Beschaffung D-Busse 2025 - 3002385

Herstellung und Lieferung von Dieselbussen der EURO VI-Norm 22 Niederflur-Gelenkbusse sowie Optionen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Dieselbussen: • 22 Euro VI Niederflur-Gelenkbusse, die Lieferung hat vorzugsweise im Jahr 2026 zu erfolgen, der letzte Bus muss bis zum 30.04.2027 geliefert sein. …

CPV: 34121000 Autobusi i međugradski autobusi, 34121200 Zglobni autobusi
mjesto izvršenja:
Beschaffung D-Busse 2025 - 3002385
registar:
Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
nagradni broj:
X-SWMAG-2025-0015

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung D-Busse 2025 - 3002385
Beschreibung : Herstellung und Lieferung von Dieselbussen der EURO VI-Norm 22 Niederflur-Gelenkbusse sowie Optionen für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Kennung des Verfahrens : da871e42-1c63-42ea-8d7c-12abeeed799b
Interne Kennung : X-SWMAG-2025-0015
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34121000 Busse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34121200 Gelenkbusse

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55118
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : 1. Verfahrensablauf: Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen. Nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge anhand der bekannt gegebenen Eignungskriterien werden die qualifizierten Bewerber zur ersten (indikativen) Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die Bewerber, deren Teilnahmeanträge abgelehnt wurden, über die Ablehnung informieren. Der Vertrag samt Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sollen bei der Erstellung der indikativen Angebote berücksichtigt werden und Gegenstand des Angebotes sein. Im Übrigen besteht in dieser Phase für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen (Anlage A5 Verhandlungsbedarf) mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Angebotsqualität dienen. Die Optimierungsvorschläge sind mit dem indikativen Angebot einzureichen. Nicht verhandelbar sind indes die von der Auftraggeberin in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien. Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die ein fristgerechtes indikatives Angebot abgegeben haben, zu Bietergesprächen einladen. Eine Einladung mit allen notwendigen Informationen wird rechtzeitig vor dem Termin erfolgen. HINWEIS: Die für die Erstellung des indikativen Angebotes gewährte Frist beträgt 32 Tage. Der Zeitpunkt der Bietergespräche ist der Tabelle unter 2.6 Verfahrensfristen der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Der genaue Termin für den einzelnen Bieter und der genaue Ablauf der Bietergespräche werden zu gegebener Zeit mit separatem Schreiben mitgeteilt. Die Bieter werden gebeten, sich den oben genannten Zeitraum terminlich freizuhalten. Die Verhandlungen zwischen der Auftraggeberin und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird die Auftraggeberin die Vergabeunterlagen ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Falls erforderlich wird die Auftraggeberin unter Beachtung der allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien Aufklärungsgespräche mit den Bietern über das Angebot zu führen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. HINWEIS: Die für die Erstellung des ersten verbindlichen Angebotes gewährte Frist wird deutlich kürzer sein, als die für die Erstellung des indikativen Angebotes. Vor diesem Hintergrund wird eine sorgfältige und umfassende Bearbeitung des ersten Angebotes dringend geraten. Die Auftraggeberin wird mit der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote allen Bietern verbindliche Vergabeunterlagen überreichen. Änderungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere an den vertraglichen Regelungen sind nicht zulässig. Verbindliche Angebote, die Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden zwingend ausgeschlossen. Alle geforderten Angaben und Erklärungen und insbesondere die geforderten Angaben, Preise und Erklärungen müssen vollständig sein. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Die Auftraggeberin behält sich zum weiteren Ablauf des Verhandlungsverfahrens vor, • bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der Zuschlagskriterien den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung. Bieter haben keinen Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungsgesprächen. • den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. • in Ansehung der eingegangenen Angebote und durchgeführten Verhandlungsgespräche erneut Verhandlungsgespräche mit den Bietern, ggf. unter weiterer Abschichtung / Reduzierung des Bieterkreises, zu führen und / oder weitere Angebote einzuholen (Durchführung mehrerer "Verhandlungs- und Angebotsrunden"). Ein Anspruch der Bieter besteht hierauf nicht. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung. Die verbindlichen Angebote müssen alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind. Angebote, die nicht alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Das unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. 