Zusätzliche Informationen
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a) Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URLAdresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (Ad-hoc-Kommunikationskanal) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen Einkäufer schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zum Verfahren einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig. Die Beschaffungsstelle garantiert Bewerbern, die weniger als 48 Stunden vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge Zugriff zu Ariba beantragen, nicht, Ariba-Anmeldedaten vor Abgabeschluss bereitzustellen. Der Bewerber ist allein dafür verantwortlich, rechtzeitig Zugang zum Angebot auf der Ariba-Plattform zu beantragen. Der Auftraggeber übernimmt keine Verantwortung für Probleme mit der Ariba-Plattform. Jeder Antrag, der nicht korrekt über Ariba eingereicht wird, wird abgelehnt. Die Zusendung des Teilnahmeantrags per E-Mail oder in Briefform ist nicht zulässig. c) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien: Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letzten vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) zu fordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und – auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Unterpunkt Auswahlkriterien geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Unterpunkt Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung Auswahlkriterien gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber. (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch - soweit eine solche Angabe bereits mit dem Teilnahmeantrag möglich ist - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. (6) Aufbau des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern: 1 Bewerberfragebogen 2 Nachweise zu den Eignungskriterien 3 Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe /Nachunternehmen 4 Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen. d) Frist, die das Angebot gültig sein muss: mindestens 3 Monate nach dem letzten Angebot bzw. BAFO, sofern im Aufruf zum Angebot keine andere Bindefrist angegeben wird. e) Im Übrigen gelten Abrufrechte für alle bestehenden und aktuellen Tochtergesellschaften der Elia Group siehe Tabelle 1, wobei die Leistung insgesamt nur einmal abgerufen werden darf. 50Hertz Transmission GmbH, Heidestr. 2, D-10557 Berlin; 50Hertz Offshore GmbH Heidestr. 2, D-10557 Berlin; 50Hertz Connectors GmbH, Heidestr. 2, D-10557 Berlin; Elia Group NV/SA Keizerslaan 20, B-1000 Bruxelles; Elia Grid International SV/SA Keizerslaan 20, B-1000 Bruxelles; Elia Grid International GmbH, Heidestr. 41, D-10557 Berlin; Eurogrid GmbH, Heidestr. 2, D-10557 Berlin; Eurogrid International NV/SA, Keizerslaan 20, B-1000 Bruxelles