ZV - Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO - Neubau Bezirksklinikum Obermain - Objektplanung Gebäude

Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI) Architektenleistungen Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021 Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI (37 % der Grundleistungen) Honorarzone IV Anrechenbare Kosten: 47.277,189,07 EUR (netto) Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: 07/2025 - 06/2028 Baubeginn ist bereits erfolgt. Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 1. Quartal 2028 …

CPV: 71221000 Architectural services for buildings
áit fhorghníomhaithe:
ZV - Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO - Neubau Bezirksklinikum Obermain - Objektplanung Gebäude
clárlann:
Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO
uimhir dámhachtana:
1200-0452-2025/000542

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : ZV - Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO - Neubau Bezirksklinikum Obermain - Objektplanung Gebäude
Beschreibung : Objektplanung Gebäude (LPH 5-9 HOAI)
Kennung des Verfahrens : d4fc3db2-4800-48f2-94b5-2c28b9e4d998
Interne Kennung : 1200-0452-2025/000542
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens : Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf (§ 17 Abs. 3 VgV). Im Februar 2025 erreichte den Bezirk Oberfranken die Nachricht, dass die beauftragte Architekten GmbH Insolvenz angemeldet hat. Mittlerweile wurde der Vertrag rechtswirksam gekündigt. Um einen möglichen Baustellen-Stopp und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten wird eine schnellstmögliche Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen der Gebäudeplanung angestrebt.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Ebensfeld
Postleitzahl : 96250
Land, Gliederung (NUTS) : Lichtenfels ( DE24C )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das formelle Vergabeverfahren auf Grundlage einer Zweckvereinbarung namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Bezirk Oberfranken Cottenbacher Straße 23 95445 Bayreuth Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: - Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %] - Nachweis des gemittelten Jahres-umsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [35 %] - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %] - Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [20 %] - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [5 %] - Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV) [10 %]
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : ZV - Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO - Neubau Bezirksklinikum Obermain - Objektplanung Gebäude
Beschreibung : Architektenleistungen Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021 Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI (37 % der Grundleistungen) Honorarzone IV Anrechenbare Kosten: 47.277,189,07 EUR (netto) Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: 07/2025 - 06/2028 Baubeginn ist bereits erfolgt. Geplante Fertigstellung der Maßnahme: 1. Quartal 2028 Geplanter Nutzungsbeginn: Mitte 2028 Der Bezirk Oberfranken realisiert namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) aktuell und in den kommenden Jahren ein Neubauprogramm in Höhe von ca. 500 bis 600 Mio €. Das größte laufende Bauvorhaben ist der erste Bauabschnitt des Neubaus des Bezirksklinikums Obermain in Kutzenberg, Markt Ebensfeld mit einem Neubauvolumen von ca. 94 Mio €. Die Rohbauarbeiten befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Im Februar 2025 erreichte den Bezirk Oberfranken die Nachricht, dass die beauftragte Architekten GmbH Insolvenz angemeldet hat. Mittlerweile wurde der Vertrag rechtswirksam gekündigt. Für die noch ausstehenden Leistungsphasen der Gebäudeplanung wird ein leistungsstarkes Planungsbüro im Rahmen eines zweistufigen VgV-Verfahrens gesucht. Das gesamte Bauvorhaben gliedert sich in drei fächerförmig angeordneten Baukörpern am oberen Rand eines grünen Talraumes in Kutzenberg. Der in Ausführung befindliche, erste Bauabschnitt besteht aus zwei Baukörpern, ein dritter soll als zweiter Bauabschnitt folgen. Das Bauvorhaben wird im Rahmen des Krankenhausbauprogrammes realisiert. Der Erläuterungsbericht aus der Bau- und Ausstattungsplanung, als Grundlage für die fachliche Billigung ist als Anlage beigefügt. Die Planungen der Leistungsphase 5 nach HOAI sind in großen Teilen abgeschlossen. Die erbrachten Leistungen bedürfen einer Überprüfung und unter Umständen einer Anpassung. Bei den Prozentangaben zu den zu erbringenden Leistungen nach HOAI ist dieser Umstand berücksichtigt. In der Anlage befindet sich eine Übersicht ("Status quo"), in der die erbrachten Leistungen bzw. die noch zu erbringenden Leistungen Gewerke weise und nach Leistungsphasen aufgelistet sind. Die nordöstliche Umfahrung mit der Herstellung der Erschließungsleitungen ist grundsätzlich abgeschlossen. Die Rohbauarbeiten des ersten Bauabschnittes sind nahezu beendet bzw. werden bis Ende Mai 2025 abgeschlossen sein. Die Gewerke Gerüstbau, Stahlbau, Dachabdichtung und Aufzugsanlagen sind beauftragt und werden ausgeführt. Für die weiteren Gewerke wurde die Ausschreibung gestoppt bzw. wurden die Ausschreibungen aus der Veröffentlichung zurückgenommen. Die vorhandene Planung ist soweit wie möglich unverändert zu übernehmen. Grundsätzliche Gestaltungsfragen wurden in der Vergangenheit abgestimmt und festgelegt. Um einen möglichen Baustellen-Stopp und den damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten wird eine schnellstmögliche Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen der Gebäudeplanung angestrebt. Die Einarbeitungszeit in die vorhandenen Planungsleistungen bzw. in die Bauausführung ist vom Bieter abzuschätzen und als Pauschale anzubieten. Es wird dringend empfohlen die Baustelle vor Ort in Kutzenberg nach vorheriger Anmeldung zu begutachten.
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 36 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Keine Optionsrechte auf nachfolgende Aufträge.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Angaben zur Projekteinschätzung
Beschreibung : Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektteam
Beschreibung : Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Projektteam
Beschreibung : Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 10
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Terminplanung
Beschreibung : Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Erreichbarkeit
Beschreibung : Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 15
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualitätssicherung
Beschreibung : Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Kostensicherung
Beschreibung : Methoden zur Kostensicherheit
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Terminsicherung
Beschreibung : Methoden zur Terminsicherheit
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Honorarangebot
Beschreibung : Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Kosten
Bezeichnung : Honorarangebot
Beschreibung : Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 5

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : FC-Generalplanung GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Geschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Vergabe von Unteraufträgen : Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt : nein
Beschreibung : LPH 5 - 9 HOAI anteilig
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 14/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Bezirk Oberfranken namens und im Auftrag der GeBO
Registrierungsnummer : BKO15004
Postanschrift : Cottenbacher Straße 23
Stadt : Bayreuth
Postleitzahl : 95445
Land, Gliederung (NUTS) : Bayreuth, Kreisfreie Stadt ( DE242 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 92178463155
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-7003

Offizielle Bezeichnung : Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Registrierungsnummer : 09463000-0001SC1200- 50
Postanschrift : Steingasse 18
Stadt : Coburg
Postleitzahl : 96450
Land, Gliederung (NUTS) : Coburg, Kreisfreie Stadt ( DE243 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 9561893155
Fax : +49 95618963155
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002-61
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer : 09-0358002- 61
Postanschrift : Promenade 27
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 981531277
Fax : +49 981531837
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : FC-Generalplanung GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE144522697
Postanschrift : Am Storrenacker 8
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76139
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : b14741d2-31d9-4a9d-bbcb-3a39e884a9d8 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 14/07/2025 11:57 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00460089-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 133/2025
Datum der Veröffentlichung : 15/07/2025