung der Qualifikationskriterien (siehe unten) sowie relevanter beruflicher Erfahrungen der letzten drei Jahre). Benennung einer Projektleitung. Abschluss A) Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer der folgenden Fachrichtungen: Energietechnik, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Verbrennungstechnik, Umwelttechnik, Technische Gebäudeausrüstung, Versorgungstechnik, Physik, Maschinenbau oder B) Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums in einer weiteren einschlägigen Fachrich-tung der Ingenieur- oder Naturwissenschaften mit Ausbildungsschwerpunkten in den oben genannten Gebieten Praktische Berufserfahrung Die Prüfenden müssen nachweislich mindestens drei Jahre praktische Berufserfahrung (mindestens in Teilzeit gleich oder größer 20 Stunden in der Woche, ohne Ausbildungszeiten, ohne Zeiten mit ruhen-dem Arbeitsverhältnis wie z. B. Elternzeit, Wehrdienst, Sabbatical, unbezahlte Freistellung oder unbe-zahlter Sonderurlaub) mit Bezug zu Technologien und Branchen haben, die in der EEW adressiert werden (z.B. elektrische Motoren, Antriebe und Anlagen, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung , Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen, Frequenzumrichter, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Wärmespeicher und -senken, Mess- und Datenerfassungseinrichtungen, Sensoren sowie Analog-Digital-Wandler zur Erfassung von Energieströmen, Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, Energiemanagement-Software sowie Prozess- und Verfahrenstechnik). Sprachkenntnisse Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Muttersprachler oder C2 mit nachweislichen Spracherfahrungen im technischen Kontext) Eine formfreie Eigenerklärung zur erfolgten Durchführung eines Background-Check der zur Leistungserbringung vorgesehenen Prüfenden (siehe Leistungsbeschreibung Kapitel 2.1.5) Eine formfreie Eigenerklärung zum Nichtbestehen von (mittelbaren und unmittelbaren) Interessenskonflikten etwa durch eigene Unternehmensinteressen in den Handlungsfeldern in Zusammenhang mit dem Auftrag ent-sprechend Kapitel 2.9.4 der Leistungsbeschreibung (§ 46 Abs. 2 VgV) ist dem Angebot beizufügen.