Begründung der Direktvergabe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b, Nr. 3c und Nr. 4 SektVO Die beabsichtigte Vergabe an die Firma PSI Software SE erfolgt im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 SektVO.

Das Leitsystem der technischen Leitstelle (TLU) basiert auf mehreren Servern, auf denen entweder Windows 7 oder Windows Server 2008 als Betriebssystem installiert ist. Auf diesen Systemen läuft die Applikation PRINS, die als zentrale Bedienoberfläche für die Steuerung und Überwachung sämtlicher technischer Stromversorgungsanlagen der U-Bahn dient. Microsoft hat den Support für …

CPV: 30200000 Računarska oprema i potrepštine, 48140000 Programski paket za nadzor i upravljanje željezničkim prometom, 48150000 Upravljački programski paket u industriji, 48200000 Programski paket za umrežavanje, internet i intranet, 72200000 Usluge programiranja i usluge savjetovanja
mjesto izvršenja:
Begründung der Direktvergabe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b, Nr. 3c und Nr. 4 SektVO Die beabsichtigte Vergabe an die Firma PSI Software SE erfolgt im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 SektVO.
registar:
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
nagradni broj:
BEK-2025-0024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Rechtsform des Erwerbers : Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers : Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Begründung der Direktvergabe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b, Nr. 3c und Nr. 4 SektVO Die beabsichtigte Vergabe an die Firma PSI Software SE erfolgt im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 SektVO.
Beschreibung : Das Leitsystem der technischen Leitstelle (TLU) basiert auf mehreren Servern, auf denen entweder Windows 7 oder Windows Server 2008 als Betriebssystem installiert ist. Auf diesen Systemen läuft die Applikation PRINS, die als zentrale Bedienoberfläche für die Steuerung und Überwachung sämtlicher technischer Stromversorgungsanlagen der U-Bahn dient. Microsoft hat den Support für Windows 7 im Jahr 2020 eingestellt. Auf den derzeit eingesetzten Servern ist eine Installation aktueller Betriebssysteme (z. B. Windows 11) technisch nicht möglich. Die vorhandene Hardware stammt größtenteils aus dem Jahr 2016 oder früher. Die Firma PSI, Hersteller des Leitsystems PRINS, hat erklärt, dass sie die Software nicht auf neue, von der BVG bereitgestellte Hardware installieren wird. Ebenso lehnt PSI in diesem Fall die Übernahme von Garantie- und Wartungsleistungen für das Gesamtsystem ab. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die Firma PSI mit der Bereitstellung neuer Hardware sowie der Installation eines aktuellen Betriebssystems beauftragt wird. Anschließend muss die bestehende PRINS-Version auf das neue System migriert werden. Derzeit erhalten die eingesetzten Server und Firewalls keine sicherheitsrelevanten Updates mehr und sind damit potenziellen Cyberangriffen schutzlos ausgesetzt. Als kurzfristige Maßnahme wurden bereits alle externen Zugänge zum Leitsystem unterbrochen. Es besteht jedoch weiterhin ein erhebliches Risiko, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aufgrund der identifizierten Schwachstellen Sanktionen in größerem Umfang verhängt. Im schlimmsten Fall könnte dies - bei Abschaltung des Leitsystems durch TAB oder BSI - zur Einstellung des U-Bahnbetriebs führen, da die kontinuierliche Überwachung gemäß BOStrab dann nicht mehr gewährleistet wäre.
Kennung des Verfahrens : 7a57514e-febb-44d5-898b-887b836294cc
Interne Kennung : BEK-2025-0024
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48150000 Softwarepaket für die Industrieprozesssteuerung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Begründung der Direktvergabe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b, Nr. 3c und Nr. 4 SektVO Die beabsichtigte Vergabe an die Firma PSI Software SE erfolgt im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 SektVO.
Beschreibung : Ein unmittelbarer Austausch ist somit tatsächlich nicht möglich. Zur Gewährleistung eines sicheren und rechtskonformen Betriebs des U-Bahn-Leitsystems ist eine kurzfristige Übergangslösung erforderlich. Andernfalls droht ein sicherheitskritischer Ausfall mit potenziellen Sanktionen durch das BSI und erheblicher Beeinträchtigung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Voraussetzungen für eine besonders dringliche Direktvergabe liegen daher auch unter diesem Aspekt vor.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48200000 Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 30200000 Computeranlagen und Zubehör
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48150000 Softwarepaket für die Industrieprozesssteuerung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 74 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft

