Betriebsstabilisierung Strecke 9402 Abschnitt ED – Leit- und Sicherungstechnik

Herstellung und Ein-/Aufbau von Leit- und Sicherungstechnik auf der Strecke Seckenheim – Wieblingen. Herstellung und Ein-/Aufbau von Leit- und Sicherungstechnik auf der Strecke Seckenheim – Wieblingen.

CPV: 45234000 Građevinski radovi na sustavima željezničkih pruga i žičara
mjesto izvršenja:
Betriebsstabilisierung Strecke 9402 Abschnitt ED – Leit- und Sicherungstechnik
registar:
MV Mannheimer Verkehr GmbH
nagradni broj:
287-23-EK2

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : MV Mannheimer Verkehr GmbH

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Betriebsstabilisierung Strecke 9402 Abschnitt ED – Leit- und Sicherungstechnik
Beschreibung : Herstellung und Ein-/Aufbau von Leit- und Sicherungstechnik auf der Strecke Seckenheim – Wieblingen.
Kennung des Verfahrens : 8b55af3b-9cf4-4790-ab95-0d6d4de3ee1f
Interne Kennung : 287-23-EK2
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45234000 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Strecke Seckenheim – Wieblingen

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
vob-a-eu -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Betriebsstabilisierung Strecke 9402 Abschnitt ED – Leit- und Sicherungstechnik
Beschreibung : Herstellung und Ein-/Aufbau von Leit- und Sicherungstechnik auf der Strecke Seckenheim – Wieblingen.
Interne Kennung : 287-23-EK2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45234000 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien und Seilbahnsysteme

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Strecke Seckenheim – Wieblingen

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : MV Mannheimer Verkehr GmbH -
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt : MV Mannheimer Verkehr GmbH -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Baden-Württemberg -
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : MV Mannheimer Verkehr GmbH

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 5 381 499,23 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Bei der Maßnahme handelt es sich um die Anpassung einer vorhandenen Anlage. Da es sich um eine sicherheitsrelevante Anlage handelt, gibt es keine öffentliche Schnittstellen o.ä. Der Hersteller arbeitet hier mit proprietärer Soft- und Hardware. Hier liegen die Rechte / Patente und Lizenzen. Aus diesem Grund kann nur der Anlagenhersteller, in diesem Fall die Firma Alstom (nach Übernahme der Firma Bombardier), die Änderungen durchführen. Im Bereich der LST ist dies ein üblicher Vorgang.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : ALSTOM Signal GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2025628085
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 287-23-EK2-V1
Titel : Betriebsstabilisierung Strecke 9402 Abschnitt ED – Leit- und Sicherungstechnik
Datum der Auswahl des Gewinners : 27/05/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : MV Mannheimer Verkehr GmbH

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : MV Mannheimer Verkehr GmbH
Registrierungsnummer : DE811244559
Postanschrift : Möhlstr. 27
Stadt : Mannheim
Postleitzahl : 68165
Land, Gliederung (NUTS) : Mannheim, Stadtkreis ( DE126 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +496214651730
Fax : +496214653214
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76247
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49721 9268730
Fax : +721 9263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : ALSTOM Signal GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 204452
Postanschrift : Frankfurter Straße 3c
Stadt : Braunschweig
Postleitzahl : 38122
Land, Gliederung (NUTS) : Braunschweig, Kreisfreie Stadt ( DE911 )
Land : Deutschland
Telefon : +4953139394700
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c222e7c4-5d2d-4da5-ba0e-603d0046c948 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 27/05/2025 15:29 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00347296-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 103/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/05/2025