Beschreibung
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Im Passauer Süden soll der Neubau der Bundespolizeiinspektion Passau realisiert werden. Dafür steht das Grundstück des ehem. Truppenübungsplatzes der Bundeswehr (ehem. Bundeswehrgelände P9, Passau, Gemarkung Haidenhof, Fl. Nr. 549/168) mit ca. 22.300 m² zur Verfügung. Das Grundstück wurde von der Stadt Passau als Bauschutt- und Materiallager genutzt. Die Räumung und der Rückbau werden aktuell vollzogen. Der Grundstück Erwerb erfolgt in IV/2025. Auf ca. 19.130 m² soll die neue Dienststelle der Bundespolizei errichtet werden. Die verbleibende Fläche ist für eine spätere Bebauung durch das Landesamt für Finanzen vorgesehen. Das Bauvorhaben ist in der vertieften Konzeptstudie in zwei Gebäudeteile untergliedert. Teil 1, das Hauptgebäude, orientiert sich städtebaulich zur Neuburger Straße hin und übernimmt mit seiner repräsentativen Erscheinung die öffentlich sichtbare Funktion. Teil 2 (Gebäude Rückführung) ist funktional nachgeordnet und zurückversetzt im geschützten Grundstücksbereich angeordnet. Beide Gebäudeteile sind baulich durch eine Schutzmauer verbunden, welche den internen Polizeihof sichert und vom öffentlichen Raum abschirmt. Die Konzeptstudie diente zur Darstellung des Raumbedarfs sowie der grundlegenden Nutzerabläufe. Sie ist nicht zwingend Grundlage der weiteren Planung. Dies gilt u. a. für die Aufteilung der Nutzung auf mehrere Gebäudeteile. Die Gesamtmaßnahme dient der Unterbringung von 438 Dienstposten. Es werden 42 Dienstfahrzeugstellplätze im Polizeihof sowie 144 Mitarbeiterstellplätze unterhalb einer bestehenden Hochspannungsleitung vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über die Dr.-Emil-Brichta-Straße. Eine Notausfahrt zur Neuburger Straße wird zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit geplant. Die Maßnahme ist auf das Erreichen des BNB-Zertifikats „Silber“ ausgerichtet. Gebäude 1 – Inspektion Das Hauptgebäude umfasst ca. 5.900 m² Bruttogrundfläche und ist auf 3,5 oberirdische und 1,5 unterirdische Geschosse verteilt. Die Konstruktion ist in Massivbauweise geplant. In den Obergeschossen ist eine Modulbauweise denkbar, jedoch abhängig von den nutzerspezifischen Sicherheitsanforderungen. Die tragenden Decken werden aus brandschutztechnischen Gründen in Stahlbeton ausgeführt. Die Fassadengestaltung differenziert zwischen einem massiven Sockelbereich und einem darüberliegenden Gebäudeteil mit hinterlüfteter Fassadenbekleidung. Das Bauvorhaben ist für den energetischen Standard EGB 40 vorgesehen. Die Wärmeversorgung erfolgt voraussichtlich über Fernwärme. Alternativ könnte auch eine Energieversorgung mittels einer Pellet-Anlage in Betracht gezogen werde. Auf dem Flachdach ist eine PV-Anlage vorgesehen, zudem sind Maßnahmen zur Notstromversorgung (USV und Dieselaggregat) Bestandteil der Planung. Für die Lüftung wird eine zentrale mechanische Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung vorgesehen. Die Elektromobilitätsinfrastruktur wird gemäß Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vom 18.03.2021 umgesetzt. Aus diesem Grund muss mindestens ein Ladepunkt für Elektromobilität errichtet werden, sowie mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden, d.h. neben einer Ladestation sind mindestens 48 Stellplätze (144 MA-Stellplätze) für den späteren Einbau einer Ladestation vorzubereiten. Das Grundstück wird eingefriedet und sicherheitstechnisch gesichert. Die Anforderungen an Barrierefreiheit, Schallschutz, Innenraumlufthygiene, Tageslichtversorgung sowie materielle Sicherheit gemäß den Vorgaben der Bundespolizei sind Bestandteil der Planung. Gebäude 2 – Rückführung Der zweite Gebäudeteil umfasst die Rückführeinrichtung der Bundespolizei. Der zweigeschossige Baukörper wird parallel zur nordöstlichen Grundstücksgrenze in unmittelbarer Nähe zum Polizeihof angeordnet. Die Gebäudeabmessungen betragen ca. 10,75 m x 53,25 m bei einer Wandhöhe von ca. 7 m. Der Eingangsbereich ist zum Polizeihof hin orientiert. Die bauliche Umsetzung erfolgt in Massivbauweise. Die genaue Ausgestaltung ist an die Festlegungen des Hauptgebäudes (Gebäude 1) angelehnt. Die Struktur ist brandschutztechnisch in drei Brandabschnitte zu gliedern. Zwei notwendige Treppenhäuser sind zur Einhaltung der Fluchtweglängen vorzusehen. Das Gebäude ist barrierefrei zu planen. Die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses erfolgt ebenerdig über den Polizeihof, das Obergeschoss wird über einen Aufzug erschlossen. Die erforderliche natürliche Belichtung und Lüftung aller Büroräume ist sicherzustellen. Technikräume im Untergeschoss sind ggf. durch Lichtschächte zu ergänzen, sofern dies brandschutz- oder haustechnisch erforderlich wird. Die energetische Planung hat die Anforderungen des Standards EGB 40 umzusetzen. Die Wärmeversorgung ist über Fernwärme vorgesehen. Alternativ könnte auch eine Energieversorgung mittels einer Pellet-Anlage in Betracht gezogen werde. Die technische Gebäudeausrüstung, Sicherheitsmaßnahmen sowie Anforderungen an Schallschutz, Innenraumlufthygiene, Tageslichtversorgung und Energieeffizienz richten sich analog zum Hauptgebäude nach den Vorgaben der Bundespolizei sowie den einschlägigen Regelwerken. Die Planung ist auf eine spätere bauliche Erweiterung durch Aufstockung vorzubereiten. Im Rahmen des gegenständlichen VgV-Verfahrens sollen die Leistungen zum Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für Gebäude und Außenanlagen vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: - Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung, Durchführung von Planungswettbewerben gemäß RPW bzw. Verpflichtung freiberuflich Tätiger, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung - Leistungsstufe 2: Mitwirkung an der Ausführungsplanung - Leistungsstufe 3: Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vergabe - Leistungsstufe 4: Objektüberwachung und Dokumentation, Inbetriebnahme, Nachhaltigkeitsbewertung inkl. Zertifizierung (BNB) - Leistungsstufe 5: Sonstige Leistungen