2. Bewerber-/Bietergemeinschaften: Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn die sog. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Anlage A4, hier "A4.1 - Bietergemeinschaftserklärung") vollständig ausgefüllt und eingereicht wird. In der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen. Die erklärenden Personen jedes einzelnen Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieds sind namentlich anzugeben. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung bzw. Neubildung einer gegründeten Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern bzw. Neubildung) nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich in Textform (z.B. über die e-Vergabeplattform, per E-Mail) angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Einreichung des Teilnahmeantrages kann nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung unzulässig sein und zum Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen. Nach Anzeige durch den Bewerber/Bieter behält sich die Vergabestelle eine entsprechende Prüfung vor. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Bewerber/Bieter die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. 3. Unterauftragnehmer/Eignungsleihe: Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung durch den Bewerber/Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird (§ 34 SektVO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden. Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/Bieter auf die Eignung Dritter (eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe besteht nur hinsichtlich der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ § 25 SektVO). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Befähigung ist die Eignungsleihe lediglich dann zulässig, wenn die eignungsrelevanten Drittunternehmen die Leistung als Unterauftragnehmer auch tatsächlich erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 SektVO). Im Falle der Eignungsleihe haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen: - Anlage A4, hier A4.2 - Benennung Unternehmen der Eignungsleihe - Anlage A4, hier A4.5 - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen Das eignungsleihende Unternehmen hat die folgenden Unterlagen einzureichen: - Anlage A4, hier A4.4, A4.8, A4.9 - Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung. - Anlage A4, hier A4.3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Im Rahmen der eignungsleihenden Unterauftragnehmerschaft sind zusätzlich die folgenden Unterlagen einzureichen: - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit die Anlage A4, hier A4.6 "Eigenerklärung finanzielle Leistungsfähigkeit" - Im Falle der Einungsleihe bezogen auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Anlage A4, hier A4.7 "Eigenerklärung und Nachweise technische + berufliche Leistungsfähigkeit" mit den soweit erforderlichen Angaben. 4. Informationen über die elektronische Einreichung der Angebote findet sich unter https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/support/ hilfezurevergabe/bietercockpit-benutzerhandbuch. 5. Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Korruption : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Betrugsbekämpfung : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Zahlungsunfähigkeit : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Entrichtung von Steuern : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Beschaffung D-Busse 2025 - 3002385
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Herstellung und Lieferung von Dieselbussen: • 22 Euro VI Niederflur-Gelenkbusse, die Lieferung hat vorzugsweise im Jahr 2026 zu erfolgen, der letzte Bus muss bis zum 30.04.2027 geliefert sein. weiterhin: Option I: in 2027 • 12 Euro VI-Niederflur-Gelenkbusse Option II: in 2028 • 12 Euro VI-Niederflur-Gelenkbusse gemäß Spezifikation der Auftraggeberin. weiterhin: - Die Lieferung einer vollständigen Dokumentation - Die Durchführung der Einweisungen und Schulungen bezüglich der Liefergegenstände - Die Lieferung aller erforderlichen Hilfsmittel und Spezialwerkzeuge zur Prüfung, Wartung, Reparatur und für den laufenden Betrieb der Fahrzeuge, der Subsysteme und Komponenten - Die Sicherstellung einer qualifizierten Projektbetreuung von Auftragsvergabe bis zum Ende der Nutzungsdauer der Fahrzeuge - Die langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34121000 Busse
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 34121200 Gelenkbusse
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Option I: in 2027 • 12 Euro VI-Niederflur-Gelenkbusse Option II: in 2028 • 12 Euro VI-Niederflur-Gelenkbusse gemäß Spezifikation der Auftraggeberin.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55118
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 12/08/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2027