6. Ergebnisse

Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Das Leitsystem "PRINS" stellt ein sicherheitskritisches, proprietäres Steuerungs- und Überwachungssystem der Stromversorgungsanlagen der U-Bahn dar und stammt vollständig von PSI Software SE. Die eingesetzte Hardware basiert auf veralteter Technologie (Baujahr 2016 oder älter) und ist ausschließlich für die spezifischen Anforderungen der PRINS-Software ausgelegt. PSI gewährleistet Wartung und Entstörung nur bei Lieferung eigener Systemkomponenten. Eine getrennte Vergabe von Hardware und Software an verschiedene Anbieter ist ausgeschlossen, da Drittanbieter nicht über die erforderlichen Informationen, Schnittstellenkenntnisse und Systemdokumentationen verfügen. Der Versuch einer Integration durch Dritte würde zu erheblichen technischen Risiken, funktionalen Unsicherheiten und potenziellen sicherheitsrelevanten Systeminstabilitäten führen. Eine Systemtrennung ist somit mit der Funktionsfähigkeit des sicherheitskritischen Leitsystems nicht vereinbar.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Dienstleistungsaufträge, die aufgrund eines ausschließlichen Rechts vergeben werden
Sonstige Begründung : Die Software PRINS ist urheberrechtlich geschützt und unterliegt exklusiven Nutzungs- und Lizenzrechten der PSI Software SE. PSI ist alleiniger Inhaber der Rechte zur Wartung, Weiterentwicklung und Integration. Eine Leistungserbringung durch Dritte wäre nur unter Verletzung der ausschließlichen Rechte von PSI möglich und daher rechtlich unzulässig. Der Schutz geistigen Eigentums gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3c SektVO greift demnach vollumfänglich.
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Die Fristen des nicht offenen Verfahrens und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar
Sonstige Begründung : Die derzeitige Systemumgebung basiert auf nicht mehr unterstützten Betriebssystemen (Windows 7 / Windows Server 2008), wodurch die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen - insbesondere der KRITIS-Vorgaben des BSI - nicht mehr gewährleistet ist. Netzwerkverbindungen wurden aus Sicherheitsgründen getrennt; eine Fernwartung, Systempflege oder virenschutztechnische Aktualisierung ist nicht mehr möglich. Ein vollständiger Systemersatz ist gemäß interner Zeitplanung und Markterkundung in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren (zwei Jahre Vergabeverfahren, drei Jahre Umsetzung) realisierbar. Ein unmittelbarer Austausch ist somit tatsächlich nicht möglich. Zur Gewährleistung eines sicheren und rechtskonformen Betriebs des U-Bahn-Leitsystems ist eine kurzfristige Übergangslösung erforderlich. Andernfalls droht ein sicherheitskritischer Ausfall mit potenziellen Sanktionen durch das BSI und erheblicher Beeinträchtigung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Voraussetzungen für eine besonders dringliche Direktvergabe liegen daher auch unter diesem Aspekt vor.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : PSI Software SE
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer : 0204:11-2000016000-38
Postanschrift : Holzmarktstraße 15-17
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10179
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer : 11-1300000V00-74
Postanschrift : Martin-Luther-Str. 105
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10825
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 30-9013-8316
Fax : +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : PSI Software SE
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 136720252
Postanschrift : Kurfürstendamm 33
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10719
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
E-Mail : info@psi.de
Telefon : +49 30 2801-0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d17f460f-8e57-43b6-ab89-1143284e3008 - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 18/07/2025 11:47 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00473251-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 137/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/07/2025