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 0

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Interessierte Unternehmen bewerben sich im Rahmen des Verfahrens durch Anmeldung beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts, Herunterladen der Ausschreibungsunterlagen und Einreichung eines Teilnahmeantrags. Zugelassen zum Vergabeverfahren ist jeder Wirtschaftsteilnehmer, der eine natürliche oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts oder Gruppe oder Vereinigung solcher Personen ist, einschließlich jedes vorübergehenden Zusammenschlusses zweier oder mehrerer solcher Einheiten, die bzw. der auf dem Markt rechtmäßig die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen anbietet, und ansässig ist in i) einem Mitgliedstaat der [Union]; ii) einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); iii) Drittländern, die das [GPA] ratifiziert haben, soweit der vergebene öffentliche Auftrag in den Anwendungsbereich der Anhänge 1, 2, 4 und 5, 6 und 7 der Anlage I der [Union] [zum GPA] fällt; iv) Drittländern, die sich im Stadium des Beitritts zur [Union] befinden; v) Drittländern, die nicht in den Anwendungsbereich von Ziffer iii) fallen, aber Unterzeichner anderer internationaler Übereinkommen sind, die die [Union] verpflichten, freien Zugang zum Markt für öffentliche Aufträge zu gewähren. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Bieter, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, nicht dem vergaberechtlichen Rechtschutz unterliegen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerblichen Voraussetzungen der ausgeschrieben Leistung. Vorlage eines aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweise nach Maßgabe meines Herkunftslandes (nicht älter als 90 Tage). Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor: • Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung (Anlage A4, hier A4.4, A4.8, A4.9). Wir weisen darauf hin, dass wir bei der Bewertung der Eignung der Bewerber und insbesondere der Prüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen selbstverständlich auch eigene Erfahrungen bei der Ausführung von früheren öffentlichen Aufträgen sowie auch die Erfahrungen anderer öffentlicher Auftragnehmer berücksichtigen werden. Ferner ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 und die Eigenerklärung zu § 22 LKSG gemäß Anlage A4 zu den Bewerbungsbedingungen einzureichen. Es gelten die Bestimmungen über den Ausschluss von Bietern in den §§ 123 bis 126 GWB. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister abzufragen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend vor: • Die Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.6) seiner Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf den Gesamtumsatz. • Eine Eigenerklärung (ebenfalls Anlage A4, hier A4.6), dass eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung in dem geforderten Umfang nachweislich vorhanden ist, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall und für alle Schadensfälle während eines Versicherungsjahres betragen:  2.000.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden  5.000.000,00 € für Personenschäden • Eine Eigenerklärung (ebenfalls Anlage A4, hier A4.6), dass zur Sicherung der Erfüllung der vertragsgemäßen Lieferung und Leistung eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 10% des Nettoauftragswertes (Vertragserfüllungsbürgschaft) vereinbart wird, oder diese im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen und nachgewiesen wird. Zudem sichert der AN zur Sicherung der Leistungs- und Lieferpflicht innerhalb der Gewährleistungsfrist eine uneingeschränkte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers unter Verzicht der Anfechtbarkeit, Aufrechenbarkeit und Einrede der Vorausklage in Höhe von 5 % der jeweiligen Nettoauftragswertes zu.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, das eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor: 1. Referenzen und Nachweis - A4.7: Benennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte betreffen. Die Referenzen müssen die folgenden Informationen enthalten: - Referenzen mit jeweils mindestens 20 Fahrzeugen über vergleichbare Liefergegenstände aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) mit Kontaktdaten der Referenzgeber und wirtschaftlicher Darstellung, - Nachweis über die Herstellung und Lieferung von insgesamt mindestens 250 Niederflur-Gelenkbussen in Mitgliedsstaaten der EU innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024) Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Formblätter (Anlage A4, hier Abschnitt A4.7) zu verwenden. Zudem sind Angaben zu Kontaktdaten der Referenzgeber und der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten zu machen. Hinweise zu den Referenzen: Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen und die für die Produktion erforderlichen Ressourcen vorhanden und gesichert sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, zu den angegebenen Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt die Auftraggeberin fest, dass Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich die Auftraggeberin vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen. 2. Zertifizierung - A4.12: Folgende Zertifizierung muss vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden und durch den Unterauftragnehmer im Falle der Eignungsleihe betreffend die technische Leistungsfähigkeit: • Nachweis (Anlage A4, hier A4.12) einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 (oder gleichwertig). 3. Weitere Kriterien technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde des Wirtschaftsteilnehmers - A4.13, A4.14, A4.15, A4.16, A4.17, A4.18: Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Eigenerklärungen und Nachweise zwingend vor: • Die Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.13) zur Bestätigung über eine Ersatzteileversorgung über mindestens15 Jahre. • Nachweis (Anlage A4, hier A4.14) über die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, die für die einwandfreie und nachvollziehbare Durchführung des Projekts unerlässlich sind. • Für den erfolgreichen Projektablauf und die Qualität der Ergebnisse ist der Einsatz eines qualifizierten Projektleiters von großer Bedeutung. Der Nachweis (A4.15) über die Qualifikation des einzusetzenden Projektleiters erfolgt durch die Angabe seines Namens, der Berufserfahrung, seiner Qualifikationen und Sprachkenntnisse. Spezifische Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten sind aufzuführen. • Nachweis (Anlage A4, hier A4.16) zur Darlegung über die Betriebsstätte und zum technischen Equipment für die Durchführung der Leistungen. Der Bewerber, die Bewerber-/Bietergemeinschaften, eignungsleihende Unternehmen stellt sicher, dass er über die technische und maschinelle Ausrüstung verfügt, damit die Lieferung und Montage aller Systemteile sach-, fach- und termingerecht abgewickelt werden kann. • Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.17), dass das angebotene Fahrzeugmodell sich in den letzten 5 Jahren auf dem Markt bewährt hat. Dies bedeutet, bei diesem Fahrzeugmodell dürfen in diesem Zeitfenster keine derart gravierenden Mängel aufgetreten sein, dass wesentliche Änderungen der Konstruktion, insbesondere am Antriebsstrang, der Klimatisierung und dem Türsystem vorgenommen werden mussten. • Eigenerklärung (Anlage A4, hier A4.18), dass keine Rückabwicklungsverfahren zum Fahrzeugtyp vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Erfüllungsgrad Technische Spezifikation
Beschreibung : Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Vor-Ort-Bewertung des Vorführfahrzeug
Beschreibung : Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Lieferfrist der Fahrzeuge
Beschreibung : Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Vertragswerkstatt
Beschreibung : Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Fahrzeuggrundpreis
Beschreibung : Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für präventive und korrektive Instandhaltung
Beschreibung : Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Kosten für Energieverbrauch
Beschreibung : Eine Beschreibung des Zuschlagskriteriums ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 20
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 22/05/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 13/05/2025 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Eine eventuelle Nachforderung erfolgt nach § 51 Abs. 2 SektVO.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB und Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform : gesamtschuldnerisch haftend
Finanzielle Vereinbarung : Weitere Anforderungen an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB. Diese haben folgenden Wortlaut: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen." Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH -

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer : DE211221338
Postanschrift : Mozartstraße 8
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55118
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131126235
Fax : +49 6131126023
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer : DE355604198
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131-16-2234
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : cacffc0b-eb46-4867-9c45-9fedda3b5c87 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/04/2025 07:31 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00246397-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 74/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/04/2025